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Warntag, Steuer, Garantie: Was sich im September ändert
Schlagzeilen · 31.08.2026 19:00

Warntag, Steuer, Garantie: Was sich im September ändert

Kurz: Vom Warntag bis zu neuen EU-Labels: Der September bringt für Verbraucher in Deutschland zahlreiche Änderungen in den Bereichen Finanzen, Recht und Umweltschutz.

Ein Monat voller Neuerungen für den Alltag

Der September markiert für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland den Beginn einer Reihe von Anpassungen, die sowohl den digitalen Alltag als auch finanzielle Angelegenheiten und den Schutz vor irreführender Werbung betreffen. Während ein bundesweiter Warntag die technische Infrastruktur der Katastrophenhilfe auf die Probe stellt, treten im Bereich der Steuerberatung und bei der Kennzeichnung von Konsumgütern neue gesetzliche Rahmenbedingungen in Kraft. Auch die Arbeitswelt erfährt durch Lohnerhöhungen in der Zeitarbeitsbranche eine spürbare Veränderung. Die Vielzahl der Neuerungen verdeutlicht den zunehmenden Einfluss europäischer Richtlinien auf den deutschen Binnenmarkt, insbesondere bei der Transparenz von Produktversprechen und der Stärkung von Verbraucherrechten. Gleichzeitig bleiben bewährte Schutzvorschriften, etwa im Naturschutz, weiterhin relevant. Dieser Überblick fasst die wesentlichen Änderungen zusammen, die ab September 2026 das tägliche Leben in Deutschland beeinflussen werden, und ordnet die Hintergründe der verschiedenen Maßnahmen ein, um eine fundierte Orientierung in einer sich wandelnden Rechtslage zu ermöglichen.

Gehaltssprung für die Zeitarbeit

Ein wesentlicher ökonomischer Aspekt des Septembers ist die Gehaltsanpassung in der Zeitarbeitsbranche. Ab dem 1. September profitieren tarifbeschäftigte Leiharbeiter von einer Lohnerhöhung in Höhe von 2,5 Prozent. Dies ist ein wichtiger Schritt für die rund 650.000 Menschen, die in diesem Sektor in Deutschland tätig sind. Laut Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) erstrecken sich die entsprechenden Tarifverträge auf über 90 Prozent der in der Zeitarbeit Beschäftigten. Die aktuelle Erhöhung ist jedoch nur ein Teil einer längerfristigen Planung: Ein weiterer Anstieg der Bezüge um 3,5 Prozent ist für den 1. April 2027 bereits vertraglich fixiert. Diese schrittweise Anhebung soll die finanzielle Situation der Leiharbeitnehmer nachhaltig verbessern und die Attraktivität der Branche unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stützen. Für die Betroffenen bedeutet dies eine direkte Entlastung im Alltag, während für die Arbeitgeber eine präzise Planung der Personalkosten auf Basis der festgeschriebenen Tarifabschlüsse möglich wird.

Der bundesweite Warntag als Stresstest

Am 10. September findet der bundesweite Warntag statt, ein Ereignis, das mittlerweile fest im Kalender verankert ist. Pünktlich um 11 Uhr sollen nahezu alle Handynutzer in Deutschland eine lautstarke Warnmeldung auf ihren Geräten erhalten. Ziel dieses Probelaufs ist es, die Funktionsfähigkeit der Warninfrastruktur zu überprüfen und den Bürgern zu demonstrieren, wie Gefahrenmeldungen im Ernstfall auf ihren Smartphones ankommen. Die Reichweite ist mit über 70 Millionen Handynutzern enorm. Gegen 11:45 Uhr soll durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine offizielle Entwarnung erfolgen. Die Historie dieses Projekts ist lehrreich: Bei der Premiere am 10. September 2020 kam es zu erheblichen Verzögerungen, da die Meldungen erst mit einer halben Stunde Verspätung bei den Empfängern eintrafen. Diese Erfahrung hat die Notwendigkeit regelmäßiger Testläufe unterstrichen, um technische Schwachstellen zu identifizieren und die Zuverlässigkeit der Warnsysteme kontinuierlich zu verbessern. Neben den Mobiltelefonen werden auch Radio- und Fernsehsender in den Prozess eingebunden, um eine möglichst breite Bevölkerungsschicht zu erreichen.

Reform der Steuerberatung und neue Freiräume

Mit dem Inkrafttreten des geänderten Steuerberatungsgesetzes am 1. September wird das Beratungsangebot für Steuerpflichtige signifikant erweitert. Das Bundesfinanzministerium verfolgt damit das Ziel, den Zugang zu steuerlicher Unterstützung zu erleichtern und gleichzeitig bürokratische Hürden für die Beratenden abzubauen. Eine zentrale Neuerung ist der Wegfall bisheriger Obergrenzen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine. Bisher galten hier Grenzen von 18.000 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Durch diese Liberalisierung sollen schätzungsweise 35.500 zusätzliche Steuerpflichtige die Angebote der Lohnsteuerhilfevereine nutzen können. Zudem wird die Struktur der Beratungsstellen flexibilisiert: Eine Person darf künftig drei statt bisher zwei Stellen leiten. Auch der Kreis der Personen, die unentgeltliche Hilfe leisten dürfen, wird erweitert – dies schließt nun neben nahen Angehörigen auch andere nahestehende Personen ein. Zudem wird die Arbeit von studentischen Beratungsstellen, den sogenannten Tax Law Clinics, offiziell legitimiert. Auch fachbezogene Steuerhinweise durch bestimmte Berufsgruppen wie Energieberater werden künftig rechtlich klarer geregelt.

Transparenz durch neue EU-Labels

Ab dem 27. September führt die Europäische Union einheitliche Kennzeichnungspflichten für Gewährleistung und Garantie ein. Händler, sowohl im Online-Handel als auch im stationären Geschäft, sind verpflichtet, ihre Waren mit entsprechenden Labels zu versehen. Das Gewährleistungs-Label soll Verbrauchern auf einen Blick verdeutlichen, dass ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährleistung besteht, der in Deutschland mindestens zwei Jahre umfasst. Ein integrierter, scannbarer QR-Code führt die Nutzer direkt zu weiterführenden Informationen in ihrer jeweiligen Landessprache. Ergänzend dazu wird ein neues Garantielabel eingeführt, das sogenannte GARAN-Label. Dieses ist für Hersteller verpflichtend, sofern sie freiwillig eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Haltbarkeitsgarantie gewähren. Diese Labels sollen die Transparenz erhöhen und Verbrauchern helfen, ihre Rechte bei Reparatur oder Ersatzansprüchen schneller und unkomplizierter geltend zu machen. Da es für diese Regelung keine Übergangsfrist gibt, müssen die entsprechenden Etiketten ab dem Stichtag zwingend an den Produkten angebracht sein.

Kampf gegen Greenwashing in der Werbung

Ebenfalls zum 27. September treten strengere EU-weite Regeln gegen sogenanntes Greenwashing in Kraft. Unternehmen nutzen Begriffe wie „klimafreundlich“, „öko“ oder „grün“ oft als Marketinginstrument, ohne dass diese Versprechen stets auf einer soliden Grundlage basieren. Laut dem Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz (BMJV) beruht etwa die Hälfte aller Umweltaussagen auf schwammigen oder irreführenden Behauptungen. Künftig müssen solche Begriffe nachprüfbar sein und sich konkret auf das Produkt beziehen. Unternehmenseigene Umweltsiegel werden untersagt; stattdessen müssen alle genutzten Siegel zertifiziert sein. Besonders kritisch bewertet die EU die Praxis, Produkte als „klimaneutral“ zu bewerben, wenn dies lediglich durch den Zukauf von Kompensationszertifikaten erreicht wird, anstatt die CO2-Bilanz des Produkts selbst zu verbessern. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Verbraucher beim Kauf ökologisch beworbener Produkte vor Täuschung geschützt werden und eine informierte Entscheidung treffen können, die tatsächlich auf nachhaltigen Standards basiert.

Datenzugang bei vernetzten Geräten

Im Bereich der digitalen Vernetzung gibt es eine weitere wichtige Neuerung: Ab dem 12. September 2026 müssen Daten, die von smarten Geräten wie Fernsehern, Autos oder Smartphones erhoben werden, bei neu in Verkehr gebrachten Produkten automatisch auslesbar sein. Diese Regelung baut auf einer bereits seit September 2025 geltenden Vorschrift auf, wonach solche Daten für Verbraucher einsehbar und an Dritte, beispielsweise Reparaturwerkstätten, übermittelbar sein müssen. Die aktuelle Erweiterung stellt sicher, dass der Zugang zu den erhobenen Informationen technisch unkomplizierter gestaltet wird. Dies ist insbesondere für den fairen Wettbewerb und die Reparaturfähigkeit von Produkten von Bedeutung. Verbraucher sollen dadurch die volle Kontrolle über die von ihren Geräten generierten Daten behalten und nicht von den Herstellern in geschlossenen Ökosystemen gehalten werden. Die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang zielt darauf ab, die Souveränität der Nutzer zu stärken und den Markt für Dienstleistungen rund um vernetzte Produkte zu öffnen.

Naturschutz und offene Fragen

Abschließend ist der Schutz der Tierwelt durch das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Bis zum 30. September gilt ein Verbot für Radikalschnitte an Hecken, Gebüschen sowie Laub- und Nadelgehölzen, um brütende Vögel und deren Nester nicht zu gefährden. Form- und Pflegeschnitte sind zwar ganzjährig erlaubt, sollten jedoch stets mit Vorsicht und unter Beachtung potenzieller Nistplätze durchgeführt werden. Während viele dieser Neuerungen klar definiert sind, bleiben einige Details offen. So geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor, wie genau die technische Umsetzung der automatischen Datenauslesung bei allen Gerätetypen in der Praxis aussehen wird oder welche spezifischen Zertifizierungsstellen für Umweltsiegel künftig als maßgeblich anerkannt werden. Auch die genauen Auswirkungen der Steuerberatungsreform auf die Arbeitslast der Lohnsteuerhilfevereine lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abschätzen. Dennoch bieten die Änderungen für September eine klare Richtung: Mehr Transparenz bei Produkten, verbesserte Rechte für Verbraucher und eine stärkere digitale Souveränität stehen im Fokus der kommenden Wochen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/schild-nummern-spiel-scharren-3989901/ · Foto: Joshua Miranda
Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/neuerungen-september-100.html