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"Wenn man Menschen ins Gefängnis sperrt, werden sie nicht automatisch besser"
Regional · 24.08.2026 11:52

"Wenn man Menschen ins Gefängnis sperrt, werden sie nicht automatisch besser"

Kurz: Der Frankfurter Kriminologe Tobias Singelnstein kritisiert das deutsche Strafvollzugssystem: Haftstrafen würden oft das Gegenteil von Resozialisierung bewirken.

Was geschehen ist – die Kernmeldung ausführlich

Im Zentrum einer aktuellen Debatte über die Effektivität des deutschen Justizsystems steht die kritische Analyse des Frankfurter Strafrechtsexperten Tobias Singelnstein. Der Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main äußert sich in einem ausführlichen Gespräch dazu, wie es um die Resozialisierung von Inhaftierten in Deutschland bestellt ist. Singelnstein vertritt die Auffassung, dass Gefängnisstrafen in der Praxis häufig das Gegenteil ihres erklärten Zieles erreichen. Anstatt Menschen zu besseren Bürgern zu erziehen, führe der Freiheitsentzug in vielen Fällen zu einer massiven Desozialisierung. Die polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2025 in Hessen verzeichnete fast 377.000 Straftaten, wobei es 160.628 Tatverdächtige und über 83.000 Opfer gab. Angesichts dieser Zahlen ist das öffentliche Interesse an einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung durch Haftstrafen und Sicherheitsverwahrung groß. Singelnstein stellt jedoch die grundlegende Frage, ob das System, wie es aktuell praktiziert wird, tatsächlich in der Lage ist, den gesetzlichen Auftrag der Resozialisierung zu erfüllen, oder ob es sich in der Praxis selbst im Wege steht.

Die Einzelheiten – Zahlen, Namen und Fakten

Die statistische Lage in Hessen verdeutlicht die Dimensionen des Strafvollzugs. Zum Stichtag des 31. März 2025 waren laut Angaben des Statistischen Landesamtes 2.649 Menschen in Strafhaft untergebracht, wobei 1.503 dieser Personen bereits vorbestraft waren. Im Bereich der Untersuchungshaft lag die durchschnittliche monatliche Belegung im Jahr 2025 bei 1.367 Personen. Das Hessische Justizministerium gibt an, dass keine Daten darüber existieren, wie viele Menschen nachträglich unschuldig aus der Untersuchungshaft entlassen wurden. Hinsichtlich der Haftdauer zeigt sich, dass der größte Anteil der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten, nämlich 25,7 Prozent, zwischen zwei und fünf Jahren in Haft verbringt. Weitere 20,1 Prozent der Insassen haben eine voraussichtliche Vollzugsdauer zwischen einem und zwei Jahren. Die Verwaltung dieser Gefangenen erfolgt in 18 selbstständigen Justizvollzugsbehörden in Hessen. Ein erhebliches Problem stellt der Personalmangel dar: Zum Stichtag des 30. November 2025 waren in diesen Behörden insgesamt 93 Stellen unbesetzt. Diese Zahlen bilden den Rahmen für die Diskussion über die Arbeitsbedingungen und die Möglichkeiten der Resozialisierung innerhalb der Anstalten.

Hintergrund – der bisherige Verlauf

Das Ziel des deutschen Strafvollzugs ist gesetzlich klar definiert: Die Gefangenen sollen dazu befähigt werden, nach ihrer Entlassung ein Leben ohne Straftaten zu führen. In der Theorie genießen Inhaftierte dabei die gleichen Grundrechte wie alle anderen Bürger, sofern diese nicht durch spezifische Strafvollzugsgesetze eingeschränkt werden. In der Praxis sieht die Realität jedoch oft anders aus. Singelnstein betont, dass das Leben in der „totalen Institution“ Gefängnis mit massiven Einschränkungen verbunden ist. Dies betrifft das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Religionsausübung, die Pflege von Familienbeziehungen sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis. Auch die Berufsfreiheit ist stark beeinträchtigt. Historisch und aktuell gibt es immer wieder Berichte über Missstände in Vollzugsanstalten, wie etwa den Skandal in Gablingen, Bayern, wo Vorwürfe über körperliche Misshandlungen und die rechtswidrige Unterbringung von Gefangenen in besonders gesicherten Hafträumen laut wurden. Solche Fälle werfen ein Schlaglicht auf die strukturellen Probleme und die schwierige Situation der Gefangenen, die sich gegen rechtswidrige Maßnahmen zur Wehr setzen wollen, aber oft an einer schwachen Glaubwürdigkeitsposition leiden.

Die Beteiligten – Institutionen und Akteure

Die Debatte involviert verschiedene Akteure. Tobias Singelnstein als wissenschaftlicher Experte fungiert als Kritiker des Status quo. Auf der institutionellen Seite stehen die Justizvollzugsanstalten (JVA) in Hessen, die unter der Aufsicht des Hessischen Justizministeriums stehen. Der Bundesverband der Strafvollzugsbediensteten in Deutschland fungiert als Interessenvertretung des Personals und weist regelmäßig auf die prekäre Lage in den Anstalten hin, insbesondere in Bezug auf Überlastung und den Fachkräftemangel. Die Gefangenen selbst sind die unmittelbar Betroffenen, deren Rechte durch die Anstaltsleitung und die gerichtliche Kontrolle gewahrt werden sollen. Singelnstein hebt hervor, dass die JVA-Beamten und Vorgesetzten eine Vorbildrolle einnehmen, da sie den Gefangenen vorleben müssen, welche Bedeutung Recht und Grundrechte in der Gesellschaft haben. Wenn jedoch Gewalt angewendet wird, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen, müssen solche Handlungen als Körperverletzung im Amt verfolgt werden. Die Justiz als kontrollierende Instanz ist durch die Möglichkeit von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung gefordert, rechtswidrige Vorkommnisse zu ahnden.

Einordnung – was die Situation bedeutet

Einzuordnen ist die Kritik von Singelnstein als ein Plädoyer für eine grundlegende Reform des Strafvollzugsverständnisses. Den Berichten zufolge ist das Gefängnis als System oft kontraproduktiv, da es soziale Bindungen zerstört, statt sie zu fördern. Die Zerstörung des sozialen Umfelds – Verlust von Wohnung, Arbeitsplatz und familiären Bindungen – führt nach der Haftentlassung zu einer prekären Situation, die das Risiko für Rückfalltaten erhöht. Singelnstein bewertet die aktuelle Praxis als eine Form der Desozialisierung. Die Sicherung der Anstalten hat laut den Ausführungen des Experten in der Praxis Priorität vor der Resozialisierung, was dazu führt, dass bei knappen Ressourcen die Behandlungsangebote wie Therapie oder Ausbildung zuerst gekürzt werden. Die öffentliche Angst vor schwerstkriminellen Tätern wird oft als Argument für lange Haftstrafen angeführt, doch Singelnstein gibt zu bedenken, dass die Resozialisierung langfristig den besten Schutz vor weiteren Straftaten bietet. Die aktuelle Praxis der „Verwahrung“ in der Untersuchungshaft, wo Bedingungen oft schlechter sind als im Strafvollzug, wird ebenfalls als kritisch eingestuft.

Offene Fragen – was der Quelltext nicht klärt

Der Quelltext lässt einige Fragen offen, die für eine vollständige Bewertung der Situation relevant wären. So wird nicht konkretisiert, welche spezifischen Maßnahmen in den hessischen Justizvollzugsanstalten bereits ergriffen wurden, um dem Personalmangel entgegenzuwirken, abgesehen von der bloßen Nennung der unbesetzten Stellen. Auch bleibt unklar, wie die konkrete Verteilung der Ressourcen auf die verschiedenen Anstalten in Hessen aussieht und ob es Unterschiede in der Qualität der Resozialisierungsprogramme zwischen den 18 Behörden gibt. Ebenso fehlen weiterführende Informationen darüber, wie viele Beschwerden von Gefangenen in Hessen tatsächlich eingereicht werden und wie hoch die Erfolgsquote bei gerichtlichen Entscheidungen in diesem speziellen Bundesland ist. Der Text liefert keine detaillierten Daten über die Wirksamkeit alternativer Sanktionen wie Geldstrafen oder Wiedergutmachungsmodelle im hessischen Kontext. Die Frage, inwiefern die Politik bereit ist, die Finanzierung des Strafvollzugs grundlegend zu ändern, bleibt ebenfalls unbeantwortet, da der Text lediglich die Notwendigkeit einer besseren Ausstattung konstatiert.

Wie es weitergeht – Ausblicke und Erwartungen

Konkrete Termine für politische Entscheidungen oder Reformschritte im hessischen Justizvollzug werden im Quelltext nicht genannt. Die Ausführungen von Singelnstein deuten jedoch darauf hin, dass eine Debatte über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit von Haftstrafen im Vergleich zu anderen Sanktionsmöglichkeiten notwendig ist. Er fordert eine stärkere Unterstützung für Gefangene beim Wiederaufbau ihres sozialen Lebens nach der Haftzeit. Da der Bundesverband der Strafvollzugsbediensteten die Überlastung beklagt, ist davon auszugehen, dass der Druck auf die Politik zur Verbesserung der Personalsituation und der finanziellen Ausstattung der Anstalten bestehen bleibt. Die kriminologische Forschung, auf die sich Singelnstein beruft, legt nahe, dass härtere Strafen nicht zwangsläufig zu besseren Ergebnissen führen, was die Notwendigkeit unterstreicht, zukünftige Justizstrategien stärker an den Erkenntnissen über Resozialisierungserfolge auszurichten. Die Frage nach der Ausstattung der Anstalten und der Unterstützung der Inhaftierten bleibt somit ein fortlaufendes Thema für die Justizverwaltung und die öffentliche Diskussion.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/historischer-rintelner-stadtplatz-in-niedersachsen-35795439/ · Foto: Wolfgang Weiser
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-wenn-man-menschen-ins-gefaengnis-sperrt-werden-sie-nicht-automatisch-besser-100.html