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Patentstreit um Disney+: InterDigital klagt jetzt auch gegen VP9
Technik · 24.08.2026 19:43

Patentstreit um Disney+: InterDigital klagt jetzt auch gegen VP9

Kurz: Der Patentstreit zwischen Disney+ und InterDigital eskaliert: Nach dem Wechsel auf den VP9-Codec für 4K-Inhalte drohen nun neue Klagen und weitere Einschränkung

Ein neuer Eskalationsschritt im Rechtsstreit um Streaming-Technologien

Der US-amerikanische Patentverwerter InterDigital hat den Druck auf den Streaming-Giganten Disney massiv erhöht. Nachdem Disney+ in der Vergangenheit bereits mehrfach vor Gericht unterlegen war, was zu spürbaren Einschränkungen im Angebot für die Nutzer führte, steht nun die nächste juristische Auseinandersetzung bevor. Im Zentrum des Konflikts steht die technische Infrastruktur, mit der Disney+ seine Inhalte ausliefert. Nachdem der Streamingdienst gezwungen war, auf den Videocodec VP9 auszuweichen, um die hochauflösende 4K-Wiedergabe nach vorangegangenen Gerichtsniederlagen überhaupt aufrechterhalten zu können, sieht InterDigital darin nun eine weitere Patentverletzung. Das Unternehmen hat beim Einheitlichen Patentgericht (UPC) zwei neue Verfahren eingeleitet. Diese richten sich gezielt gegen die Ausweichtechnologien, die Disney implementiert hat, um die negativen Folgen der bisherigen Urteile abzufedern. Sollte InterDigital mit dieser neuen Klage erneut Erfolg haben, droht dem Streamingdienst ein erneuter Ausfall der 4K-Auflösung, was die ohnehin angespannte Situation für die Abonnenten weiter verschärfen würde. Die rechtliche Auseinandersetzung erreicht damit eine neue Stufe der Komplexität, da sie nun direkt die technologische Basis betrifft, die Disney als Reaktion auf die vorherigen juristischen Niederlagen gewählt hatte.

Details zu den Klageverfahren und den betroffenen Patenten

Die juristischen Schritte von InterDigital verteilen sich auf zwei verschiedene Standorte des Einheitlichen Patentgerichts. Die erste Klage, die auf eine einstweilige Verfügung abzielt, wurde bei der Lokalkammer Mannheim unter dem Aktenzeichen UPC_CFI_3044/2026 eingereicht. Hierbei stützt sich der Kläger auf das Patent EP 2 465 265. Über dieses spezifische Schutzrecht hatte die Kammer bereits am 16. Juni eine Entscheidung getroffen, in der eine Patentverletzung durch Disney festgestellt wurde. Da die Gültigkeit dieses Patents somit bereits gerichtlich bestätigt ist, geht InterDigital von einem zügigen Verfahrensverlauf aus. Die zweite Klage wurde bei der Lokalkammer Düsseldorf unter dem Aktenzeichen UPC_CFI_3043/2026 eingereicht. Dieser Fall betrifft das Patent EP 2 605 473, welches die bekannte „Up Next“-Funktion von Disney+ absichert. Diese Funktion ermöglicht es Nutzern, am Ende einer Serienepisode ohne den Umweg über das Hauptmenü direkt zur nächsten Folge zu springen. Josh Schmidt, der Chief Legal Officer von InterDigital, betonte in einem offiziellen Blog-Eintrag, dass jede Nutzung von VP9 die patentierten Innovationen des Unternehmens verletze, da VP9 auf Techniken basiere, die maßgeblich von Ingenieuren aus seinem Haus entwickelt worden seien.

Der historische Kontext und die bisherige Entwicklung

Der aktuelle Streit ist das Resultat einer längeren juristischen Auseinandersetzung, die bereits mehrfach in den Betrieb von Disney+ eingegriffen hat. Ursprünglich nutzte der Streamingdienst die HEVC-Kodierung für seine hochauflösenden Inhalte. Nachdem Gerichte Disney die Verwendung dieses Standards untersagt hatten, sah sich das Unternehmen gezwungen, kurzfristig auf den VP9-Codec umzusteigen, um die 4K-Auflösung für seine Kunden weiterhin anbieten zu können. Dieser Wechsel war jedoch lediglich eine technische Notlösung, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, während der rechtliche Druck durch InterDigital stetig zunahm. Die Vorgeschichte ist geprägt von einer konsequenten Haltung des Patentverwerters, der seine Schutzrechte aktiv durchsetzt. Disney hingegen hat laut Angaben von InterDigital bisher keine Bereitschaft signalisiert, Lizenzgebühren für die Nutzung der strittigen Technologien zu entrichten. Die bisherigen Urteile haben bereits dazu geführt, dass HDR-Inhalte im deutschen Angebot von Disney+ weiterhin komplett fehlen. Auch das 4K-Streaming war zwischenzeitlich nicht verfügbar, was den Druck auf den Streamingdienst erhöhte, eine dauerhafte Lösung zu finden, die jedoch durch die neuen Klagen nun wieder in weite Ferne rückt.

Die Akteure und ihre Positionen im Rechtsstreit

Die Hauptakteure in diesem komplexen Verfahren sind der US-Patentverwerter InterDigital und der Medienkonzern Disney. InterDigital agiert dabei als Kläger, der seine technologischen Patente im Bereich der Videokompression und Benutzeroberflächen-Funktionen verteidigt. Auf der anderen Seite steht Disney als Betreiber von Disney+, der die technologische Basis für sein Streaming-Angebot gegen die Vorwürfe verteidigen muss. Eine zentrale Rolle nimmt das Einheitliche Patentgericht (UPC) ein, das als Schiedsinstanz fungiert und über die einstweiligen Verfügungen sowie die Patentverletzungen entscheidet. Josh Schmidt, als Chief Legal Officer von InterDigital, fungiert als Sprachrohr des Klägers und kommuniziert die Haltung des Unternehmens öffentlich, insbesondere durch Blog-Einträge. Disney hat sich auf Anfrage von heise online zu den neuen Klagen nicht unmittelbar geäußert. Betroffen sind in erster Linie die Premium-Abonnenten des Dienstes, die durch die technischen Einschränkungen – wie das Fehlen von HDR oder zeitweise 4K – einen Teil des versprochenen Leistungsumfangs einbüßen, was Disney dazu veranlasste, ihnen ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.

Einordnung der rechtlichen und technischen Situation

Einzuordnen ist das Geschehen als ein klassischer Konflikt um die Monetarisierung von geistigem Eigentum im digitalen Zeitalter. Den Berichten zufolge ist die Strategie von InterDigital darauf ausgelegt, Disney durch gezielte Klagen gegen die jeweils genutzten Ausweichtechnologien in eine Position zu drängen, in der eine Lizenzvereinbarung unumgänglich wird. Die Tatsache, dass InterDigital nun auch den VP9-Codec angreift, zeigt, dass der Patentverwerter gewillt ist, das gesamte technische Ökosystem des Streamingdienstes zu hinterfragen. Aus technischer Sicht bedeutet dies, dass Disney+ bei einer erneuten Niederlage vor dem UPC kaum noch Ausweichmöglichkeiten hätte, ohne die Qualität des Angebots massiv zu reduzieren. Es ist davon auszugehen, dass InterDigital die Bestätigung der Patentgültigkeit aus dem Juni-Urteil als starken Hebel nutzt, um den Druck auf Disney zu maximieren. Die Einordnung der „Up Next“-Funktion als Patentverletzung unterstreicht zudem, dass der Streit nicht nur die reine Videoübertragung, sondern auch die Benutzerführung betrifft, was die juristische Angriffsfläche für den Streamingdienst erheblich vergrößert.

Offene Fragen und ungeklärte Aspekte

Der vorliegende Sachverhalt lässt einige wesentliche Fragen offen, die für die weitere Entwicklung entscheidend sein könnten. Zunächst bleibt unklar, ob Disney bereits an einer technischen Alternative arbeitet, falls auch der VP9-Codec gerichtlich untersagt werden sollte, oder ob das Unternehmen weiterhin auf eine Abweisung der Klagen durch das UPC setzt. Zudem beantwortet der Quelltext nicht, inwieweit die Verhandlungen über eine mögliche Lizenzierung hinter den Kulissen tatsächlich stattfinden oder ob die Fronten zwischen den Parteien vollständig verhärtet sind. Ebenso bleibt offen, welche konkreten Auswirkungen eine einstweilige Verfügung gegen die „Up Next“-Funktion auf die Benutzeroberfläche von Disney+ hätte, sollte das Gericht der Klage stattgeben. Es wird nicht explizit dargelegt, ob Disney eine Strategie verfolgt, die über das bloße Abwarten gerichtlicher Entscheidungen hinausgeht. Auch die genaue wirtschaftliche Bewertung der geforderten Lizenzgebühren bleibt ein Geheimnis, da keine Details zu den finanziellen Forderungen von InterDigital genannt werden. Die Lücke zwischen der technischen Notwendigkeit des Streamings und der rechtlichen Durchsetzbarkeit der Patente bleibt somit der zentrale, unbeantwortete Kernpunkt dieser Auseinandersetzung.

Ausblick auf die kommenden Entwicklungen

Die nächsten Schritte hängen maßgeblich von den Entscheidungen der Lokalkammern des UPC in Mannheim und Düsseldorf ab. Da InterDigital bei der Klage in Mannheim aufgrund des bereits bestätigten Patents EP 2 465 265 mit einem beschleunigten Verfahren rechnet, könnten in naher Zukunft richtungsweisende Urteile fallen. Für Disney+ bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit, in der das Unternehmen entscheiden muss, ob es den technologischen Kurs beibehält oder proaktiv auf den Kläger zugeht. Sollte das Gericht den Anträgen auf einstweilige Verfügung stattgeben, müsste Disney+ das 4K-Streaming erneut aussetzen oder einen weiteren, bislang nicht spezifizierten Codec implementieren. Da das Unternehmen bisher keine Anstalten macht, Lizenzgebühren zu zahlen, bleibt die Situation für die Nutzer von Disney+ weiterhin volatil. Die kommenden Monate werden zeigen, ob das UPC die Klagen von InterDigital stützt und ob Disney gezwungen sein wird, seine technische Strategie erneut grundlegend zu überarbeiten. Termine für die Urteilsverkündungen wurden im Quelltext nicht explizit genannt, jedoch ist aufgrund der Art der Verfahren mit einer zügigen Bearbeitung zu rechnen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/hande-laptop-arbeiten-tippen-7864382/ · Foto: VAZHNIK
Quelle: https://www.heise.de/news/Patentstreit-um-Disney-InterDigital-klagt-jetzt-auch-gegen-VP9-11424349.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag