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KI-Befugnisse in Thüringen: Polizeigewerkschaft kritisiert Polizeigesetz
Technik · 27.08.2026 13:44

KI-Befugnisse in Thüringen: Polizeigewerkschaft kritisiert Polizeigesetz

Kurz: Die Gewerkschaft der Polizei in Thüringen übt deutliche Kritik am geplanten Polizeigesetz. Besonders KI-gestützte Überwachungstechnologien stehen in der Debatte

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Im Thüringer Landtag findet derzeit eine wegweisende Expertinnenanhörung statt, die sich mit dem Entwurf für ein neues Polizeigesetz der Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD befasst. Während die Politik das Ziel verfolgt, die Sicherheitsbehörden mit modernen Instrumenten auszustatten, regt sich aus einer unerwarteten Richtung Widerstand. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Thüringen, hat im Rahmen der Anhörung sowie in einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme massive Bedenken geäußert. Die Gewerkschaft, die normalerweise Befugniserweiterungen für die Exekutive befürwortet, warnt vor den weitreichenden Folgen einer KI-gestützten Überwachung. Im Zentrum der Kritik stehen unbestimmte Rechtsbegriffe, die Gefahr einer präventiven Überwachung von Versammlungen sowie die mangelnde Neutralität technischer Systeme. Die GdP fordert klare gesetzliche Grenzen, um sowohl die Grundrechte der Bürger als auch die Rechtssicherheit für die Polizeibeamten selbst zu gewährleisten. Die Debatte in Thüringen gewinnt dabei bundesweite Relevanz, da ähnliche Technologien bereits in anderen Bundesländern sowie auf Ebene der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes zur Anwendung kommen oder diskutiert werden.

Die Einzelheiten der Kritik

Die GdP-Landesvorsitzende Mandy Koch betonte während der Anhörung, dass die Polizei zwar ein zeitgemäßes Instrumentarium benötige, der vorliegende Entwurf jedoch an entscheidenden Stellen zu vage bleibe. Als Beispiel nannte sie den Einsatz von Kennzeichenscannern. Zwar sehe der Entwurf vor, dass diese nicht flächendeckend und dauerhaft eingesetzt werden dürften, doch fehle eine präzise Definition dieser Begriffe. Gleiches gelte für die automatisierte Videoüberwachung, die bestimmte Verhaltensmuster erkennen soll. Hier stellt sich für die Gewerkschaft die Frage, wie solche Muster überhaupt rechtssicher definiert werden können. Die schriftliche Stellungnahme der GdP geht dabei noch tiefer ins Detail und kritisiert die Einführung von Technologien wie Palantir-basierter Datenanalyse, automatisierter Verhaltenskontrolle und einer speziellen Suchmaschine für biometrische Daten. Die Gewerkschaft warnt ausdrücklich davor, dass biometrische Treffer oder algorithmische Risikobewertungen niemals als alleinige Grundlage für schwerwiegende Eingriffe dienen dürfen. Stattdessen werden externe Audits und regelmäßige Evaluierungen gefordert, um die Wirksamkeit und die Fehlerraten dieser Systeme transparent zu machen.

Hintergrund der Debatte

Die aktuelle Auseinandersetzung ist das Resultat eines Bestrebens, das Thüringer Polizeiaufgabengesetz an moderne, digitale Gefahrenlagen anzupassen. Die Regierungskoalition sieht in der technologischen Aufrüstung eine Notwendigkeit, um mit der Kriminalitätsentwicklung Schritt zu halten. Die GdP unterstützt dieses grundsätzliche Ziel der Modernisierung, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs eine gefährliche Tendenz. Die Gewerkschaft kritisiert, dass polizeiliche Eingriffe zunehmend in das Vorfeld konkreter Gefahren verlagert werden. Dies führt zu einer Ausweitung der Befugnisse, die jedoch mit unklaren Normen wie „hinreichender Wahrscheinlichkeit“ oder „übersehbarem Zeitraum“ verknüpft ist. Aus Sicht der GdP führt dies nicht zu mehr Sicherheit, sondern verlagert die Rechtsunsicherheit direkt auf die Ebene der handelnden Beamten. Zudem weist die Gewerkschaft darauf hin, dass die technologische Aufrüstung zwingend mit einer personellen und finanziellen Aufstockung einhergehen muss, da die Komplexität der neuen Systeme die Arbeitsbelastung des Personals massiv erhöht.

Die Beteiligten im Prozess

Die Hauptakteure in diesem parlamentarischen Prozess sind die Abgeordneten der Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD, die den Gesetzentwurf eingebracht haben. Auf der anderen Seite steht die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Thüringen, vertreten durch ihre Vorsitzende Mandy Koch, die als Sachverständige in die Anhörung geladen wurde. Die GdP fungiert hierbei als kritische Stimme, die den Spagat zwischen notwendiger Modernisierung und dem Schutz rechtsstaatlicher Prinzipien einfordert. Weitere Akteure, die in der Stellungnahme indirekt oder direkt als Referenzpunkte genannt werden, sind die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt, da diese bereits mit ähnlichen Tools arbeiten und somit die bundesweite Relevanz der Diskussion unterstreichen. Auch die Bevölkerung ist als betroffene Gruppe zentral, da die GdP explizit vor einem Vertrauensverlust warnt, sollte der Eindruck einer flächendeckenden, technisierten Überwachung entstehen.

Einordnung der Positionen

Einzuordnen ist die Kritik der GdP als ein Plädoyer für rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit in einer zunehmend digitalisierten Sicherheitsarchitektur. Den Berichten zufolge fürchtet die Gewerkschaft sogenannte „Chilling Effects“, bei denen Bürger aus Sorge vor einer permanenten Überwachung von der Wahrnehmung ihrer Grundrechte, etwa der Versammlungsfreiheit, absehen. Die GdP stellt klar, dass sie die neuen Befugnisse nicht grundsätzlich ablehnt, sondern eine „Sicherheits-Architektur“ fordert, die durch klare gesetzliche Schranken und richterliche Kontrolle legitimiert ist. Die Bewertung der Gewerkschaft ist dabei zweigeteilt: Einerseits wird der Bedarf an moderner Technik anerkannt, andererseits wird vor einer „Übertechnisierung“ gewarnt, die das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei untergraben könnte. Besonders kritisch wird die „Spontanität“ bei der Einrichtung gefährlicher Orte gesehen, da diese ohne nachvollziehbare Kriterien die Akzeptanz polizeilicher Arbeit gefährde. Die Gewerkschaft positioniert sich hier als Korrektiv, das den Schutz der Grundrechte als Voraussetzung für eine effektive Polizeiarbeit begreift.

Offene Fragen und Lücken

Der vorliegende Gesetzentwurf und die bisherige Debatte lassen eine Reihe von Fragen offen, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren adressiert werden müssen. Der Quelltext macht deutlich, dass es an empirischen Erkenntnissen zur tatsächlichen Wirksamkeit der geplanten KI-Systeme mangelt. Es bleibt unklar, wie hoch die Fehlerraten bei der automatisierten Verhaltensanalyse in der Praxis sein werden und wie mit den daraus resultierenden Fehlbewertungen umgegangen wird. Zudem beantwortet der Entwurf nicht, wie der Schutz der Intimsphäre bei der Videoüberwachung in Gewahrsamsräumen konkret gewährleistet werden soll. Auch die Frage der Datensicherheit bleibt weitgehend unbeantwortet: Die GdP warnt vor Cyberkriminalität und ausländischen Nachrichtendiensten, doch konkrete Sicherheitsvorkehrungen für die geplanten Datenbanken werden im Entwurf nicht detailliert ausgeführt. Schließlich fehlen klare, gesetzlich verankerte Löschfristen für die erhobenen Daten, was die Frage nach der langfristigen Speicherung und Nutzung der Informationen unbeantwortet lässt.

Wie es weitergeht

Nach der Expertinnenanhörung im Thüringer Landtag steht der Gesetzgebungsprozess an einem entscheidenden Punkt. Die Kritik der GdP, insbesondere die Forderung nach strengen Richtervorbehalten bei Datenanalysen und einer klaren gesetzlichen Klarstellung zum Schutz friedlicher Versammlungen, muss nun in die parlamentarische Beratung einfließen. Die Gewerkschaft hat explizit gefordert, dass die neuen Befugnisse nicht nur einmalig beschlossen, sondern in regelmäßigen Abständen evaluiert werden müssen. Zudem verlangt sie Berichtspflichten an das Parlament, um die Transparenz über die tatsächliche Anwendung der KI-Tools zu gewährleisten. Ob die Regierungskoalition bereit ist, den Entwurf aufgrund der Gewerkschaftskritik nachzubessern, bleibt abzuwarten. Die Forderungen nach verpflichtenden medizinischen Nachkontrollen beim Einsatz von Tasern und einer wissenschaftlichen Begleitung dieser Einsätze sind weitere Punkte, die in den kommenden Beratungen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden müssen. Ein Zeitplan für die finale Abstimmung im Landtag wurde im vorliegenden Text nicht explizit genannt, jedoch ist die Debatte nun öffentlich und erfordert eine politische Reaktion.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/polizeiwagen-auf-dem-historischen-munsterplatz-37969450/ · Foto: Sergej *****
Quelle: https://netzpolitik.org/2026/ki-befugnisse-in-thueringen-polizeigewerkschaft-kritisiert-polizeigesetz/