Was geschehen ist – die Kernmeldung
In Niedersachsen steht eine weitreichende Reform des Polizeigesetzes bevor, die derzeit für erhebliche Debatten sorgt. Am 27. August 2026 diskutiert der Innenausschuss des niedersächsischen Landtages über einen Gesetzentwurf, der der Polizei hochinvasive, KI-gestützte Überwachungsinstrumente an die Hand geben soll. Zu den geplanten Maßnahmen gehören eine Datenanalyse nach dem Vorbild von Palantir, die automatisierte Suche nach biometrischen Daten im Internet sowie eine Videoüberwachung, die mit automatisierter Verhaltenskontrolle und Echtzeit-Gesichtserkennung gekoppelt ist. Selbst der Einsatz von Videodrohnen, die mit diesen Technologien ausgestattet sind, ist vorgesehen. Während die Regierungsparteien SPD und Grüne das Vorhaben vorantreiben, formiert sich außerhalb des Parlaments Widerstand. Ein neu gegründetes Bündnis namens NoNPOG2, bestehend aus einer Vielzahl zivilgesellschaftlicher Gruppen, kritisiert die Pläne scharf. Sie warnen vor einer massiven Einschränkung der Grundrechte, einer drohenden algorithmischen Diskriminierung und einer allgemeinen Atmosphäre des präventiven Gehorsams, die das politische Klima im Land nachhaltig vergiften könnte. Der Widerstand formiert sich, da im Landtag selbst keine nennenswerte Opposition gegen den Ausbau der Befugnisse existiert.
Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf umfasst eine Reihe technischer Neuerungen, die tief in die Privatsphäre eingreifen. Die geplante automatisierte Verhaltenskontrolle soll laut Entwurf sogar bei Mustern Alarm schlagen, die auf den „Eintritt eines Unglücksfalles“ hindeuten. Kritiker wie die Mitglieder des Bündnisses NoNPOG2 weisen darauf hin, dass die Erfassung von liegenden Personen beispielsweise zur Diskriminierung von Obdachlosen missbraucht werden könnte. Zudem soll die Polizei befugt werden, Gesichtserkennungstechnologien auf Livestreams oder retrograd auf Bildmaterial aus dem Internet anzuwenden. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Datenanalyse nach Palantir-Art, die eine Zusammenführung verschiedener Datenbestände auf einer Analyseplattform vorsieht. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper kritisierte in seinem Jahresbericht, dass die Datenbestände für diese Analysen zu ungenau definiert und damit zu weitreichend seien. Er bemängelte zudem, dass die Einbeziehung von Telekommunikationsdaten, die auch Gesprächsinhalte umfassen könnten, verfassungsrechtlich höchst problematisch sei. Die Regierung versucht laut Entwurf, durch eine zweistufige Datenverarbeitung die Zweckbindung der Daten zu wahren, was Kritiker jedoch als „magisches Denken“ bezeichnen.
Hintergrund und bisheriger Verlauf
Die aktuelle Debatte steht in einer langen Tradition der Auseinandersetzung um Polizeigesetze in Niedersachsen. Bereits im Jahr 2019 kam es zu einer Verschärfung des Gesetzes, die unter anderem die Einführung von Kennzeichenscannern und eine Vereinfachung der Videoüberwachung beinhaltete. Damals begleitete das Bündnis NoNPOG – ein Akronym für „Nein zum niedersächsischen Polizeigesetz“ – die Gesetzgebung mit zahlreichen Demonstrationen. Viele der heute aktiven Personen waren bereits damals in den Protest involviert. Die aktuelle Initiative NoNPOG2 wurde am 9. August 2026 gegründet, um erneut eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Der Entwurf der Landesregierung wird nun im Innenausschuss beraten, nachdem er zuvor die Verbandsanhörung durchlaufen hat. Dabei wurden bereits kritische Stellungnahmen eingereicht, unter anderem vom Datenschutzbeauftragten, dessen Einwände jedoch laut eigener Aussage weitestgehend unberücksichtigt blieben. Die politische Ausgangslage ist dabei besonders, da die Oppositionsparteien im Landtag – CDU und AfD – die Überwachungspläne der Regierung nicht etwa ablehnen, sondern teilweise sogar als unzureichend kritisieren und eine noch weitergehende Überwachung fordern.
Die Beteiligten und ihre Positionen
Die Akteure in diesem Prozess sind vielfältig. Auf der Seite der Befürworter stehen die Regierungsparteien SPD und Grüne, die den Gesetzentwurf eingebracht haben. Im Parlament wird das Vorhaben von der CDU unterstützt, die sogar noch niedrigere Einsatzschwellen für die Gesichtserkennung fordert, um Straftaten bereits im Vorfeld zu verhindern. Die AfD befürwortet die neuen Befugnisse ebenfalls, fordert jedoch die explizite Nutzung des Anbieters Palantir, den die Landesregierung aktuell ausschließt. Auf der Seite der Kritiker steht das Bündnis NoNPOG2, ein breites Spektrum aus IT-affinen Gruppen wie dem CCC Hannover, dem Chaostreff Osnabrück, Stratum 0 und freiheitsfoo. Unterstützt werden sie von politischen Gliederungen wie Die PARTEI, Die Linke und Jusos Braunschweig sowie von sozialen und grenzkritischen Gruppen wie dem Flüchtlingsrat Niedersachsen, der Seebrücke Braunschweig und der Roten Hilfe Hannover. Auch Fußballfans der Blau-Gelben Hilfe und das Team des Universum Filmtheater sind Teil des Bündnisses. Juristische Unterstützung kommt von der Antirepressionsgruppen und dem Anwalt Sven Adam. Der Landesdatenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper fungiert als institutioneller Kritiker, der die technische und rechtliche Umsetzbarkeit des Gesetzes in Frage stellt.
Einordnung der Überwachungsmaßnahmen
Einzuordnen ist das Vorhaben der Landesregierung als einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit. Kritiker wie der Aktivist Sebastian betonen, dass die automatisierte Verhaltenskontrolle einen deutlich stärkeren Grundrechtseingriff darstellt als die herkömmliche Videoüberwachung durch Menschen. Diese Einschätzung wird von Rechtswissenschaftlern wie Professor Edzard Schmidt-Jortzig und Felix Ruppert gestützt. Den Berichten zufolge führt die ständige Beobachtung durch Algorithmen zu sogenannten Chilling-Effekten, bei denen Menschen ihr Verhalten aus Angst vor einer falschen Einordnung durch die Technik anpassen. Besonders problematisch ist laut der Aktivistin Laura die Befangenheit der Algorithmen. Da sowohl die polizeilichen Datenbestände als auch die Trainingsdaten der KI von Menschen erstellt wurden, seien sie zwangsläufig nicht neutral, sondern könnten rassistische oder soziale Vorurteile reproduzieren. Der Versuch der Landesregierung, dies durch eine Vorgabe zur Verhinderung diskriminierender Algorithmen im Gesetzestext zu lösen, wird von den Aktivisten als ineffektiv und realitätsfern bewertet, da konkrete technische Mechanismen für diese Vorgabe fehlen.
Offene Fragen und rechtliche Lücken
Der Gesetzentwurf lässt zahlreiche Fragen unbeantwortet, die sowohl von den zivilgesellschaftlichen Akteuren als auch von der Datenschutzaufsicht adressiert werden. Eine zentrale Lücke betrifft die technische Umsetzung der Diskriminierungsfreiheit: Wie genau soll verhindert werden, dass die eingesetzten KI-Systeme diskriminierende Ergebnisse liefern? Der Entwurf bleibt hier vage. Zudem ist unklar, wie die Kollision der geplanten Internet-Suche nach biometrischen Informationen mit der europäischen KI-Verordnung vermieden werden soll. Der Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper vermisst hierzu konkrete Hinweise. Auch die Frage der Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen bleibt kritisch; der Entwurf fordert diese zwar, schränkt sie aber mit dem Zusatz „soweit technisch möglich“ ein, was den Spielraum für die Polizei unklar lässt. Schließlich bleibt offen, wie die „Zweckbindung“ der Daten in der Praxis aufrechterhalten werden kann, wenn diese auf einer zentralen Analyseplattform zusammengeführt werden. Die im Entwurf verankerte Umgehungslösung, die Datenverarbeitung in zwei Schritte zu teilen, wird von Kritikern als bloße Formsache ohne tatsächliche Schutzwirkung für die informationelle Selbstbestimmung angesehen.
Wie es weitergeht
Nach der Diskussion im Innenausschuss des Landtages am 27. August 2026 steht der weitere parlamentarische Prozess an. Das Bündnis NoNPOG2 hat angekündigt, den Druck auf die Landesregierung, insbesondere auf die Grünen, zu erhöhen. Die Aktivisten setzen darauf, dass das öffentliche Bewusstsein für die Problematik wächst und die Politik zu einem Umdenken bewegt werden kann. Aktuell konzentriert sich das Bündnis auf die Erstellung von Informationsmaterialien und die Organisation von Vorträgen, um die Bevölkerung über die geplanten Maßnahmen aufzuklären. Da es im Landtag derzeit keine parlamentarische Opposition gegen die Verschärfung gibt, sieht sich das Bündnis in der Rolle, den notwendigen Widerspruch von außen in die öffentliche Debatte zu tragen. Ob und wann es zu einer ersten großen Demonstration kommen wird, ist noch nicht terminiert, jedoch ist die Vernetzung der verschiedenen Gruppen bereits weit fortgeschritten. Die weitere Entwicklung hängt nun davon ab, wie stark der öffentliche Protest die Entscheidungsträger beeinflussen kann, bevor das Gesetz in die finale Abstimmung geht.