Ein Anschlag erschüttert Berlin
Nach dem verheerenden Angriff auf Teilnehmer des Christopher Street Days (CSD) in Berlin, bei dem eine Frau getötet und 29 weitere Personen teils schwer verletzt wurden, ist eine intensive politische Debatte über die Sicherheit und den Umgang mit bekannten Gefährdern entbrannt. Der mutmaßliche Täter, ein 21-jähriger Mann mit libanesischem Hintergrund, war den Sicherheitsbehörden bereits als islamistischer Gefährder bekannt. Er kam am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in einer Berliner Kleingartenanlage ums Leben.
Der Vorfall ereignete sich am Samstagabend, als der Täter mit einem Transporter in eine Menschenmenge im Tiergarten fuhr und anschließend mit einer Hieb- oder Stichwaffe, vermutlich einer Machete, Passanten attackierte. Die Ermittlungen wurden inzwischen vom Generalbundesanwalt übernommen.
Kritik am Umgang der Justiz
Im Zentrum der öffentlichen Kritik steht die Frage, warum der als gefährlich eingestufte Mann trotz seiner Vorgeschichte auf freiem Fuß war. Der Tatverdächtige war bereits zuvor wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt worden. Er hatte zuvor versucht, sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen, und saß bereits im Libanon in Haft.
Berichten zufolge wandte das Berliner Gericht bei der Verurteilung das Jugendstrafrecht an, da es von Reifeverzögerungen ausging. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, da sie eine höhere Strafe forderte; das Urteil war zum Zeitpunkt des Anschlags noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hatte den Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben und die Entscheidung über eine Bewährungsstrafe zunächst zurückgestellt.
Forderungen nach schärferen Gesetzen
Die politische Reaktion auf diese Umstände fällt deutlich aus. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) äußerte Unverständnis über die Entscheidung der Justiz, den Mann trotz der Gefährdungseinstufung auf Bewährung zu belassen. Auch der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete die Bewährungsstrafe als nicht nachvollziehbar.
Experten und Politiker fordern nun eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen:
* **Reform des Jugendstrafrechts:** Es wird diskutiert, ob die Anwendung des Jugendstrafrechts bei islamistischen Gefährdern noch zeitgemäß ist. Forderungen gehen dahin, für diese Gruppe konsequent das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.
* **Verschärfung des Terrorstrafrechts:** Terrorismusexperten kritisieren, dass das deutsche Terrorstrafrecht im europäischen Vergleich zu milde sei und der erzieherische Gedanke des Jugendstrafrechts den Schutz der Öffentlichkeit zu oft in den Hintergrund dränge.
* **Keine Nachsicht:** Unionspolitiker fordern eine härtere Linie bei Haft, Sicherungsverwahrung und Abschiebehaft für Anhänger islamistischer Ideologien.
Differenzierte Sicht auf die Problematik
Nicht alle Experten sehen die Gesetzeslage als primäres Problem. Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler gab zu bedenken, dass möglicherweise nicht das Strafrecht selbst, sondern dessen Anwendung im konkreten Einzelfall fehlerhaft gewesen sein könnte. Er mahnte zur Vorsicht vor reflexartigen Forderungen nach höheren Strafen, ohne die Hintergründe der richterlichen Entscheidung zur Bewährung genau zu analysieren.
Ruf nach mehr Befugnissen für Sicherheitsbehörden
Neben der strafrechtlichen Debatte fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft eine Ausweitung ihrer technischen Befugnisse. Der Bundesvorsitzende Heiko Teggatz betonte, dass den Ermittlern oft die Werkzeuge fehlten, um Anschläge bereits im Vorfeld zu verhindern. Er kritisierte, dass der Datenschutz in Deutschland häufig über dem Opferschutz stehe.
Unterstützung kommt aus dem Geheimdienst-Kontrollgremium des Bundestages: Marc Henrichmann (CDU) forderte einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Behörden sowie eine effizientere Datenanalyse. Erkenntnisse über Extremisten müssten länger gespeichert und ausgewertet werden, um terroristische Netzwerke rechtzeitig zu identifizieren. Die Freiheitsrechte von gerichtsbekannten Extremisten dürften nicht über den Schutz von Leib und Leben gestellt werden, so der Tenor vieler Forderungen nach dem Anschlag.