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Streit um Lizenzgebühren: Disney soll auch VP9-Codec nicht kostenlos nutzen dürfen
Technik · 26.08.2026 13:42

Streit um Lizenzgebühren: Disney soll auch VP9-Codec nicht kostenlos nutzen dürfen

Kurz: Der Patentstreit zwischen Disney und Interdigital eskaliert: Nach HEVC-Verboten soll nun auch der Ausweich-Codec VP9 lizenzpflichtig sein.

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Der US-amerikanische Medienkonzern Disney sieht sich mit einer massiven Ausweitung einer Patentklage konfrontiert, die sein Streaming-Geschäft nachhaltig beeinflussen könnte. Das Technologieunternehmen Interdigital hat vor dem europäischen einheitlichen Patentgericht Klage eingereicht, um die kostenfreie Nutzung des Videocodecs VP9 durch Disney zu unterbinden. Nachdem Disney aufgrund vorangegangener Gerichtsurteile zur Nutzung des HEVC-Standards gezwungen war, auf das ältere VP9-Format auszuweichen, um seine Dienste wie Disney+, Hulu und ESPN+ weiterhin aufrechtzuerhalten, sieht Interdigital auch hierin eine Verletzung seiner Schutzrechte. Der Kläger argumentiert, dass Disney den VP9-Codec als unzulässigen Umweg nutzt, um die Lizenzgebühren für patentierte Videokomprimierungstechnologien zu umgehen. Diese Entwicklung markiert eine neue Eskalationsstufe in einem langjährigen Rechtsstreit, der bereits zu einer spürbaren Reduzierung der Streaming-Qualität bei Disney geführt hat. Interdigital wirft dem Konzern vor, ein unwilliger Lizenznehmer zu sein, der sich hartnäckig weigert, für die Nutzung der technologischen Grundlagen seiner Plattformen zu bezahlen, obwohl die Patentverletzungen bereits durch mehrere internationale Instanzen bestätigt wurden.

Die Einzelheiten – Zahlen, Namen und Fakten

Die rechtliche Auseinandersetzung hat eine beeindruckende internationale Dimension erreicht. Seit Februar 2025 verfolgt Interdigital das Ziel, die unlizenzierte Nutzung seiner Videotechnologien durch Disney gerichtlich feststellen zu lassen. In diesem Zeitraum konnte der Kläger bereits sieben einstweilige Verfügungen in drei unterschiedlichen Rechtssystemen erwirken. Den Anfang machte Brasilien, wo ein Gericht in Rio de Janeiro im September 2025 nach der Begutachtung durch einen gerichtlich bestellten Experten zwei einstweilige Verfügungen erließ. Im November 2025 folgte das Landgericht München mit drei weiteren Verfügungen, die sich auf HDR-Technologien, Untertitel-Überlagerungen und spezifische HEVC-Codierungsparameter bezogen. Im Juni 2026 bestätigte die Lokalkammer des einheitlichen Patentgerichts in Mannheim die Gültigkeit eines HEVC-Patents in elf europäischen Ländern und stellte eine Verletzung durch Disney fest. Im Juli 2026 folgte die Düsseldorfer Kammer und ordnete den Rückzug sowie die Entfernung der HEVC-Technologie in elf europäischen Staaten an. Interdigital betont in einem aktuellen Blogbeitrag, dass auch der VP9-Codec auf patentierten Entwicklungen basiert, weshalb Disney die Lizenzzahlungen nicht durch den bloßen Wechsel des Codec-Standards vermeiden könne.

Hintergrund – Vorgeschichte und Verlauf

Der aktuelle Konflikt ist das Ergebnis einer jahrelangen Auseinandersetzung über die faire Vergütung von Videokomprimierungstechnologien. Disney hatte sich in der Vergangenheit auf den Standpunkt gestellt, dass es ein Recht auf die Nutzung von HEVC unter der Prämisse des fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Zugangs (FRAND) habe, was eine kostenlose Nutzung implizieren sollte. Diese Argumentation wurde jedoch von den zuständigen Kammern des einheitlichen Patentgerichts in Mannheim und Düsseldorf explizit zurückgewiesen. Die Richter stuften Disney als „unwilligen Lizenznehmer“ ein, was den Druck auf den Medienkonzern massiv erhöhte. Als direkte Konsequenz aus den gerichtlich verhängten Verboten sah sich Disney gezwungen, die technische Qualität seiner Streaming-Angebote zu drosseln. Der Wechsel auf den VP9-Codec sollte als technischer Notbehelf dienen, um die Dienste ohne die blockierten HEVC-Patente weiter betreiben zu können. Da VP9 jedoch kein HDR unterstützt und laut Interdigital ebenfalls auf geschützten Patenten basiert, hat sich der erhoffte Ausweg für Disney als juristisches und technisches Sackgassenszenario entpuppt.

Die Beteiligten – Institutionen und Akteure

Im Zentrum des Streits stehen zwei Hauptakteure: Auf der einen Seite das Technologieentwicklungsunternehmen Interdigital, das als Inhaber der streitgegenständlichen Patente auftritt und seine Rechte weltweit mit juristischer Härte durchsetzt. Auf der anderen Seite steht der Medienkonzern Disney, der seine Streaming-Plattformen Disney+, Hulu und ESPN+ betreibt und sich gegen die Forderungen von Interdigital zur Wehr setzt. In den Prozess involviert sind zudem verschiedene juristische Instanzen, darunter das Gericht in Rio de Janeiro, das Landgericht München sowie die Lokalkammern des einheitlichen Patentgerichts in Mannheim und Düsseldorf. Eine zentrale Rolle spielt zudem der gerichtlich bestellte, unabhängige Experte, dessen Gutachten in Brasilien den Grundstein für die ersten einstweiligen Verfügungen legte. Die Auseinandersetzung wird auf internationaler Ebene geführt, wobei die Entscheidungen der europäischen Gerichte eine besonders hohe Relevanz für den europäischen Markt haben, da sie Disney direkt zur Entfernung der betroffenen Technologien in elf Ländern verpflichten.

Einordnung – Die Bedeutung der Ereignisse

Den Berichten zufolge ist die aktuelle Entwicklung als eine deutliche Schwächung der Position von Disney zu werten. Einzuordnen ist das so, dass die gerichtliche Einstufung als „unwilliger Lizenznehmer“ eine schwere Hypothek für künftige Verhandlungen darstellt. Da die Gerichte bereits mehrfach die Argumentation von Disney bezüglich der kostenlosen Nutzung von Patenten unter FRAND-Bedingungen verworfen haben, schwindet der juristische Spielraum für den Konzern. Die Ausweitung der Klage auf den VP9-Codec unterstreicht, dass Interdigital nicht gewillt ist, Disney einen „technologischen Hinterausgang“ zu lassen. Für die Nutzer der Streaming-Dienste bedeutet dies eine anhaltende Unsicherheit hinsichtlich der Bildqualität. Die Entscheidung, auf VP9 auszuweichen, hat bereits zu einer Verschlechterung der Wiedergabequalität geführt, da dieser Codec – anders als HEVC – keine HDR-Inhalte unterstützt. Sollte Disney auch die Nutzung von VP9 gerichtlich untersagt werden, stünde der Konzern vor der schwierigen Wahl, entweder teure Lizenzgebühren zu akzeptieren oder auf noch ältere und ineffizientere Komprimierungsverfahren auszuweichen, was die Nutzererfahrung weiter beeinträchtigen dürfte.

Offene Fragen – Was der Quelltext nicht beantwortet

Obwohl der Quelltext den bisherigen Verlauf des Rechtsstreits detailliert nachzeichnet, bleiben einige wesentliche Fragen unbeantwortet. Es ist nicht bekannt, in welcher konkreten finanziellen Höhe sich die von Interdigital geforderten Lizenzgebühren bewegen. Ebenso wenig wird spezifiziert, welche exakten technischen Alternativen Disney zur Verfügung stünden, sollte auch der VP9-Codec gerichtlich untersagt werden. Der Quelltext macht keine Angaben darüber, ob Disney bereits Verhandlungen über eine Einigung aufgenommen hat oder ob der Konzern plant, die Entscheidung des einheitlichen Patentgerichts in den betroffenen elf europäischen Ländern in einer höheren Instanz anzufechten. Auch bleibt offen, wie sich die Situation für Nutzer außerhalb der genannten elf Länder darstellt und ob ähnliche Klagen in den USA oder anderen Regionen zu erwarten sind. Die genaue technische Ausgestaltung der „Reduzierung der Streaming-Qualität“ wird ebenfalls nicht weiter spezifiziert, sodass unklar bleibt, welche Auflösungen oder Bitraten genau betroffen sind. Schließlich fehlen Informationen darüber, wie viele Abonnenten Disney durch die Qualitätseinbußen bereits verloren hat oder ob es diesbezüglich interne Prognosen gibt.

Wie es weitergeht – Ankündigungen und Termine

Der Rechtsstreit befindet sich in einer aktiven Phase, in der weitere gerichtliche Entscheidungen zu erwarten sind. Nachdem Interdigital die Klage auf den VP9-Codec ausgeweitet hat, steht nun die juristische Prüfung dieser Erweiterung durch das einheitliche Patentgericht an. Disney ist durch die bisherigen Urteile aus Düsseldorf und Mannheim bereits dazu verpflichtet, die HEVC-Technologie aus seinen Diensten in elf europäischen Ländern zu entfernen. Die Umsetzung dieser Vorgaben stellt den Konzern vor eine fortlaufende technische Herausforderung. Da keine Einigung in Sicht ist und Interdigital die Strategie verfolgt, jede Form der Umgehung seiner Patente gerichtlich zu unterbinden, ist davon auszugehen, dass die juristische Auseinandersetzung in den kommenden Monaten weiter eskalieren wird. Weitere Termine für mündliche Verhandlungen oder Urteilsverkündungen im Zusammenhang mit der VP9-Klage wurden im Quelltext nicht explizit genannt, jedoch ist aufgrund der bisherigen Prozessdynamik mit einer zeitnahen Fortführung der Verfahren vor den europäischen Kammern zu rechnen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/vintage-apple-imac-display-in-retro-tech-setup-37148218/ · Foto: Ruben Boekeloo
Quelle: https://www.golem.de/news/streit-um-lizenzgebuehren-disney-soll-auch-vp9-codec-nicht-kostenlos-nutzen-fuerfen-2608-212324.html