News aus aller Welt
Start
Frankfurt: Ex-Mitarbeiter der Commerzbank wegen Cum-Ex-Deals angeklagt
Regional · 20.08.2026 12:29

Frankfurt: Ex-Mitarbeiter der Commerzbank wegen Cum-Ex-Deals angeklagt

Kurz: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Commerzbank wegen Cum-Ex-Geschäften erhoben.

Was geschehen ist – die Kernmeldung ausführlich

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat einen bedeutenden Schritt in der strafrechtlichen Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals vollzogen. Wie die Behörde am Donnerstag bekannt gab, wurde gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Commerzbank Anklage wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung erhoben. Den Männern wird vorgeworfen, durch die Beteiligung an komplexen Cum-Ex-Aktien-Transaktionen einen massiven Steuerschaden verursacht zu haben, der sich auf eine Summe von mehr als 20 Millionen Euro beläuft. Die Anklageerhebung markiert einen weiteren Höhepunkt in den langjährigen Ermittlungen der Frankfurter Justiz, die sich intensiv mit der strafrechtlichen Bewertung dieser umstrittenen Finanzpraktiken befasst. Die betroffenen Personen sollen laut den Ermittlungsergebnissen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken gehandelt haben, um die Transaktionen zu planen, zu genehmigen und schließlich in die Tat umzusetzen. Dieser Vorgang verdeutlicht, wie tiefgreifend die Verstrickungen in den Finanzsektor während der Hochphase dieser Geschäfte waren und welche erheblichen finanziellen Folgen diese Handlungen für den deutschen Fiskus hatten. Die Anklage stützt sich auf umfangreiche Ermittlungen, die nun in einem offiziellen Gerichtsverfahren münden sollen, um die individuelle strafrechtliche Verantwortung der vier Beschuldigten zu klären.

Die Einzelheiten – Zahlen, Namen und Hintergründe

Bei den vier Beschuldigten handelt es sich um eine Gruppe von Bankern mit unterschiedlichen Hintergründen und Einsatzorten. Die Gruppe besteht aus zwei britischen Staatsangehörigen im Alter von 66 und 59 Jahren, einem 61-jährigen deutschen Staatsbürger sowie einem 60-jährigen US-Amerikaner. Die den Ermittlungen zugrunde liegenden Taten beziehen sich konkret auf Aktiengeschäfte, die im Jahr 2008 abgewickelt wurden. Während zwei der Männer zum damaligen Zeitpunkt an dem Frankfurter Standort der Commerzbank tätig waren, arbeiteten die anderen beiden Beschuldigten von der Niederlassung in London aus. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die Cum-Ex-Geschäfte aktiv vorangetrieben zu haben. Der durch diese spezifischen Transaktionen entstandene Steuerschaden wird auf über 20 Millionen Euro beziffert. Die Commerzbank selbst hat sich zu den laufenden Ermittlungen gegen die ehemaligen Mitarbeiter nicht inhaltlich geäußert. Ein Sprecher des Instituts betonte auf Anfrage, dass die Bank nicht selbst Verfahrensbeteiligte sei und man sich grundsätzlich nicht zu Verfahren äußere, die Dritte betreffen. Damit distanziert sich das Institut von den individuellen Handlungen der ehemaligen Angestellten, während die juristische Aufarbeitung der Taten aus dem Jahr 2008 nun ihren Weg vor Gericht findet.

Hintergrund – Die Entstehung des Skandals

Die sogenannten Cum-Ex-Deals erlebten ihre Hochphase zwischen den Jahren 2006 und 2011. Das Grundprinzip dieser Geschäfte bestand darin, Aktien kurz vor und nach dem Dividendenstichtag zwischen verschiedenen Beteiligten hin- und herzuschieben. Dabei wurden die Papiere mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch gehandelt. Durch dieses komplexe System gelang es den Akteuren, sich von den Finanzämtern Steuern auf Dividenden erstatten zu lassen, die in der Realität niemals an den Staat abgeführt worden waren. Schätzungen gehen davon aus, dass dem Fiskus durch diese Praktiken ein Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe entstanden ist. Erst im Jahr 2012 zog der Gesetzgeber die Konsequenzen und änderte die rechtlichen Rahmenbedingungen, um diese Form der Steuergestaltung zu unterbinden. Eine entscheidende juristische Weichenstellung erfolgte schließlich im Jahr 2021, als der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschied, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Diese Rechtsprechung bildet das Fundament für die aktuelle Klagewelle, da sie die strafrechtliche Einordnung der Aktivitäten aus der Vergangenheit für die Ermittlungsbehörden deutlich vereinfacht hat und den Weg für Anklagen wie die gegen die vier ehemaligen Commerzbanker ebnete.

Die Beteiligten – Institutionen und Ermittlungsbehörden

Die Hauptrolle in diesem Verfahren spielt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, die als treibende Kraft bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Cum-Ex-Affäre in Hessen fungiert. Die Behörde hat in dem gesamten Ermittlungskomplex bereits sieben Anklagen erhoben, was die Intensität ihrer Arbeit unterstreicht. Auf der anderen Seite stehen die vier ehemaligen Mitarbeiter der Commerzbank, die nun als Beschuldigte im Fokus der Justiz stehen. Die Commerzbank als Institution ist zwar nicht direkt als Verfahrensbeteiligte gelistet, sieht sich jedoch mit der Vergangenheit ihrer ehemaligen Angestellten konfrontiert. Zudem sind Gerichte in Frankfurt und Wiesbaden in die Aufarbeitung involviert, da dort bereits zwölf Angeklagte teilweise rechtskräftig verurteilt wurden. Die Ermittlungen sind jedoch noch lange nicht abgeschlossen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt führt nach eigenen Angaben derzeit noch zehn weitere umfangreiche Verfahrenskomplexe, in denen gegen insgesamt 39 weitere Beschuldigte ermittelt wird. Dies zeigt, dass das Netzwerk der Cum-Ex-Akteure weit über den aktuellen Fall hinausgeht und die Justiz noch über Jahre hinweg beschäftigen wird, um die Verantwortlichkeiten in den verschiedenen Bankhäusern und bei den beteiligten Finanzakteuren lückenlos aufzuklären.

Einordnung – Die Bedeutung für den Finanzsektor

Einzuordnen ist das Vorgehen der Frankfurter Justiz als konsequente Fortsetzung einer langjährigen Strategie, den Cum-Ex-Skandal bis in die letzte Instanz aufzuarbeiten. Den Berichten zufolge ist die aktuelle Anklage ein deutliches Signal, dass auch Jahre nach den eigentlichen Taten keine Verjährung oder Straffreiheit zu erwarten ist. Die juristische Aufarbeitung hat sich über Jahre hinweg als äußerst komplex erwiesen, da die Konstrukte hinter den Cum-Ex-Deals bewusst so gestaltet wurden, dass sie für Außenstehende und Finanzbehörden nur schwer zu durchschauen waren. Dass nun erneut vier ehemalige Banker angeklagt wurden, unterstreicht die Beharrlichkeit der Ermittler. Die Tatsache, dass bereits zwölf Personen verurteilt wurden, belegt, dass die Strategie der Staatsanwaltschaft, die Taten als schwere Steuerhinterziehung zu klassifizieren, vor Gericht Bestand hat. Die Bedeutung dieses Falls liegt auch darin, dass er die internationale Dimension der Deals aufzeigt – durch die Beteiligung von Akteuren in Frankfurt und London wird deutlich, dass es sich um ein grenzüberschreitendes Phänomen handelte, das die Integrität des Finanzplatzes nachhaltig beschädigt hat. Die Aufarbeitung dient somit nicht nur der Bestrafung der Täter, sondern auch der Wiederherstellung des Vertrauens in die steuerliche Rechtsordnung.

Offene Fragen – Was der Quelltext nicht beantwortet

Trotz der detaillierten Angaben zur Anklage bleiben einige zentrale Fragen unbeantwortet, die für das weitere Verfahren von Bedeutung sein könnten. Der Quelltext macht keine Angaben dazu, wann genau mit einem Prozessbeginn vor dem zuständigen Gericht zu rechnen ist. Ebenso bleibt offen, ob die vier Beschuldigten sich bereits zu den Vorwürfen geäußert haben oder ob sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Es wird nicht explizit ausgeführt, welche konkrete Rolle die einzelnen Männer innerhalb der internen Hierarchie der Commerzbank bei der Umsetzung der Geschäfte innehatten. Auch bleibt unklar, ob im Rahmen der Ermittlungen weitere Personen aus dem Umfeld der Commerzbank ins Visier der Behörden geraten könnten oder ob die Ermittlungen gegen das Institut selbst in Bezug auf diesen spezifischen Fall nun als abgeschlossen betrachtet werden können. Zudem wird nicht spezifiziert, ob die 20 Millionen Euro Steuerschaden bereits durch Rückzahlungen oder andere Maßnahmen teilweise kompensiert wurden oder ob dies ein noch offener Punkt in der juristischen Auseinandersetzung ist. Diese Details werden sich voraussichtlich erst im Laufe des anstehenden Gerichtsverfahrens klären lassen, wenn die Anklageschrift öffentlich verhandelt wird und die Beweisaufnahme beginnt.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/frankfurter-skyline-mit-modernen-wolkenkratzern-37159148/ · Foto: Christina & Peter
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-frankfurt-ex-commerzbanker-wegen-cum-ex-deals-angeklagt-100.html