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Polizeigesetz Schleswig-Holstein: „Direkt aus dem Roman 1984“
Technik · 17.08.2026 16:11

Polizeigesetz Schleswig-Holstein: „Direkt aus dem Roman 1984“

Kurz: Schleswig-Holsteins Regierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes. Kritiker warnen vor einer Überwachungsdystopie und Gefahren für die Demokrati

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein plant eine weitreichende Reform des Polizeigesetzes, die das Land mit einem der schärfsten Regelwerke dieser Art in Deutschland ausstatten würde. Das Vorhaben sieht eine massive Ausweitung der Befugnisse der Landespolizei vor, insbesondere durch den Einsatz KI-gestützter Überwachungstechnologien und weitreichender Eingriffsmöglichkeiten in die Privatsphäre der Bürger. Die Gruppe „Freiheitsfoo“, ein Zusammenschluss von Aktivisten für digitale Freiheitsrechte, hat den Entwurf in einem umfangreichen, 22-seitigen Gutachten analysiert und kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz eine ernsthafte Bedrohung für die demokratische Grundordnung darstellt. Der Entwurf hat den Landtag bereits in erster Lesung passiert, wurde jedoch durch einen nachträglichen Änderungsantrag der Regierungskoalition nochmals verschärft. Derzeit werden die Details im Innenausschuss beraten, wobei 58 verschiedene Gruppen und Privatpersonen dazu aufgerufen wurden, Stellungnahmen einzureichen. Die Kritik entzündet sich vor allem an der zunehmenden Automatisierung polizeilicher Maßnahmen, die laut den Kritikern die Hemmschwelle für Überwachung senkt und zu einer unkontrollierbaren Ausweitung staatlicher Kontrolle führt. Die Analysen zeichnen das Bild einer Entwicklung, die in ihrer Konsequenz an dystopische Zukunftsvisionen erinnert.

Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, die weit über bisherige Befugnisse hinausgehen. So soll es der Polizei künftig ermöglicht werden, Menschen bei einer bloßen „drohenden Gefahr“ bis zu zwei Monate lang in Gewahrsam zu nehmen. Dies öffnet laut Freiheitsfoo Tür und Tor für willkürliche Einschränkungen der persönlichen Freiheit auf Basis von Prognosen. Auch die elektronische Fußfessel soll häufiger zum Einsatz kommen: Während diese Technologie 2020 ursprünglich zur Abwehr terroristischer Gefahren eingeführt wurde, soll ihr Einsatz nun ohne die Voraussetzung einer konkreten Gefahr möglich sein. Ein weiterer Punkt ist die Videoüberwachung, die künftig nicht mehr nur bei schweren Straftaten, sondern bereits bei Ordnungswidrigkeiten von „erheblicher Bedeutung“ – etwa Störungen der Nachtruhe – zulässig sein soll. Ergänzend dazu ist der Einsatz von Software zur Verhaltensanalyse geplant. Zudem sieht der Entwurf zwei Varianten der biometrischen Fernidentifizierung vor: die Suche nach Gesichtern in Echtzeit-Videostreams sowie die Suche nach biometrischen Merkmalen im Internet. Ergänzt wird dies durch Datenanalysen nach dem Vorbild von Palantir, die eine nahezu unbegrenzte Auswertung von Datenquellen, inklusive Funkzellenabfragen, ermöglichen sollen. Ein per Änderungsantrag hinzugefügter Punkt erlaubt zudem die anlasslose Videoüberwachung in Fahrzeugen, um Fahrer bei der Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung zu identifizieren.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die Debatte um das Polizeigesetz in Schleswig-Holstein ist das Ergebnis eines längeren Prozesses, in dem die Landesregierung schrittweise die Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausgebaut hat. Bereits seit der Einführung der elektronischen Fußfessel im Jahr 2020 wurde deren Anwendungsbereich kontinuierlich erweitert. Ursprünglich als Instrument zur Terrorabwehr gedacht, wurde die Schwelle für den Einsatz bereits einmal gesenkt, um auf konkrete Gefahren für Einzelpersonen reagieren zu können. Der aktuelle Entwurf stellt nun die konsequente Fortsetzung dieser Entwicklung dar. Nachdem der Gesetzentwurf den Landtag in erster Lesung passiert hatte, nutzte die schwarz-grüne Koalition die Möglichkeit, durch einen Änderungsantrag weitere Verschärfungen einzubringen. Diese Vorgehensweise stößt bei Bürgerrechtlern auf Unverständnis, da sie die parlamentarische Debatte über die neuen, weitreichenden Befugnisse erschwert. Die aktuelle Phase im Innenausschuss stellt einen zentralen Punkt im Gesetzgebungsverfahren dar, da hier die Anhörungen der geladenen Sachverständigen und zivilgesellschaftlichen Akteure stattfinden. Freiheitsfoo hat ihre detaillierte Stellungnahme nicht nur dem Ausschuss, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, um den Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen und die fachliche Auseinandersetzung mit den potenziellen Auswirkungen auf die Grundrechte zu forcieren.

Die Beteiligten im Gesetzgebungsprozess

Zentraler Akteur aufseiten der Regierung ist die schwarz-grüne Koalition in Schleswig-Holstein, welche die politische Verantwortung für den Entwurf trägt und diesen durch den Landtag sowie den Innenausschuss steuert. Auf der Seite der Kritiker steht die Gruppe „Freiheitsfoo“, ein Zusammenschluss von Privatsphäre-Aktivisten, die sich intensiv mit den Auswirkungen des Gesetzes auf die digitale Freiheit auseinandersetzen. Michael Ebeling, ein Vertreter von Freiheitsfoo, hat das Gutachten der Gruppe maßgeblich mitgeprägt und die Befürchtungen hinsichtlich des Missbrauchspotenzials zur Unterdrückung demokratischer Bewegungen öffentlich artikuliert. Der Landtag von Schleswig-Holstein fungiert als gesetzgebendes Organ, wobei die Mitglieder des Innenausschusses die Aufgabe haben, die komplexen Details zu prüfen. Neben den offiziellen politischen Gremien sind 58 Gruppen und Privatpersonen als Stellungnehmende in den Prozess eingebunden. Diese Akteure, zu denen auch Journalisten und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen zählen, versuchen durch ihre Expertise, die verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Bedenken in den Beratungsprozess einzubringen, um auf die weitreichenden Konsequenzen für die Bevölkerung aufmerksam zu machen.

Einordnung der Maßnahmen

Einzuordnen ist das geplante Gesetz als ein massiver Eingriff in die Privatsphäre, der den Charakter der polizeilichen Arbeit grundlegend verändern könnte. Den Berichten zufolge wirkt das Gesetz, als würde es direkt aus dystopischen Science-Fiction-Romanen stammen, da es die Freiheit des Einzelnen zum bloßen „Spielball von Prognosen“ macht. Die Kritik von Freiheitsfoo zielt darauf ab, dass eine zunehmende Automatisierung der Überwachung die Hemmschwelle für deren Nutzung senkt. Wenn die Polizei an jedem Ort und zu jeder Zeit Personen identifizieren kann, entsteht ein massiver Anpassungsdruck in der Gesellschaft. Eine lebendige Demokratie ist jedoch auf Abweichung, Widerspruch und unangepasstes Verhalten angewiesen. Die Einordnung der „Palantir-artigen“ Datenanalyse als „maximal vage“ deutet darauf hin, dass die gesetzlichen Grenzen für die Datenverarbeitung bewusst weit gefasst wurden. Dies führt dazu, dass unbeteiligte Personen durch standardmäßige Auswertungen von Standortprotokollen ins Visier geraten könnten. Die Verlagerung der konkreten Ausgestaltung in Verwaltungsvorschriften wird von Kritikern als ein Versuch gewertet, verfassungsrechtliche Probleme auf eine nachgelagerte Ebene zu verschieben, statt sie im Gesetz selbst zu lösen.

Offene Fragen und verbleibende Lücken

Der Quelltext lässt eine Reihe von Fragen offen, die für die Beurteilung des Gesetzes von zentraler Bedeutung sind. So bleibt unklar, wie genau die „Verwaltungsvorschriften“ gestaltet sein werden, in die der Gesetzgeber die heiklen Details der Befugnisse ausgelagert hat. Es ist nicht ersichtlich, welche konkreten Mechanismen zur Kontrolle der KI-Systeme vorgesehen sind, um einen Missbrauch bei der Verhaltensanalyse oder der biometrischen Identifizierung zu verhindern. Ebenso wenig wird detailliert erläutert, wie die Verhältnismäßigkeit bei der anlasslosen Videoüberwachung in Fahrzeugen sichergestellt werden soll. Der Quelltext benennt zwar die Kritik an der Vagheit der Formulierungen, liefert jedoch keine Informationen darüber, wie die Regierung auf diese Kritikpunkte im Innenausschuss reagiert hat oder ob sie bereit ist, Korrekturen am Entwurf vorzunehmen. Es bleibt zudem offen, welche konkreten Datenquellen bei der Palantir-Analyse ausgeschlossen werden sollen, da die aktuelle Formulierung laut Freiheitsfoo kaum Limitierungen enthält. Auch die Frage nach der tatsächlichen Wirksamkeit der Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung bleibt im Dunkeln, da der Entwurf vor allem auf die Ausweitung der Befugnisse fokussiert ist.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Phase der parlamentarischen Beratung im Innenausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein. Nachdem die erste Lesung bereits absolviert wurde, liegt der Fokus nun auf der Auswertung der eingereichten Stellungnahmen der 58 beteiligten Gruppen und Privatpersonen. Die Mitglieder des Innenausschusses sind nun gefordert, die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit und der demokratischen Auswirkungen in ihre Beratungen einzubeziehen. Ob es nach der massiven Kritik durch Freiheitsfoo und andere Akteure zu weiteren Änderungsanträgen oder einer Überarbeitung des Entwurfs kommen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Der Prozess sieht vor, dass das Gesetz nach den Ausschussberatungen erneut in das Plenum des Landtags zur abschließenden Debatte und Abstimmung eingebracht wird. Die Kritiker fordern eine grundlegende Gesamtbetrachtung der Polizeimaßnahmen, um zu verhindern, dass die Summe der einzelnen Befugnisse zu einer unkontrollierten Einschränkung der Freiheitsrechte führt. Die weiteren Schritte hängen maßgeblich von der Bereitschaft der schwarz-grünen Regierungskoalition ab, auf die geäußerten Bedenken einzugehen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/luxus-polizeiauto-in-istanbul-ausgestellt-28674693/ · Foto: Cihan Çimen
Quelle: https://netzpolitik.org/2026/polizeigesetz-schleswig-holstein-direkt-aus-dem-roman-1984/