Neue Überwachungstechnologie im öffentlichen Raum
Ab August 2026 plant die Berliner Senatsinnenverwaltung den Einsatz einer KI-gestützten Verhaltens- und Situationserkennung. Das Vorhaben zielt darauf ab, durch die automatisierte Analyse von Bewegungsmustern in Videoaufnahmen potenziell gefährliche Situationen schneller zu identifizieren. Das System soll dabei helfen, zwischen alltäglichen Abläufen und ungewöhnlichen Vorfällen zu unterscheiden, um bei Bedarf die Polizei zu alarmieren.
Pilotstandorte und technische Umsetzung
Für die erste Phase des Projekts wurden zwei bekannte Berliner Brennpunkte ausgewählt: das Kottbusser Tor sowie der Bereich rund um die Warschauer Brücke. In diesen Gebieten soll die Technik unter realen Bedingungen erprobt werden.
Nach Angaben von Innensenatorin Iris Spranger liegt der Fokus der Technologie nicht auf der Identifizierung einzelner Personen. Um den Datenschutz zu wahren, sollen Gesichter auf den Aufnahmen unkenntlich gemacht werden. Statt detaillierter Bilder sehen die Einsatzkräfte lediglich abstrahierte Strichmännchen. Die KI bewertet dabei die Bewegungsabläufe dieser Silhouetten. Erst wenn das System ein ungewöhnliches Muster erkennt, erfolgt eine Meldung an die Polizei. Die finale Einschätzung, ob tatsächlich eine Bedrohung vorliegt, obliegt dabei stets einem Menschen.
Rechtliche Grundlage und politische Kontroversen
Die Basis für diesen Einsatz bildet das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Berlins. Dieses wurde im Dezember 2025 um die Befugnis zur KI-gestützten Verhaltensanalyse erweitert. Dennoch ist das Vorhaben politisch und gesellschaftlich stark umstritten.
Kritiker, insbesondere aus den Reihen der Grünen und der Linken, haben bereits angekündigt, gegen die Gesetzesänderung vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof zu klagen. Die Bedenken richten sich gegen die weitreichenden Befugnisse der Überwachung. Es wird befürchtet, dass die KI insbesondere Menschen mit atypischem Verhalten – etwa Suchtkranke – fälschlicherweise als Gefahr einstufen könnte, was ein erhöhtes Diskriminierungsrisiko zur Folge hätte.
Kosten und Ausblick
Neben den datenschutzrechtlichen Bedenken steht auch die finanzielle Dimension in der Kritik. Angesichts der angespannten Haushaltslage in Berlin hinterfragen Kritiker die Prioritätensetzung der Innenverwaltung. Die Kosten für den Betrieb des Systems werden bis zum Jahr 2030 auf insgesamt 4,6 Milliarden Euro geschätzt. Als technischer Dienstleister für das Projekt wurde das Unternehmen Adesso beauftragt.
Die nächsten Schritte sehen vor, dass die gesammelten Erkenntnisse in einen sukzessiven Ausbau der Technologie fließen. Zudem soll das System ab Dezember 2026 bis Ende 2027 auch im Bereich des Objektschutzes getestet werden, wobei unter anderem das Rote Rathaus und das Alte Stadthaus als Einsatzorte vorgesehen sind.