Einschränkungen bei der Bildqualität
Nutzer des Streaming-Dienstes Disney Plus in Deutschland erleben derzeit eine deutliche Reduzierung der verfügbaren Bildqualität. Während Abonnenten bisher Filme und Serien in hochauflösender 4K-UHD-Qualität sowie mit HDR-Unterstützung genießen konnten, ist dieses Angebot aktuell weggefallen. Selbst Kunden, die das kostenpflichtige Premium-Abo für 15,99 Euro monatlich abgeschlossen haben, sind von dieser Maßnahme betroffen. Aktuell beschränkt sich die Wiedergabe auf eine Auflösung von 1080p und den SDR-Standard.
Diese Entwicklung ist kein Einzelfall, sondern setzt einen Trend fort, der bereits vor Monaten begann. Schon länger sind spezielle High-Dynamic-Range-Formate wie Dolby Vision und HDR 10 Plus sowie 3D-Inhalte für deutsche Nutzer nicht mehr abrufbar.
Hintergrund: Ein langwieriger Patentstreit
Ursächlich für die technischen Einschränkungen ist ein juristischer Konflikt mit dem US-Unternehmen Interdigital. Bereits im November 2025 hatte Interdigital vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Disney erwirkt. Nun folgte eine weitere Entscheidung durch den Düsseldorfer Ableger des europäischen Unified Patent Court (UPC).
Der Kern des Streits liegt in der Nutzung von Videocodierungstechnologien. Laut Josh Schmidt, dem Chefanwalt von Interdigital, fordert das Unternehmen eine angemessene Vergütung für die Verwendung dieser Technologien. Die Argumentation von Interdigital lautet, dass Streaming-Anbieter wie Disney Plus die technologische Überlegenheit ihrer Plattformen nutzen, um höhere Abonnementpreise zu rechtfertigen. Da diese Qualität derzeit jedoch nicht geliefert werden kann, stellt sich die Frage nach der Wertigkeit des Premium-Angebots.
Reichweite und Folgen der Entscheidung
Durch die Entscheidung des Unified Patent Court könnten die Auswirkungen über die deutschen Grenzen hinausgehen und weitere EU-Länder betreffen. Interessanterweise gibt es jedoch regionale Unterschiede: Laut Angaben auf der offiziellen Webseite von Disney Plus sind 4K UHD und HDR in Österreich derzeit noch verfügbar.
Für die betroffenen deutschen Nutzer bedeutet dies eine spürbare Verschlechterung des Leistungsangebots. Das Premium-Abo, das im Vergleich zum Standard-Modell monatlich sechs Euro mehr kostet, bietet derzeit kaum einen Mehrwert hinsichtlich der Bildqualität. Die Vorteile beschränken sich aktuell primär auf die Anzahl der parallelen Streams und den Ton, wobei Dolby Atmos bei vielen Inhalten ohnehin nur in der englischen Sprachfassung zur Verfügung steht.
Rechtliche Einordnung und Verbraucherschutz
Die Situation hat bereits die Verbraucherzentrale auf den Plan gerufen. Da Disney Plus die fehlenden Funktionen in seiner Werbung nicht transparent kommuniziert, wurde das Unternehmen bereits abgemahnt. Markus Hagge, ein Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, bestätigte, dass nun weitere rechtliche Schritte gegen den Streaming-Dienst geprüft werden.
Die Verbraucherzentrale vertritt den Standpunkt, dass der Grund für die Qualitätsminderung – in diesem Fall der Patentstreit – für den Endkunden unerheblich sei. Vertraglich sei Disney Plus in der Pflicht, die beworbene und bezahlte Qualität gegenüber den Abonnenten zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wird Kunden geraten, die Möglichkeiten einer Rückerstattung zu prüfen, da die vertraglich zugesicherte Leistung derzeit nicht erbracht wird.