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Rechtsverletzende Kopien vom „NEINhorn“: Carlsen klagt gegen OpenAI
Technik · 20.08.2026 13:49

Rechtsverletzende Kopien vom „NEINhorn“: Carlsen klagt gegen OpenAI

Kurz: Der Carlsen Verlag verklagt OpenAI. Der Vorwurf: ChatGPT generiere rechtsverletzende Kopien der „NEINhorn“-Bücher und nutze urheberrechtlich geschützte Inhalte.

Ein juristischer Schlagabtausch um geistiges Eigentum

Der Hamburger Carlsen Verlag hat einen juristischen Weg eingeschlagen, um gegen die Praktiken des KI-Unternehmens OpenAI vorzugehen. Im Zentrum des Konflikts steht der Chatbot ChatGPT, dem vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Inhalte der bekannten Kinderbuchreihe „Das NEINhorn“ in unzulässiger Weise zu reproduzieren. Wie der Verlag am Donnerstag offiziell bekannt gab, wurde am Landgericht München I eine Klage eingereicht. Der Vorwurf wiegt schwer: Die KI-Anwendung sei nicht nur in der Lage, Geschichten im Stil der Originale zu verfassen, sondern erstelle auf Anfrage sogar vollständige Druckvorlagen. Diese umfassen neben den Texten auch Illustrationen, Umschlaggestaltungen, ein Impressum, fiktive Verlagslogos und sogar erfundene ISBN-Nummern. Der Verlag sieht darin eine massive Verletzung des Urheberrechts und kritisiert, dass OpenAI die geschützten Werke vermutlich ohne Lizenz für das Training seiner Sprach- und Bildmodelle verwendet habe. Die resultierenden Inhalte seien als „Memorisierung“ in den Modellen verankert und stünden Nutzern jederzeit zur Verfügung, was eine direkte Bedrohung für die kreative Arbeit der Urheber darstelle.

Detailreiche Nachahmungen und die Folgen für die Schöpfer

Die von ChatGPT generierten Ergebnisse zeichnen sich laut Carlsen durch eine beunruhigende Detailtreue aus, die eine Verwechslung mit den Originalen von Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn begünstigt. Die KI agiere dabei keineswegs nur auf explizite Anweisungen, sondern mache eigeninitiativ Vorschläge für weitere rechtsverletzende Texte und Illustrationen. Dabei würden sogar Charaktere und Handlungsorte integriert, die in den ursprünglichen Werken gar nicht vorkommen, was die Tiefe der unrechtmäßigen Nutzung unterstreicht. Für die Schöpfer ist dies ein gravierender Vorgang. Marc-Uwe Kling äußerte sich scharf und hinterfragte die Doppelmoral, bei der Privatpersonen für den illegalen Download einzelner Werke empfindlich bestraft würden, während ein Unternehmen wie OpenAI scheinbar ungestraft die Kunst und Kultur der Welt für seine Zwecke nutze. Astrid Henn betonte den hohen zeitlichen Aufwand, der hinter ihren Illustrationen steckt. Sie verglich die unerlaubte Nutzung ihrer Arbeit durch KI mit dem Diebstahl von Firmengeheimnissen, die anschließend im Darknet zum Verkauf angeboten werden, und unterstrich, dass es sich dabei um den Diebstahl ihres persönlichen Eigentums handele.

Hintergrund und bisherige Auseinandersetzungen mit KI

Das „NEINhorn“, das vor sieben Jahren erstmals erschien, hat sich in kürzester Zeit zu einem modernen Kinderbuchklassiker entwickelt. Die Reihe thematisiert auf humorvolle Weise die Bedeutung des Neinsagens und wurde durch weitere Bände ergänzt, in denen markante Charaktere wie die KönigsDOCHter, der NAhUND und der WASbär eingeführt wurden. Diese Figuren besitzen einen hohen Wiedererkennungswert, was die KI-generierten Nachahmungen besonders problematisch macht. Der Carlsen Verlag ist in der Debatte um den Schutz geistigen Eigentums vor KI-Anwendungen kein Neuling. Bereits vor einem Jahr musste der Verlag deutlich machen, dass er rechtlich gegen die missbräuchliche Verwendung der bekannten „Conni“-Figur in KI-generierten Memes vorgehen würde, die rassistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte verbreiteten. Die aktuelle Klage gegen OpenAI markiert jedoch eine Eskalation, da es nun nicht mehr nur um die Entstellung einer Figur in Memes geht, sondern um die systematische Generierung von kompletten, urheberrechtsverletzenden Buchinhalten, die den Markt für die Originalwerke direkt untergraben könnten.

Die Akteure im Rechtsstreit

Die Klage richtet sich gegen das US-amerikanische Unternehmen OpenAI, das für seine KI-Modelle wie ChatGPT weltweit bekannt ist. Aufseiten der Kläger steht der Carlsen Verlag, der zur deutschen Bonnier-Gruppe gehört. Christian Schumacher-Gebler, der CEO der Bonnier-Gruppe, unterstrich die Ernsthaftigkeit der Forderungen. OpenAI werde aufgefordert, die unlizenzierte Nutzung der geschützten Werke sofort einzustellen, die Missstände umfassend offenzulegen und die volle Verantwortung für die gesetzeswidrigen Handlungen zu übernehmen. Ein wesentlicher Punkt der Forderungen ist zudem der Ersatz des entstandenen Schadens. Die Wahl des Landgerichts München I als Gerichtsstand ist für OpenAI von Bedeutung, da das Unternehmen dort bereits in anderen Zusammenhängen in Erscheinung getreten ist. Die betroffenen Künstler, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn, unterstützen das Vorgehen des Verlags nachdrücklich und betonen die Notwendigkeit, ihre schöpferische Arbeit vor dem unkontrollierten Zugriff durch KI-Trainingsdaten zu schützen.

Einordnung der rechtlichen und ethischen Dimension

Einzuordnen ist dieser Fall als ein entscheidender Test für das Urheberrecht im Zeitalter der generativen Künstlichen Intelligenz. Den Berichten zufolge steht die Frage im Raum, ob das Training von Sprachmodellen mit urheberrechtlich geschütztem Material als „Fair Use“ oder als illegale Vervielfältigung zu werten ist. Der Carlsen Verlag argumentiert, dass die KI nicht nur Muster erkennt, sondern die Originalwerke regelrecht „memorisiert“ hat, was eine direkte Verletzung der Verwertungsrechte darstellt. Die Tatsache, dass das System ganze Druckvorlagen inklusive falscher ISBN-Nummern produziert, deutet darauf hin, dass die KI in der Lage ist, urheberrechtlich geschützte Strukturen so präzise zu spiegeln, dass sie als Plagiate fungieren. Sollte das Gericht dem Verlag recht geben, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Geschäftsmodelle von OpenAI und anderen KI-Anbietern haben, da sie gezwungen wären, ihre Trainingsdatenbanken von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu bereinigen oder entsprechende Lizenzgebühren an die Rechteinhaber abzuführen.

Offene Fragen und der weitere Verlauf

Der vorliegende Sachverhalt lässt einige Fragen offen, die im Laufe des Gerichtsverfahrens geklärt werden müssen. So bleibt unklar, wie OpenAI auf die konkreten Vorwürfe der „Memorisierung“ reagieren wird und ob das Unternehmen die Nutzung der spezifischen „NEINhorn“-Daten in seinen Trainingssätzen einräumt. Ebenso ist nicht bekannt, in welchem Umfang die KI-generierten Plagiate bereits kommerziell genutzt oder verbreitet wurden, was für die Schadensersatzforderungen des Verlags von zentraler Bedeutung ist. Auch die technische Frage, wie OpenAI den Zugriff auf diese spezifischen Inhalte innerhalb des Modells unterbinden will, ohne die allgemeine Funktionalität zu beeinträchtigen, bleibt unbeantwortet. Hinsichtlich des weiteren Verlaufs ist davon auszugehen, dass der Rechtsstreit am Landgericht München I intensiv geführt wird. Es ist mit einer längeren juristischen Auseinandersetzung zu rechnen, in der die Grenzen zwischen technologischem Fortschritt und dem Schutz geistigen Eigentums neu definiert werden könnten. Ein konkreter Termin für eine mündliche Verhandlung oder eine Entscheidung ist aus dem Quelltext nicht zu entnehmen, doch die Klageeinreichung markiert den offiziellen Beginn einer gerichtlichen Prüfung, die für die gesamte Verlagsbranche von großer Bedeutung sein dürfte.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-smartphone-laptop-verbindung-5614259/ · Foto: Anna Shvets
Quelle: https://www.heise.de/news/Rechtsverletzende-Kopien-vom-NEINhorn-Carlsen-klagt-gegen-OpenAI-11420543.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag