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Nach CSD-Anschlag - Dobrindt drängt auf Fußfessel für Gefährder
Schlagzeilen · 27.07.2026 18:49

Nach CSD-Anschlag - Dobrindt drängt auf Fußfessel für Gefährder

Kurz: Nach einem Anschlag auf den CSD fordert CSU-Politiker Dobrindt eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen für Gefährder, inklusive elektronischer Fußfesseln.

Forderungen nach mehr Sicherheit

Angesichts des jüngsten Anschlags auf den Christopher Street Day (CSD) hat der CSU-Politiker Dobrindt eine Debatte über die Verschärfung sicherheitspolitischer Maßnahmen angestoßen. Im Zentrum seiner Forderungen steht der verstärkte Einsatz der elektronischen Fußfessel. Laut Dobrindt sollte die Bewegungseinschränkung für Personen, die als Gefährder eingestuft sind, künftig zum Standard werden.

Diese Position fügt sich in eine Reihe von Überlegungen ein, die bereits zuvor von Bundeskanzler Merz sowie weiteren Vertretern der Union geäußert wurden. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass staatliche Behörden schneller und effektiver auf potenzielle Bedrohungen reagieren können.

Präventivhaft und Jugendstrafrecht im Fokus

Neben der elektronischen Überwachung benannte Dobrindt zwei weitere zentrale Handlungsfelder:

* **Bundeseinheitliche Präventivhaft:** Der Innenminister plädiert für klare, deutschlandweit geltende Regeln, um Gefährder präventiv aus dem Verkehr ziehen zu können. Bisherige regionale Unterschiede in der Gesetzgebung sollen durch eine einheitliche Linie ersetzt werden.

* **Reform des Jugendstrafrechts:** Dobrindt kritisierte die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern. Er bezeichnete diese Praxis als inakzeptabel und forderte eine Anpassung, um sicherzustellen, dass das Strafmaß der tatsächlichen Gefährdungslage und dem Alter der Täter angemessen ist.

Rechtliche Einordnung durch den Bundesgerichtshof

Die Diskussion um die elektronische Fußfessel wird auch durch aktuelle Rechtsprechung gestützt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem jüngsten Beschluss (XIII ZB 8/26) die Hürden für die Anordnung einer elektronischen Fußfessel gesenkt.

Die Karlsruher Richter stellten klar, dass für eine solche Maßnahme nicht zwingend eine konkret bevorstehende Tat nachgewiesen werden muss. Es genüge bereits das „beachtliche Risiko“ einer terroristischen Gefahr. In dem verhandelten Fall ging es um einen ausreisepflichtigen Mann mit engen Kontakten in die salafistische und radikal-islamistische Szene.

Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit

Der Fall verdeutlicht die Komplexität der juristischen Bewertung. Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Fußfessel zunächst abgelehnt hatte, da keine konkret feststellbare Terrorgefahr durch den Betroffenen vorliege, legte der BGH die Kriterien neu aus. Demnach ist die Anordnung begründet, wenn deutliche Indizien für eine eigene Gewaltbereitschaft vorliegen, eine radikal-islamistische Grundhaltung erkennbar ist und eine besondere Nähe zu Personen besteht, von denen terroristische Taten zu erwarten sind.

Die politische Debatte zeigt, dass der Gesetzgeber unter dem Eindruck aktueller Ereignisse nun verstärkt nach Wegen sucht, die Sicherheitsbehörden mit schärferen Instrumenten auszustatten. Ob und wie diese Forderungen in konkrete Gesetzesvorhaben münden, bleibt abzuwarten, da die rechtliche Ausgestaltung stets die Balance zwischen individuellen Freiheitsrechten und dem staatlichen Schutzauftrag wahren muss.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/feuerwehrleute-in-uniform-am-unfallort-32437422/ · Foto: Ann H
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/dobrindt-draengt-auf-fussfessel-fuer-gefaehrder-102.html