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Reform des Gewaltschutzgesetzes: Was können Fußfesseln leisten?
Schlagzeilen · 06.08.2026 17:21

Reform des Gewaltschutzgesetzes: Was können Fußfesseln leisten?

Kurz: Die Reform des Gewaltschutzgesetzes bringt ab 2027 bundesweit einheitliche Regeln für die elektronische Fußfessel. Was leistet das System im Kampf gegen Gewalt?

Neue Standards für die elektronische Überwachung

Die Sicherheitsdebatte in Deutschland hat durch den Anschlag am Rande des Berliner CSD im Juli 2026 an Intensität gewonnen. Im Zentrum der Diskussion steht unter anderem die Frage, wie elektronische Fußfesseln dazu beitragen können, potenzielle Straftäter besser zu kontrollieren. Bisher variierten die gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz dieser Technik stark zwischen den einzelnen Bundesländern. Dies ändert sich grundlegend mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes, die ab dem 1. Juli 2027 eine bundeseinheitliche Regelung vorsieht.

Die elektronische Fußfessel wird damit nicht mehr nur für entlassene Straftäter nach langen Haftstrafen relevant sein, sondern explizit auch bei Hochrisikofällen im Bereich der häuslichen Gewalt eingesetzt. Aktuell werden bereits etwa 150 Personen durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) auf diese Weise überwacht, wobei es sich primär um Sexual- und Gewaltstraftäter handelt.

Funktionsweise des Warnsystems

Technisch gesehen handelt es sich um ein wasserdichtes Gerät, das am Knöchel befestigt wird und seine Position mittels GPS sowie über Mobilfunkmasten übermittelt. Entgegen weitläufiger Vermutungen findet die Überwachung durch die GÜL nicht in einer permanenten Echtzeit-Dauerüberwachung statt. Stattdessen reagiert das System anlassbezogen.

Gerichte legen hierfür spezifische räumliche und zeitliche Verbotszonen fest. Ein zentrales Element des Schutzes ist die Ausstattung der gefährdeten Personen mit einem eigenen Empfangsgerät. Dieses Gerät führt die Verbotszone quasi mit sich. Nähert sich eine Person mit Fußfessel diesem Bereich, wird ein Alarm ausgelöst. Dieser erreicht sowohl die Überwachungsstelle als auch das Gerät des potenziellen Opfers. In solchen Fällen kontaktiert die GÜL den Täter, um Verstöße gegen die Auflagen oder drohende Gewaltdelikte frühzeitig zu unterbinden.

Psychologische Wirkung und Grenzen der Technik

Die wissenschaftliche Einordnung der Maßnahme fällt differenziert aus. Florian Rebmann vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen verweist auf Studien, die eine positive Wirkung auf das Sicherheitsgefühl der Opfer belegen. Betroffene könnten ihren Alltag mit weniger Angst vor dem (Ex-)Partner bewältigen, wenn sie durch das System geschützt werden.

Dennoch warnen Experten davor, die Fußfessel als universelle Lösung zu betrachten. Ein entscheidendes Hindernis bleibt die Dunkelziffer: Viele Fälle häuslicher Gewalt werden nicht bei der Polizei gemeldet, sei es aus Angst vor Eskalation oder aus Scham. Da eine Fußfessel nur bei polizeibekannten Fällen per Gerichtsbeschluss angeordnet werden kann, greift das Instrument bei einer Vielzahl von Taten ins Leere.

Zudem betont die Forschung, dass die elektronische Überwachung lediglich eine Form der Symptombekämpfung darstellt. Die psychologischen und gesellschaftlichen Ursachen von Gewalt werden durch das Anlegen eines technischen Geräts nicht beseitigt. Die bloße Überwachung verändert die Persönlichkeit des Täters nicht.

Ergänzende Maßnahmen zur Gewaltprävention

Um den Kreislauf der Gewalt nachhaltig zu durchbrechen, setzt die Gesetzesreform daher nicht allein auf technische Überwachung. Das reformierte Gewaltschutzgesetz sieht ergänzend verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter vor. Diese pädagogischen Ansätze sollen an den tieferliegenden Ursachen ansetzen, während die Fußfessel als unmittelbares Schutzinstrument für die Opfer fungiert. Die Daten der Überwachung werden nach Angaben der GÜL für zwei Monate anonymisiert gespeichert und anschließend gelöscht, um den Datenschutz zu wahren.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/hande-silber-kette-armbander-10142576/ · Foto: Мария Кашина
Quelle: https://www.tagesschau.de/wissen/elektronische-fussfessel-gewaltschutzgesetz-100.html