Was geschehen ist – die Kernmeldung ausführlich
Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper hat in seinem Tätigkeitsbericht 2025 scharfe Kritik an der geplanten Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NPOG) geübt. Die rot-grüne Landesregierung in Hannover plant eine umfassende Erweiterung der polizeilichen Befugnisse, die insbesondere den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und biometrischen Verfahren in den Fokus rückt. Lehmkemper warnt eindringlich vor den damit verbundenen massiven Eingriffen in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzentwurf, der nach Einschätzung von Beobachtern unter großem Zeitdruck eingebracht wurde, sieht eine Vielzahl neuer Überwachungsinstrumente vor. Diese sollen der Polizei ermöglichen, auf neue Bedrohungsszenarien und die Dynamik technischer Entwicklungen zu reagieren. Die Datenschutzbehörde, die zunächst im Rahmen einer Verbandsanhörung Stellung beziehen sollte, hat ihre kritische Position nun explizit im Jahresbericht öffentlich gemacht, da die Bedenken im weiteren Gesetzgebungsverfahren kaum Berücksichtigung fanden. Im Kern geht es um die Frage, wo die Grenze zwischen notwendiger Sicherheitsvorsorge und einer unverhältnismäßigen Überwachung der Bevölkerung verläuft. Lehmkemper sieht hierbei das Prinzip der Zweckbindung von Daten sowie fundamentale Freiheitsrechte in Gefahr, was eine intensive öffentliche und parlamentarische Debatte über die Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur in Niedersachsen erforderlich macht.
Die Einzelheiten – Zahlen, Namen und Orte
Die geplante Gesetzesnovelle umfasst ein breites Spektrum an Überwachungstechnologien. Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen spezifische Vorschriften für eine sogenannte „intelligente“ Videoüberwachung sowie die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum. Zudem soll die Polizei die Befugnis erhalten, nachträgliche Abgleiche mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet durchzuführen. Ein weiterer Punkt ist die Schaffung von Rechtsgrundlagen für eine automatisierte Datenanalyse, die den Einsatz von Polizeidrohnen ausweiten soll. Auch die Nutzung elektronischer Fußfesseln im Kontext häuslicher Gewalt soll laut Entwurf intensiviert werden. Denis Lehmkemper, der als niedersächsischer Datenschutzbeauftragter fungiert, hat diese Punkte in seinem Bericht detailliert analysiert. Er bemängelt insbesondere, dass beim nachträglichen Abgleich mit Internetdaten eine Auseinandersetzung mit der europäischen KI-Verordnung fehlt. Zudem kritisiert er, dass technische Vorgaben zur Abgrenzung verbotener KI-Praktiken nicht existieren. Im Februar erneuerte Lehmkemper seine Kritik im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vor dem Innenausschuss des niedersächsischen Landtags, nachdem das Innenministerium die Vorbehalte seiner Behörde zuvor weitestgehend ignoriert hatte. Unterstützt wird diese Kritik durch das Bündnis NoNPOG, das ebenfalls die mangelnde Transparenz des Prozesses und die Überwachung im Vorfeld von Straftaten anprangert.
Hintergrund – Vorgeschichte und bisheriger Verlauf
Die Initiative zur Änderung des NPOG entspringt dem Wunsch der Landesregierung, die Polizei mit moderneren Werkzeugen auszustatten. Als Begründung führt die Exekutive die zunehmende Dynamik technischer Entwicklungen sowie veränderte Bedrohungslagen an, auf die mit herkömmlichen Mitteln nicht mehr ausreichend reagiert werden könne. Der Gesetzgebungsprozess verlief jedoch nicht ohne Reibungen. Die Datenschutzbehörde wurde zwar im Rahmen der üblichen Verbandsanhörung um eine Stellungnahme gebeten, doch die anfängliche Zurückhaltung bei der Veröffentlichung dieser Expertise sorgte für Unmut. Dass die Behörde ihre Position nun im Tätigkeitsbericht 2025 offengelegt hat, unterstreicht die Schwere der Bedenken. Die Landesregierung hat den Entwurf in großer Eile vorangetrieben, was von Kritikern als Versuch gewertet wird, weitreichende Befugnisse ohne tiefgreifende parlamentarische oder gesellschaftliche Debatte zu verankern. Dass die Bedenken der Aufsichtsbehörde im Innenministerium kaum Gehör fanden, führte schließlich dazu, dass der Datenschutzbeauftragte den öffentlichen Weg über den Innenausschuss suchte. Die Auseinandersetzung spiegelt einen grundsätzlichen Konflikt wider: Die Sicherheitspolitik strebt nach technischer Effizienz, während der Datenschutz auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Leitplanken pocht, die durch die neuen Instrumente in ihrer Substanz bedroht sein könnten.
Die Beteiligten – Institutionen und Akteure
Im Zentrum der Debatte steht der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper, der die Rolle des mahnenden Kontrolleurs einnimmt. Er vertritt die Auffassung, dass die geplanten Maßnahmen die Grundrechte der Bürger über Gebühr belasten. Auf der Gegenseite steht die rot-grüne Landesregierung in Hannover, die den Gesetzentwurf verantwortet und die Notwendigkeit der erweiterten Befugnisse mit der modernen Sicherheitslage begründet. Das Innenministerium fungiert hierbei als treibende Kraft hinter der Gesetzesinitiative. In den parlamentarischen Prozess ist der Innenausschuss des niedersächsischen Landtags eingebunden, in dem die öffentliche Anhörung im Februar stattfand. Neben den staatlichen Institutionen äußert sich das Bündnis NoNPOG als außerparlamentarischer Akteur. Dieses Bündnis teilt die Sorgen des Datenschutzbeauftragten und kritisiert insbesondere die Überwachungstendenzen, die bereits im Vorfeld konkreter Straftaten greifen sollen. Die Rollenverteilung ist somit klar: Während die Exekutive auf den Ausbau polizeilicher Kompetenzen setzt, fungieren der Datenschutzbeauftragte und zivilgesellschaftliche Gruppen als Korrektiv, die auf die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung und den Schutz sensibler Daten pochen.
Einordnung – Was das bedeutet
Einzuordnen ist das Vorhaben als ein potenzieller Paradigmenwechsel in der polizeilichen Ermittlungsarbeit. Lehmkemper warnt insbesondere vor der geplanten automatisierten Datenanalyse. Ein solches System würde zwingend erfordern, dass sämtliche bisher vorgangsbezogen gespeicherten Polizeidaten auf einer zentralen Plattform zusammengeführt werden. Den Berichten zufolge käme dies dem Ende der bisher geltenden Zweckbindung gleich. Problematisch ist aus Sicht des Datenschutzes, dass in einem solchen System nicht nur Informationen über Tatverdächtige, sondern auch Daten von Zeugen, Opfern und völlig unbeteiligten Personen verarbeitet würden. Zudem soll die Exekutive Zugriff auf Telekommunikationsdaten erhalten, inklusive der Gesprächsinhalte. Den Berichten zufolge fehlen jedoch klare gesetzliche Grenzen für den Einsatz solcher KI-Systeme. Positiv bewertet Lehmkemper lediglich den in Paragraf 33 vorgesehenen Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowie die Pflicht, die Datenschutzaufsicht in Zweifelsfällen einzubinden. Dennoch bleibt die Einschätzung bestehen, dass die geplante biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung den Anwendungsbereich mit Blick auf die Vielzahl der Betroffenen und die räumliche Reichweite weit überzieht. Es handelt sich hierbei um eine Abwägung zwischen dem staatlichen Sicherheitsanspruch und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, bei der die Datenschutzbehörde eine deutliche Schieflage zulasten der Bürger sieht.
Offene Fragen – Was der Quelltext nicht beantwortet
Der vorliegende Quelltext lässt einige Fragen offen, die für das Verständnis der weiteren Entwicklung entscheidend wären. So wird nicht explizit benannt, welche konkreten technischen Mechanismen die Landesregierung plant, um die automatisierte Datenanalyse zu implementieren, abgesehen von der Erwähnung einer zentralen Plattform. Es bleibt unklar, wie die Regierung auf die spezifischen Einwände zur KI-Verordnung reagieren will, da der Text lediglich den Vorwurf des Datenschutzbeauftragten wiedergibt, dass eine Auseinandersetzung mit diesen europäischen Vorgaben fehle. Ebenso wenig wird geklärt, welche konkreten Änderungen am Gesetzentwurf nach der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss in Erwägung gezogen wurden oder ob die Regierung den Entwurf in der ursprünglichen Form beibehalten will. Auch die Frage, wie die Polizei die technische Umsetzung der „intelligenten“ Videoüberwachung genau gestalten möchte, um die geforderten höheren Anforderungen an das Eingriffsgewicht zu erfüllen, bleibt unbeantwortet. Der Text benennt zwar die Kritikpunkte, lässt aber offen, ob es innerhalb der rot-grünen Koalition interne Differenzen über die Ausgestaltung der Maßnahmen gibt oder ob das Regierungshandeln in dieser Frage geschlossen erfolgt. Die genaue zeitliche Planung für die Verabschiedung des Gesetzes wird ebenfalls nicht weiter spezifiziert.
Wie es weitergeht – Angekündigte Schritte
Nachdem der Datenschutzbeauftragte seine Bedenken im Februar im Innenausschuss des Landtags öffentlich vorgetragen hat, liegt der Ball nun bei der Landesregierung und den Abgeordneten. Der Tätigkeitsbericht 2025 dient als formale Dokumentation der Kritik, die nun Teil des politischen Diskurses ist. Die Landesregierung steht vor der Herausforderung, entweder die Kritikpunkte durch Nachbesserungen am Entwurf aufzugreifen oder bei ihrem ursprünglichen Kurs zu bleiben und die Bedenken der Aufsichtsbehörde politisch zu überstimmen. Da die Datenschutzbehörde ihre Position nun offiziell offengelegt hat, ist der Druck auf die Politik gewachsen, die fehlenden Vorgaben zur technischen Umsetzung und die Abgrenzung zu verbotenen KI-Praktiken nachzureichen. Für die kommenden Wochen und Monate ist zu erwarten, dass die parlamentarischen Beratungen fortgesetzt werden, wobei die Kritik von Lehmkemper und dem Bündnis NoNPOG als Referenzpunkt für die Opposition und interessierte Kreise dienen wird. Weitere Entscheidungen über die finale Fassung des NPOG stehen noch aus, ebenso wie die Klärung, ob die Datenschutzbehörde bei der weiteren Ausarbeitung der technischen Details eine beratende oder gar kontrollierende Rolle einnehmen wird.