Sonderkündigungsrecht für Disney+ Premium-Nutzer
Aufgrund technischer Einschränkungen bei der Bildqualität hat Disney für Nutzer des Premium-Abonnements in Deutschland ein Sonderkündigungsrecht eingeführt. Hintergrund der Maßnahme sind der Wegfall von 4K-Auflösung und HDR-Inhalten, die für zahlende Premium-Kunden einen wesentlichen Bestandteil des Leistungsumfangs darstellen. Betroffene Abonnenten wurden bereits per E-Mail über ihre Möglichkeiten informiert.
Details zur Kündigung und Rückerstattung
Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Kunden, ihr Abonnement vorzeitig und ohne finanzielle Einbußen zu beenden. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:
* **Frist:** Die Kündigung kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail eingereicht werden.
* **Verfahren:** Eine Begründung für die Kündigung ist seitens der Kunden nicht erforderlich.
* **Erstattung:** Disney erstattet den anteiligen Betrag für den bereits im Voraus bezahlten, aber nicht genutzten Zeitraum des Abonnements zurück.
Besonders für Nutzer mit einem Jahresabo, das mit 160 Euro zu Buche schlägt, bietet diese Regelung die Möglichkeit, bei Unzufriedenheit über die aktuelle Bildqualität einen Großteil der Kosten zurückzuerhalten. Bei monatlich zahlenden Kunden bezieht sich die Rückerstattung auf die verbleibenden Tage des laufenden Abrechnungszeitraums.
Ursache: Patentstreit mit InterDigital
Die Einschränkungen im Streaming-Angebot sind das direkte Resultat eines langjährigen Rechtsstreits mit dem Patentverwerter InterDigital. Am 23. Juli erwirkte InterDigital vor der Düsseldorfer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts eine Verfügung gegen Disney, die das HEVC-Encoding betrifft. Dies führte dazu, dass 4K- und HDR-Inhalte kurzfristig vollständig aus dem deutschen Angebot entfernt wurden.
Bereits im November des Vorjahres hatte das Landgericht München entschieden, dass Disney+ durch das Streaming von Inhalten mit dynamischem HDR gegen Patentrechte von InterDigital verstößt. In der Folge hatte Disney bereits zu Jahresbeginn Formate wie Dolby Vision, HDR10+ und 3D-Inhalte aus dem Portfolio genommen, bevor nun auch das Standardformat HDR10 betroffen war.
Aktueller Stand der Technik
Disney arbeitet an der Wiederherstellung der 4K-Funktionalität. Berichten zufolge setzt das Unternehmen für die 4K-Wiedergabe nun auf den VP9-Codec anstelle des beanstandeten HEVC-Standards.
Die Verfügbarkeit von 4K-Inhalten ist derzeit jedoch noch geräteabhängig. Zu den unterstützten Plattformen zählen nach Angaben des Unternehmens unter anderem:
* Android-TV-Geräte (inklusive ausgewählter Modelle von Sony, Philips und Google)
* Amazon Fire TV
* LG-Fernseher (ab Modelljahr 2020)
* Sky Glass und Sky Stream
Diese Liste ist laut Disney nicht abschließend; weitere Geräte sollen in Zukunft sukzessive wieder für 4K-Streaming freigeschaltet werden. HDR-Inhalte bleiben hingegen weiterhin vollständig aus dem Angebot entfernt.
Für Kunden bleibt abzuwarten, wie sich die technische Situation weiterentwickelt und ob die Wiederherstellung der gewohnten Bildqualität zeitnah auf allen Endgeräten gelingt. Die Entscheidung, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, liegt nun bei den betroffenen Premium-Nutzern, die für die nun fehlenden Features einen Aufpreis gegenüber den Standard-Paketen zahlen.