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Frankfurt: Ex-Commerzbanker wegen Cum-Ex-Deals angeklagt
Regional · 20.08.2026 12:29

Frankfurt: Ex-Commerzbanker wegen Cum-Ex-Deals angeklagt

Kurz: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat vier ehemalige Commerzbank-Mitarbeiter wegen Cum-Ex-Geschäften angeklagt. Es geht um über 20 Millionen Euro Schaden.

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Cum-Ex-Affäre erreicht eine neue Stufe

Die Frankfurter Justiz setzt ihre konsequente Aufarbeitung der komplexen Cum-Ex-Aktiengeschäfte fort. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag offiziell bekannt gab, wurde gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Commerzbank Anklage erhoben. Den Männern wird vorgeworfen, durch illegale Finanztransaktionen einen erheblichen Steuerschaden zulasten der öffentlichen Hand verursacht zu haben. Die Ermittler beziffern diesen Schaden auf eine Summe von mehr als 20 Millionen Euro. Der Fall reiht sich in eine langjährige Serie von juristischen Auseinandersetzungen ein, die das deutsche Finanzwesen seit Jahren beschäftigen. Die Anklage lautet in allen Fällen auf den Verdacht der schweren Steuerhinterziehung. Die Beschuldigten sollen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken gehandelt haben, um sich Steuern auf Dividenden erstatten zu lassen, die in der Realität niemals an den Fiskus abgeführt worden waren. Die Frankfurter Ermittlungsbehörden unterstreichen damit erneut ihren Anspruch, die Hintergründe der Finanzskandale der vergangenen Jahrzehnte lückenlos aufzuklären und die Verantwortlichen für die massiven Verluste der Staatskasse zur Rechenschaft zu ziehen.

Details zu den Beschuldigten und den inkriminierten Transaktionen

Bei den vier angeklagten Personen handelt es sich um eine international zusammengesetzte Gruppe ehemaliger Banker. Die Altersstruktur der Beschuldigten ist dabei durchaus bemerkenswert: Es sind zwei britische Staatsbürger im Alter von 66 und 59 Jahren, ein 61-jähriger Deutscher sowie ein 60-jähriger US-Amerikaner. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf Aktiengeschäfte, die im Jahr 2008 getätigt wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, die Cum-Ex-Strukturen nicht nur genehmigt, sondern aktiv entwickelt und in der Praxis umgesetzt zu haben. Dabei war die geografische Verteilung der Akteure ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells: Zwei der Beschuldigten waren zum fraglichen Zeitpunkt in Frankfurt am Main tätig, während die beiden anderen von London aus operierten. Diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstreicht die Komplexität der damaligen Transaktionen, die darauf abzielten, die Finanzbehörden durch geschickte Ausnutzung von Gesetzeslücken rund um den Dividendenstichtag systematisch zu täuschen. Die Anklageschrift stützt sich auf umfangreiche Erkenntnisse, die in den vergangenen Jahren durch die Frankfurter Behörden in enger Zusammenarbeit mit anderen Stellen zusammengetragen wurden.

Der historische Hintergrund der Cum-Ex-Geschäfte

Die sogenannten Cum-Ex-Deals erlebten ihre Hochzeit in den Jahren zwischen 2006 und 2011. Das Prinzip basierte auf einem komplexen Hin- und Herschieben von Aktienpaketen um den Stichtag der Dividendenausschüttung herum. Dabei wurden die Papiere mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch gehandelt, was es den Beteiligten ermöglichte, sich eine Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, die zuvor gar nicht entrichtet worden war. Diese Praxis führte zu einem Gesamtschaden für den Fiskus, der von Experten auf eine zweistellige Milliardenhöhe geschätzt wird. Erst im Jahr 2012 sah sich der Gesetzgeber gezwungen, auf diese massiven Missstände zu reagieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend zu ändern. Ein entscheidender Wendepunkt in der juristischen Bewertung erfolgte schließlich im Jahr 2021 durch den Bundesgerichtshof (BGH). Das höchste deutsche Zivilgericht stellte unmissverständlich klar, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Diese höchstrichterliche Entscheidung bildete das Fundament für die weiteren Ermittlungen und Anklagen, die seitdem in verschiedenen Bundesländern, insbesondere aber durch die spezialisierte Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, vorangetrieben werden.

Die Rolle der Commerzbank und das Umfeld der Ermittlungen

Die Commerzbank selbst hält sich zu den laufenden strafrechtlichen Verfahren gegen ihre ehemaligen Mitarbeiter bedeckt. Auf eine entsprechende Anfrage hin betonte ein Sprecher des Instituts, dass sich die Bank nicht zu Verfahren äußern werde, die gegen Dritte gerichtet sind. Man unterstrich zudem, dass die Commerzbank in diesem spezifischen Fall nicht selbst als Verfahrensbeteiligte geführt werde. Dies verdeutlicht die Strategie der Bank, sich von den individuellen Handlungen ehemaliger Angestellter zu distanzieren, während die strafrechtliche Aufarbeitung der individuellen Schuld der vier Männer ihren Lauf nimmt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat sich über Jahre hinweg als zentrale Instanz bei der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals etabliert. Bisher wurden in diesem Ermittlungskomplex bereits sieben Anklagen erhoben. Die juristische Bilanz ist beachtlich: Zwölf Angeklagte wurden bereits von Gerichten in Frankfurt und Wiesbaden verurteilt, wobei einige dieser Urteile bereits rechtskräftig sind. Dennoch bleibt das Arbeitspensum für die Justiz enorm hoch, da die Ermittlungen in einer Vielzahl von weiteren Fällen noch längst nicht abgeschlossen sind.

Einordnung der aktuellen Ermittlungslage

Einzuordnen ist das aktuelle Vorgehen der Frankfurter Behörden als Teil einer großangelegten, langjährigen Strategie zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Finanzkriminalität. Den Berichten zufolge ist die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt aktuell noch in zehn umfangreichen Verfahrenskomplexen aktiv, die sich mit dem Thema Cum-Ex befassen. Insgesamt stehen dabei derzeit 39 weitere Beschuldigte im Fokus der Ermittler. Dass nun gegen vier weitere ehemalige Banker Anklage erhoben wurde, zeigt, dass das Netz der Justiz trotz der zeitlichen Distanz zu den ursprünglichen Taten im Jahr 2008 immer enger geknüpft wird. Die Tatsache, dass die Ermittlungen auch internationale Akteure einbeziehen, verdeutlicht die globale Vernetzung der Finanzmärkte, die damals für die Steuerhinterziehung ausgenutzt wurde. Die kontinuierliche Erhebung von Anklagen signalisiert, dass die Justiz nicht bereit ist, die Verjährung oder die Komplexität der Fälle als Hindernis für eine strafrechtliche Würdigung zu akzeptieren. Es ist ein Prozess, der sowohl die juristische Präzision als auch die Ausdauer der Ermittlungsbehörden auf die Probe stellt.

Offene Fragen und der weitere Fortgang der Verfahren

Trotz der erhobenen Anklage bleiben im vorliegenden Fall einige Punkte unbeantwortet. So geht aus den bisherigen Informationen nicht hervor, wie die vier Männer auf die Vorwürfe reagieren und ob sie sich bereits zu den Anschuldigungen eingelassen haben. Auch bleibt offen, welche spezifischen Rollen die einzelnen Beschuldigten innerhalb der Commerzbank innehatten und inwieweit ihre Vorgesetzten oder andere Abteilungen von den fragwürdigen Transaktionen wussten oder diese gar billigten. Ebenso wenig ist bekannt, welche Verteidigungsstrategien die Anwälte der vier Männer verfolgen werden, um den Vorwurf der bewussten Steuerhinterziehung zu entkräften. Die Frage, ob im Zuge der weiteren Ermittlungen noch weitere Mitarbeiter oder gar Vorgesetzte in den Fokus der Staatsanwaltschaft rücken könnten, bleibt ebenfalls unbeantwortet. Fest steht lediglich, dass die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ihre Ermittlungen in den zehn weiteren Verfahrenskomplexen gegen die insgesamt 39 Beschuldigten mit unverminderter Intensität fortsetzen wird. Die juristische Aufarbeitung ist somit noch lange nicht abgeschlossen, und es ist mit weiteren Anklagen und Gerichtsterminen in den kommenden Monaten und Jahren zu rechnen, während die Justiz versucht, das dunkle Kapitel der Cum-Ex-Deals vollständig zu schließen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/historische-frankfurter-strasse-mit-bruckenarchitektur-30304729/ · Foto: Arlind D
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-frankfurt-ex-commerzbanker-wegen-cum-ex-deals-angeklagt-100.html