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Verbraucherschutz - Bundesgerichtshof: Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge unzulässig
Schlagzeilen · 28.07.2026 17:55

Verbraucherschutz - Bundesgerichtshof: Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge unzulässig

Kurz: Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge sind unzulässig. Betroffene Kunden können nun Rückzahlungen fordern.

Ein Grundsatzurteil für Riester-Sparer

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine wegweisende Entscheidung im Bereich der privaten Altersvorsorge getroffen. Das höchste deutsche Zivilgericht urteilte, dass die Erhebung von Jahresentgelten für die Führung von Riester-Bausparverträgen unzulässig ist. Mit diesem Urteil (Az. XI ZR 83/25) stärkt das Gericht die Rechte der Verbraucher gegenüber Finanzinstituten erheblich.

Hintergrund der Klage

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). Die Bank hatte von ihren Kunden während der Sparphase regelmäßig Gebühren erhoben. Konkret handelte es sich dabei um eine jährliche Kostenpauschale in Höhe von 15 Euro sowie zusätzliche Verwaltungskosten von 24 Euro pro Jahr.

Die Verbraucherschützer sahen in dieser Praxis eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und zogen vor Gericht. Der BGH gab den Klägern nun in letzter Instanz recht und untersagte die Erhebung dieser Gebühren.

Begründung des Bundesgerichtshofs

Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Jahresgebühren in einem klaren Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen des Riester-Sparens stehen. Laut BGH weicht die Praxis der Banken vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Bestimmungen ab.

Das Gericht stellte klar, dass die Kosten für die Kontoführung und Verwaltung eines solchen Vertrages nicht auf den Sparer abgewälzt werden dürfen. Stattdessen sind die Institute dazu verpflichtet, diese Aufwendungen selbst zu tragen. Damit ist die bisherige Praxis, die Kostenbelastung durch entsprechende Klauseln in den Verträgen auf die Kunden zu übertragen, rechtlich nicht haltbar.

Folgen für betroffene Kunden

Das Urteil hat direkte Auswirkungen auf zahlreiche Riester-Sparer, die ähnliche Verträge abgeschlossen haben. Da die Gebührenklauseln nun als unzulässig eingestuft wurden, haben betroffene Kunden einen Anspruch darauf, die bereits gezahlten Beträge zurückzufordern.

Für die Banken bedeutet dies, dass sie ihre Gebührenstrukturen bei Riester-Bausparverträgen grundlegend anpassen müssen. Die Entscheidung schafft zudem eine klare Rechtsgrundlage, auf die sich Kunden bei der Rückforderung unrechtmäßig erhobener Entgelte berufen können.

Nächste Schritte für Sparer

Wer einen entsprechenden Bausparvertrag zur Riester-Altersvorsorge besitzt und in der Vergangenheit mit jährlichen Entgelten belastet wurde, sollte die Vertragsunterlagen prüfen. Es ist davon auszugehen, dass Institute ihre Gebührenmodelle in Reaktion auf den BGH-Spruch überarbeiten müssen.

Kunden, die eine Rückerstattung anstreben, können sich an ihre Bank wenden, um die Erstattung der unzulässigen Gebühren zu fordern. Angesichts der klaren Positionierung des Bundesgerichtshofs dürften die Erfolgsaussichten für solche Forderungen als sehr hoch einzustufen sein. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls die Unterstützung der Verbraucherzentralen in Anspruch zu nehmen, um die Rückforderungen formal korrekt einzureichen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/oldtimer-polizeiauto-auf-stadtstrasse-29613798/ · Foto: Alexandr Meadow
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/bundesgerichtshof-jahresentgelte-fuer-riester-bausparvertraege-unzulaessig-100.html