Ein Kurswechsel in der Abschiebepolitik
Nach einem islamistischen Anschlag auf den CSD in Berlin hat die Bundesregierung ihre Bemühungen zur Abschiebung ausreisepflichtiger Personen massiv intensiviert. Während der Fokus offiziell auf der Rückführung von Straftätern liegt, markiert ein aktueller Flug vom Flughafen Leipzig/Halle eine Zäsur: Erstmals wurde nach Berichten auch eine Person abgeschoben, die in Deutschland nicht straffällig geworden war. Innenminister Alexander Dobrindt begründete diesen Schritt mit dem Koalitionsvertrag, der Abschiebungen auch bei mangelnden Integrationsleistungen vorsieht.
Der Fall Faridoon Tofan
Die Praxis der Behörden trifft auf scharfe Kritik von Anwälten und Menschenrechtsorganisationen. Ein Beispiel ist der Fall des Betriebswirts Faridoon Tofan. Trotz einer Beschäftigung als Reinigungskraft und Sprachkenntnissen wurde er in Abschiebehaft genommen, nachdem er durch eine kurze Reise nach Italien seinen Duldungsstatus verloren hatte. Tofan fürchtet um sein Leben, da er bereits in der Vergangenheit in Afghanistan Konflikte mit den Taliban hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bewertete die Gefahr jedoch als nicht mehr aktuell. Seine Anwältin, Anna Frölich, bezeichnet die Annahme, die Taliban würden frühere Gegner vergessen, als naiv und gefährlich.
Zusammenarbeit mit den Taliban
Um die Abschiebungen zu ermöglichen, hat die Bundesregierung die diplomatische Kooperation mit den Taliban verstärkt. Dies beinhaltet die Zulassung von Taliban-Vertretern in den afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Diese Vertreter wirken unter anderem bei der Identifizierung ausreisepflichtiger Afghanen mit. Kritiker wie der ehemalige Generalkonsul Hamid Nangialay Kabiri warnen eindringlich vor dieser Praxis. Er sieht darin nicht nur eine moralische Grenzüberschreitung, sondern auch ein Sicherheitsrisiko, da die Taliban so die Möglichkeit erhielten, Netzwerke in Deutschland aufzubauen.
Menschenrechtslage versus Migrationsdruck
Die Sicherheitslage in Afghanistan bleibt laut Berichten der Vereinten Nationen prekär. Hunger, die Einschränkung von Frauenrechten sowie Berichte über öffentliche Auspeitschungen und Hinrichtungen prägen das Bild. Dennoch stuft die Migrationsbehörde der Vereinten Nationen (IOM) Rückführungen von Männern unter bestimmten Voraussetzungen als möglich ein. Migrationsrechtler wie Constantin Hruschka kritisieren jedoch, dass die Bundesregierung bei ihrer Politik zunehmend menschenrechtliche Bedenken zugunsten rein politischer Ziele ausblende.
Europäische Dimension und Ausblick
Nicht nur Deutschland, sondern auch die EU-Kommission hat den Dialog mit dem islamistischen Regime in Kabul gesucht. Auf Wunsch mehrerer Mitgliedsstaaten wurden Gespräche geführt, um die Rückführung von Personen zu koordinieren, die als Gefahr für die öffentliche Ordnung eingestuft werden. Die Grünen-Abgeordnete Hannah Neumann warnt, dass diese diplomatische Anerkennung den Taliban ein Druckmittel in die Hand gebe, um die europäische Politik zu beeinflussen.
Die Bundesregierung plant unterdessen, die Abschiebeflüge nach Afghanistan in den kommenden Monaten auf bis zu dreimal monatlich auszuweiten. Dabei ist damit zu rechnen, dass künftig vermehrt Menschen ohne strafrechtlichen Hintergrund von diesen Maßnahmen betroffen sein werden.