News aus aller Welt
Start
Ticker
Was ist Leiharbeit? Was ist Zeitarbeit?
Job & Karriere · 05.03.2026 16:21

Was ist Leiharbeit? Was ist Zeitarbeit?

Kurz: Leiharbeit und Zeitarbeit: Was Sie wissen sollten.

Leiharbeit und Zeitarbeit: Ein Überblick

Leiharbeit, auch bekannt als Zeitarbeit, beschreibt ein Arbeitsverhältnis, bei dem Beschäftigte von einem Verleihunternehmen an ein Entleiherunternehmen überlassen werden. Die Arbeitnehmer sind in der Regel unbefristet beim Verleiher angestellt, während die Rechte und Pflichten, einschließlich der Bezahlung, beim Verleiher liegen.

Ursprung und Entwicklung der Leiharbeit

Ursprünglich wurde Leiharbeit geschaffen, um Unternehmen zu helfen, kurzfristige Personalengpässe zu überbrücken. Insbesondere durch die Hartz-Reformen ab 2002 hat sich die Leiharbeitsbranche jedoch stark verändert. Sie wurde zunehmend als Instrument zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit genutzt und gilt heute als Teil des Niedriglohnbereichs.

In den letzten Jahren haben Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie erfolgreiche Tarifverhandlungen zu Verbesserungen in der Branche geführt.

Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmer*innen

Gleichstellung im Arbeitsverhältnis

Laut AÜG gilt der Grundsatz der Gleichstellung, der besagt, dass Leiharbeitnehmer*innen die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten des Entleihers erhalten sollten. Dies umfasst unter anderem die Bezahlung. In der Praxis jedoch haben Leihbeschäftigte oft schlechtere Bedingungen.

Tarifierung und Gewerkschaftsarbeit

Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, haben Gewerkschaften wie ver.di mit Arbeitgeberverbänden Tarifverträge ausgehandelt. Diese beinhalten unter anderem Regelungen zu Entgelt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Verdienstmöglichkeiten in der Leiharbeit

Die Verdienstmöglichkeiten in der Leiharbeit variieren stark und hängen von der Art der Tätigkeit ab. Während der Niedriglohnanteil in dieser Branche immer noch hoch ist, gibt es auch Branchen mit hohen Verdienstmöglichkeiten, wie etwa im medizinischen oder technischen Bereich.

Mindestlohn und Tarifverträge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Mindestlohn für Leiharbeiter*innen zum 1. Januar 2023 auf 12,43 Euro angehoben, der ab April 2023 auf 13 Euro und ab 2024 auf 13,50 Euro steigt. Gewerkschaftsmitglieder profitieren von höheren Löhnen, die durch Tarifverträge geregelt werden.

Sozialversicherung und Arbeitsbedingungen

Leiharbeitnehmer*innen sind, wie alle anderen Beschäftigten, sozialversichert. Die Verleihfirma ist verpflichtet, Beiträge zu den Sozialversicherungen abzuführen und Löhne im Krankheitsfall weiterzuzahlen. Allerdings kann der gesetzliche Kündigungsschutz, der erst nach sechs Monaten greift, in der Praxis oft nicht greifen, da viele Leiharbeitsverhältnisse kürzer sind.

Aktuelle Herausforderungen und Reformforderungen

ver.di setzt sich für gesetzliche Reformen ein, um die Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit zu verbessern. Dazu gehören:

  • **Gleichbehandlung**: Gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen ab dem ersten Einsatztag.
  • **Flexibilitätszulage**: Eine Zulage von 10 % für Leiharbeitnehmer*innen, um die hohe Flexibilität zu honorieren.
  • **Synchronisationsverbot**: Wiedereinführung des Verbots, dass Leihunternehmen ihre Beschäftigten nur bei Weiterverleihung anstellen dürfen.
  • **Höchstüberlassungsdauer**: Regelung nach Arbeitsplatz, um Karusselleffekte zu vermeiden.
  • **Mitbestimmung**: Berücksichtigung von Leiharbeitnehmer*innen in Arbeits- und Mitbestimmungsgesetzen.

Die Leih- und Zeitarbeit ist ein komplexes Thema, das sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Die Entwicklungen in der Branche und die Bemühungen um bessere Arbeitsbedingungen zeigen, dass sich die Situation für Leiharbeitnehmer*innen allmählich verbessert. Dennoch bleibt es wichtig, sich über Rechte und Pflichten im Klaren zu sein und gegebenenfalls aktiv zu werden.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-frau-laptop-buro-8546625/ · Foto: www.kaboompics.com
Quelle: https://www.verdi.de/arbeit-recht/was-leiharbeit-was-zeitarbeit