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Polizeigesetz Thüringen: „Haben, haben, haben – und dann schauen, was passiert“
Technik · 28.08.2026 10:45

Polizeigesetz Thüringen: „Haben, haben, haben – und dann schauen, was passiert“

Kurz: Das geplante Polizeigesetz in Thüringen sorgt für massiven Protest. Expertinnen und Aktivisten warnen vor einer beispiellosen Überwachungsarchitektur.

Was geschehen ist: Die Debatte um das Thüringer Polizeigesetz

Im Thüringer Landtag hat eine wegweisende Anhörung zum geplanten Polizeiaufgabengesetz (PAG) stattgefunden, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlaments für erhebliche Unruhe sorgt. Während im Innenausschuss eine Reihe von Sachverständigen und Experten das Vorhaben einer massiven Kritik unterzog, formierte sich vor den Türen des Landtagsgebäudes ein öffentlicher Protest. Die Initiative „ThürPAG stoppen“ hatte zu einer Kundgebung aufgerufen, um gegen die geplanten, weitreichenden Überwachungsbefugnisse zu demonstrieren. Der Gesetzentwurf sieht eine signifikante Erweiterung der polizeilichen Möglichkeiten vor, die von einer KI-gestützten Datenanalyse bis hin zur automatisierten Verhaltenskontrolle mittels Videotechnik reicht. Die Protestbewegung, die bereits über 3.400 Unterschriften für eine Petition gegen den Entwurf gesammelt hat, sieht darin einen schleichenden Ausbau staatlicher Überwachung. Die Debatte ist geprägt von der Sorge, dass die vorgesehenen Instrumente die Grundrechte der Bürger massiv einschränken könnten, ohne dass deren Wirksamkeit oder Verhältnismäßigkeit hinreichend belegt wären. Die Anhörung am vergangenen Donnerstag markierte einen vorläufigen Höhepunkt in der Auseinandersetzung um ein Gesetz, das Kritiker als verfassungsrechtlich hochriskant einstufen.

Die Einzelheiten: Werkzeuge und Befugnisse im Fokus

Der Gesetzentwurf umfasst ein breites Spektrum an Überwachungstechnologien, die in ihrer Gesamtheit eine neue Qualität der Polizeiarbeit darstellen sollen. Dazu gehören eine zentrale Meta-Datenbank, die auf KI-Analysen nach dem Vorbild von Palantir basiert, sowie eine Videoüberwachung, die mit automatisierter Verhaltenskontrolle gekoppelt ist. Die Polizei soll zudem in die Lage versetzt werden, Personen automatisiert innerhalb eines Kameranetzwerks zu verfolgen. Weitere geplante Befugnisse sind die Suche nach biometrischen Daten im Internet, der Einsatz von Kennzeichenscannern, der Betrieb von Videodrohnen sowie die Anwendung elektronischer Fußfesseln für als „Gefährder“ eingestufte Personen. Die Kritiker, darunter der Landesdatenschutzbeauftragte Tino Melzer, betonen, dass gerade die Kombination dieser Maßnahmen eine „Vollbebilderung“ des Freistaats ermöglichen könnte. Besonders problematisch sei, dass die Videoanalyse unbemerkt erfolge, was den Betroffenen jede Möglichkeit zur Gegenwehr nehme. Zudem fehle es an wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Wirksamkeit der elektronischen Fußfessel, was deren Einführung als präventives Instrument in Frage stelle. Die technische Umsetzung, insbesondere die Zusammenführung heterogener Datenbestände, wird von Experten als hochgradig fehleranfällig und potenziell verfassungswidrig bewertet.

Hintergrund: Der Weg zum umstrittenen Gesetzentwurf

Die aktuelle Auseinandersetzung ist das Ergebnis eines längeren Prozesses, in dem die Landesregierung aus CDU, SPD und BSW versucht, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden auszuweiten. Die Proteste gegen das PAG haben sich in den letzten Monaten intensiviert, wobei die Aktivisten von „ThürPAG stoppen“ auf eine wachsende Sorge in der Bevölkerung verweisen. Die Befürchtung ist, dass die neuen High-Tech-Werkzeuge, einmal etabliert, auch unter anderen politischen Vorzeichen oder durch eine rechtsextreme Regierung missbraucht werden könnten. Historisch gesehen ist der Entwurf Teil einer Entwicklung hin zu einem präventiven Sicherheitsrecht, bei dem die traditionelle Voraussetzung einer konkreten Gefahr zunehmend aufgeweicht wird. Die Experten im Innenausschuss verwiesen mehrfach darauf, dass die Landesregierung bereits in der Vergangenheit – etwa im Jahr 2020 – selbst Zweifel an der Eignung bestimmter Maßnahmen wie der Videoüberwachung im öffentlichen Raum geäußert hatte. Dass diese Bedenken nun zugunsten einer thesenartigen Unterstellung der Erforderlichkeit beiseitegeschoben werden, stößt bei Juristen wie Felix Ruppert von der Universität München auf Unverständnis. Die aktuelle Debatte spiegelt somit einen grundlegenden Konflikt zwischen dem Wunsch nach mehr Sicherheit durch Technik und dem Schutz demokratischer Freiheitsrechte wider.

Die Beteiligten: Wer streitet um das Gesetz?

Die Akteure in diesem Prozess sind vielfältig. Auf der einen Seite steht die Minderheitsregierung, die für die Verabschiedung des Gesetzes auf Stimmen der Opposition angewiesen ist. Die Linke im Landtag hat bereits angekündigt, gegen das Gesetz klagen zu wollen, sollte es in der vorliegenden Form beschlossen werden; ihr innenpolitischer Sprecher Ronald Hande bezeichnet den Entwurf als „verfassungsrechtlich hochriskante Überwachungsarchitektur“. Auf der anderen Seite stehen Experten wie Tino Melzer, der Landesdatenschutzbeauftragte, sowie Constanze Kurz vom Chaos Computer Club, die beide vor den weitreichenden Folgen der KI-Überwachung warnen. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußert durch ihre Landesvorsitzende Mandy Koch ungewöhnlich deutliche Kritik, insbesondere hinsichtlich der präventiven Überwachung von Versammlungen. Die Zivilgesellschaft wird durch Gruppen wie „ThürPAG stoppen“, vertreten durch David Sommer und Alexis Wagenfeld, sowie durch den Verein Digitalcourage mit padeluun repräsentiert. Sie alle betonen, dass die Polizei als Ermittlungsbehörde und nicht als Überwachungsinstanz agieren sollte. Die wissenschaftliche Perspektive wird durch Juristen wie Felix Ruppert und Organisationen wie AlgorithmWatch (Kilian Vieht-Ditlmann) eingebracht, die vor allem die mangelnde Verhältnismäßigkeitsprüfung bemängeln.

Einordnung: Was das bedeutet

Einzuordnen ist das Vorhaben als ein massiver Vorstoß in Richtung eines präventiven Sicherheitsstaates. Den Berichten zufolge droht durch den Entwurf eine Normalisierung der Dauerbeobachtung, bei der unbescholtene Bürger durch algorithmische Fehler in den Fokus polizeilicher Maßnahmen geraten können. Die Kritiker sind sich einig, dass die „Streubreite“ der geplanten Überwachung enorm ist. Besonders brisant ist die Einschätzung, dass die geplante Datenanalyse und die biometrische Suche im Internet mit der KI-Verordnung der EU kollidieren könnten, da sie eine ungezielte Datensammlung voraussetzen. Die Experten betonen, dass eine Überwachungsinfrastruktur, einmal geschaffen, ihren demokratischen Charakter verliert, da sie unabhängig von der jeweiligen Regierung existiert. Die Bewertung der Experten fällt vernichtend aus: Die Grundrechtsintensität der Maßnahmen werde teils überhaupt nicht eruiert, und die Erforderlichkeit werde lediglich behauptet. Einzuordnen ist dies als ein Versuch, technologische Möglichkeiten ohne Rücksicht auf verfassungsrechtliche Grenzen in den Dienst der Sicherheitsbehörden zu stellen, wobei die Gefahr besteht, dass Fehler in den Systemen – etwa eine falsche Interpretation menschlichen Verhaltens – direkte Konsequenzen für die Betroffenen haben.

Offene Fragen: Was der Entwurf nicht klärt

Der vorliegende Gesetzentwurf lässt zahlreiche Fragen unbeantwortet, die für die rechtliche und praktische Bewertung entscheidend wären. So bleibt unklar, wie die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen belegen will, wenn sie gleichzeitig zugibt, dass es weltweit an Erfahrungswerten für die Wirksamkeit solcher KI-Systeme fehlt. Es wird nicht dargelegt, wie die Fehleranfälligkeit der Algorithmen – etwa bei der Interpretation von menschlichen Gesten – kompensiert werden soll, um unbescholtene Personen vor polizeilichen Maßnahmen zu schützen. Ebenso fehlen konkrete Angaben dazu, wie die Kollision mit der EU-KI-Verordnung aufgelöst werden soll, insbesondere bei der biometrischen Internetsuche. Auch die Frage, wie der Schutz von Zeugen und Opfern in einer automatisierten Datenanalyse gewährleistet bleibt, wird im Entwurf nicht ausreichend adressiert. Die Experten bemängeln zudem das Fehlen klarer Eingriffsvoraussetzungen und die niedrigen Eingriffsschwellen. Es bleibt somit offen, ob die Regierung bereit ist, die von den Sachverständigen geforderten Streichungen oder zumindest eine verpflichtende Evaluierung der Befugnisse in den Gesetzestext aufzunehmen.

Wie es weitergeht: Ausstehende Entscheidungen

Nach der Anhörung im Innenausschuss steht nun die weitere parlamentarische Beratung an. Da die Regierungskoalition aus CDU, SPD und BSW keine eigene Mehrheit besitzt, ist sie auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Die Linke hat bereits signalisiert, dass der Entwurf in der aktuellen Form für sie nicht zustimmungsfähig ist. Die AfD als weitere Oppositionskraft hat sich in der Debatte noch nicht abschließend positioniert. Die Protestbewegung „ThürPAG stoppen“ plant, ihren Druck auf die Abgeordneten aufrechtzuerhalten, um den Entwurf zu verhindern oder zumindest substanziell zu entschärfen. Die Forderungen der Experten, insbesondere die ersatzlose Streichung der Video-KI-Regelung und die Einführung eines Richtervorbehalts vor dem Einsatz der neuen Überwachungstechnologien, bilden nun den Kern der weiteren politischen Auseinandersetzung. Ob und in welcher Form die Regierung auf die massiven Bedenken der Sachverständigen reagieren wird, bleibt abzuwarten. Die Drohung der Linken, bei einer Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Form vor das Verfassungsgericht zu ziehen, schwebt als rechtliches Damoklesschwert über dem weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/grauer-volkswagen-van-neben-burgersteig-geparkt-581312/ · Foto: Mateusz Dach
Quelle: https://netzpolitik.org/2026/polizeigesetz-thueringen-haben-haben-haben-und-dann-schauen-was-passiert/