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Regional · 23.09.2026 14:47

Landkreis vermittelt Pferde aus Tierschutzfall

Kurz: Der Landkreis Kassel sucht neue Besitzer für zehn Pferde, die aus einer tierschutzrechtlichen Sicherstellung stammen. Die Vergabe erfolgt per Höchstgebot.

Was geschehen ist – die Kernmeldung ausführlich

Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel hat eine offizielle Mitteilung zur Vermittlung von zehn Pferden veröffentlicht, die aufgrund tierschutzrechtlicher Verstöße von ihrem ursprünglichen Halter beschlagnahmt wurden. Die Behörde sucht nun gezielt nach sachkundigen privaten Pferdehaltern, die in der Lage sind, den Tieren eine artgerechte Umgebung sowie eine angemessene Pflege und Ernährung zu gewährleisten. Bei den betroffenen Tieren handelt es sich um eine spezielle Auswahl an Pferden, darunter arabische und englische Vollblüter, von denen einige eine Vergangenheit im internationalen Rennsport aufweisen. Um eine seriöse und dauerhafte Unterbringung sicherzustellen, hat der Landkreis ein strukturiertes Verfahren für die Abgabe der Tiere eingeleitet. Dabei steht das Wohl der Pferde an oberster Stelle, weshalb jeder Interessent vor einer möglichen Zusage einer eingehenden tierschutzrechtlichen Prüfung unterzogen wird. Diese Maßnahme soll verhindern, dass die Tiere erneut in unzureichende Haltungsbedingungen gelangen. Die Vermittlung erfolgt nicht über einen klassischen Verkauf, sondern über ein Bieterverfahren, bei dem schriftliche Gebote eingereicht werden müssen. Die Behörde betont, dass die Abgabe der Tiere strikt an die Erfüllung der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen geknüpft ist, was sowohl die Person des Interessenten als auch die geplante Unterbringungseinrichtung umfasst.

Die Einzelheiten – Zahlen, Namen und Termine

Für die Abwicklung der Vermittlung hat der Landkreis Kassel klare Fristen und Ansprechpartner definiert. Interessierte Personen können sich bei fachlichen Fragen an Frau Utzinger (Telefon: 0561 1003 3324, E-Mail: gundula-utzinger@landkreiskassel.de), Frau Dr. Joost (Telefon: 0561 1003 3314, E-Mail: dr.annika-joost@landkreiskassel.de) oder Frau Hamel (Telefon: 0561 1003 3316, E-Mail: lena-hamel@landkreiskassel.de) wenden. Ein detaillierter Katalog, der alle zur Vermittlung stehenden Pferde auflistet, ist als PDF-Dokument mit einer Größe von 3,2 MB auf der Webseite des Landkreises abrufbar. Für Personen, die sich ein eigenes Bild von den Tieren machen möchten, wurde ein Besichtigungstermin für den 16. Oktober 2026 ab 14 Uhr festgesetzt. Eine Teilnahme an diesem Termin ist jedoch nur nach einer verpflichtenden Anmeldung möglich, für die eine Selbstauskunft eingereicht werden muss. Diese Selbstauskunft steht ebenfalls als Download zur Verfügung. Schriftliche, verbindliche Gebote für einzelne Tiere müssen bis spätestens zum 18. Oktober 2026, 24 Uhr, beim Fachdienst Tierschutz des Landkreises Kassel in der Poststraße 10 24 20, 34024 Kassel, oder per E-Mail an veterinaeramt@landkreiskassel.de eingegangen sein. Das Gebot muss zwingend den Namen, die Anschrift, die Höhe des Gebots, die Adresse der Haltungseinrichtung sowie eine Telefonnummer für kurzfristige Rückfragen enthalten.

Hintergrund – Vorgeschichte und bisheriger Verlauf

Die aktuelle Situation ist das Ergebnis eines behördlichen Eingreifens, bei dem die zuständigen Veterinäre des Landkreises Kassel feststellten, dass die Pferde nicht mehr unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen gehalten wurden. Eine solche Fortnahme, die umgangssprachlich oft als Beschlagnahmung bezeichnet wird, stellt das letzte Mittel dar, wenn die tierschutzrechtlichen Standards durch den Halter dauerhaft unterschritten werden. Im vorliegenden Fall waren die Mängel in der Haltung so gravierend, dass eine Trennung der Tiere von ihrem bisherigen Eigentümer unumgänglich wurde, um das Wohl der Pferde zu sichern. Da es sich um eine größere Anzahl von zehn Tieren handelt, die zudem eine spezielle Herkunft – teilweise aus dem internationalen Rennsport – aufweisen, stellt die Unterbringung und Vermittlung eine logistische Herausforderung für den Fachbereich dar. Die Tiere sind nach Angaben des Landkreises gechipt und verfügen über Equidenpässe, was die Identifikation und die Dokumentation der gesundheitlichen Historie erleichtert. Die Behörde hat sich dazu entschieden, den Weg der öffentlichen Ausschreibung zu wählen, um eine möglichst breite Basis an potenziellen, sachkundigen Haltern zu erreichen, die den speziellen Anforderungen dieser Rassen gerecht werden können.

Die Beteiligten – Institutionen und Verantwortliche

Die federführende Institution in diesem Fall ist der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel. Dieser Fachbereich agiert als staatliche Aufsichtsbehörde, die für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes in der Region zuständig ist. Die Mitarbeiterinnen Frau Utzinger, Frau Dr. Joost und Frau Hamel fungieren als direkte Ansprechpartner für die Öffentlichkeit und koordinieren den Prozess der Vermittlung. Sie sind für die Beantwortung von Fragen zu den einzelnen Tieren zuständig und begleiten die Interessenten durch den administrativen Prozess. Die Entscheidungshoheit über die Vergabe der Tiere liegt beim Veterinäramt, das sowohl die eingegangenen Gebote als auch die Eignung der Interessenten bewertet. Die Interessenten selbst müssen als Privatpersonen auftreten und den Nachweis erbringen, dass sie über die notwendige Sachkunde verfügen. Zudem sind sie für die Organisation und die Kosten des Transports der Tiere verantwortlich, sofern ihr Gebot erfolgreich ist und die tierschutzrechtliche Prüfung positiv ausfällt. Die Beteiligung des Landkreises endet mit der Übergabe der Tiere nach erfolgter Zahlung und Prüfung der Haltungsbedingungen.

Einordnung – Bedeutung der behördlichen Maßnahmen

Den Berichten zufolge handelt es sich bei der Vermittlung um einen standardisierten, aber dennoch komplexen Prozess, der sicherstellen soll, dass die Pferde in ein stabiles Umfeld gelangen. Einzuordnen ist das Vorgehen des Landkreises als eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr im Tierschutz. Dass der Landkreis Kassel den Katalog der Tiere öffentlich zugänglich macht und ein transparentes Bieterverfahren nutzt, unterstreicht den Willen der Behörde, die Vermittlung nach objektiven Kriterien zu gestalten. Die Tatsache, dass die Tiere aus dem Rennsport stammen, lässt darauf schließen, dass es sich um sensible und leistungsbetonte Pferde handelt, die eine fachgerechte Betreuung benötigen. Einzuordnen ist zudem die Bedingung, dass das Gebot unabhängig von einer Besichtigung abgegeben werden kann; dies deutet darauf hin, dass die Behörde den Prozess effizient halten möchte, ohne dabei die tierschutzrechtlichen Sorgfaltspflichten zu vernachlässigen. Die Verknüpfung von Höchstgebot und Eignungsprüfung ist ein typisches Vorgehen bei der Verwertung von Tieren aus behördlichen Sicherstellungen, da der Landkreis einerseits den Wert der Tiere realisieren muss, andererseits aber rechtlich dazu verpflichtet ist, eine dauerhafte Verbesserung der Lebensbedingungen für die Tiere zu garantieren.

Offene Fragen – Was der Quelltext nicht beantwortet

Obwohl der Landkreis Kassel detaillierte Informationen zum Ablauf der Vermittlung bereitgestellt hat, bleiben einige Aspekte im Unklaren. Der Quelltext macht beispielsweise keine Angaben darüber, in welchem gesundheitlichen Zustand sich die Tiere zum jetzigen Zeitpunkt befinden oder ob sie aufgrund ihrer Vergangenheit im Rennsport spezielle medizinische Bedürfnisse haben, die über eine normale Pflege hinausgehen. Auch wird nicht erläutert, welche spezifischen Kriterien bei der tierschutzrechtlichen Prüfung der Haltungseinrichtung angelegt werden – etwa ob es sich um eine Mindestgröße der Weideflächen oder bestimmte Anforderungen an die Stallungen handelt. Zudem bleibt offen, wie viele Gebote der Landkreis erwartet und nach welchen Kriterien die Entscheidung getroffen wird, sollte ein Interessent zwar das höchste Gebot abgeben, aber bei der tierschutzrechtlichen Prüfung durchfallen. Es wird nicht explizit erwähnt, ob es ein Mindestgebot gibt, das erreicht werden muss, damit ein Verkauf überhaupt zustande kommt. Auch die Frage, wie mit den Tieren verfahren wird, für die bis zum 18. Oktober 2026 kein oder kein geeignetes Gebot eingeht, wird im Quelltext nicht thematisiert. Diese Lücken lassen Raum für Spekulationen über die langfristige Unterbringung der Tiere, sollten sie nicht im ersten Anlauf vermittelt werden können.

Wie es weitergeht – Zeitplan und nächste Schritte

Der Zeitplan für die Vermittlung ist eng getaktet und lässt wenig Spielraum für Verzögerungen. Nach dem Besichtigungstermin am 16. Oktober 2026 folgt die Frist für die Einreichung der schriftlichen Gebote, die am 18. Oktober 2026 um Mitternacht endet. Sobald diese Frist verstrichen ist, wird das Veterinäramt die eingegangenen Angebote sichten und die tierschutzrechtliche Prüfung der Interessenten sowie deren Haltungseinrichtungen vornehmen. Erst nach einer positiven Entscheidung durch das Veterinäramt und dem anschließenden Zahlungseingang kann die Abholung der Pferde durch die neuen Besitzer koordiniert werden. Die Details zur Abholung, insbesondere die zeitliche Abstimmung, erfolgen individuell zwischen dem Amt und den erfolgreichen Bietern. Da die Käufer den Transport selbst organisieren und finanzieren müssen, ist davon auszugehen, dass im Anschluss an die Auswahlphase eine logistische Phase folgt, in der die neuen Halter die notwendigen Vorkehrungen für den Abtransport treffen. Es sind keine weiteren öffentlichen Termine nach dem 18. Oktober 2026 angekündigt, was darauf hindeutet, dass das Verfahren nach der Gebotsfrist in eine rein administrative und individuelle Abwicklungsphase übergeht.

Quelle: http://landkreiskassel.de/pressemitteilungen/september/landkreis-vermittelt-pferde.php