Umstrittene Neuausrichtung der Polizeiarbeit
In Thüringen steht eine umfassende Reform des Polizeigesetzes bevor, die den Sicherheitsbehörden deutlich erweiterte Befugnisse einräumen soll. Der Entwurf sieht unter anderem den Einsatz automatisierter Datenanalysen, eine verstärkte Videoüberwachung mit biometrischer Gesichts- und Verhaltenserkennung sowie die automatisierte Suche nach Personen im Internet vor. Im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss äußerten 32 Verbände und Experten massive Bedenken. Viele der Stellungnahmen kommen zu dem Schluss, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Vom Gefahrenabwehrrecht zum Sicherheitsrecht
Kritiker wie der Rechtswissenschaftler Felix Ruppert von der Ludwig-Maximilians-Universität München bemängeln, dass das Gesetz das klassische Gefahrenabwehrrecht durch ein präventives Sicherheitsrecht ersetzt. Dies basiere auf vagen Prognosen und unklaren Eingriffsschwellen, wodurch der Anwendungsbereich unverhältnismäßig weit gefasst werde. Auch der Verein Digitalcourage warnt vor einer schleichenden Normalisierung autoritärer Werkzeuge. Laut dem antifaschistischen Bündnis „Auf die Plätze“ drohen Freiheitsrechte unter dem Deckmantel der Sicherheit ausgehöhlt zu werden.
Die Sorge vor der „Superdatenbank“
Ein zentraler Streitpunkt ist die geplante automatisierte Datenanalyse. Der Chaos Computer Club (CCC) und weitere Experten warnen vor dem Aufbau einer sogenannten „Superdatenbank“, in der Daten aus verschiedensten Registern wie dem Meldewesen, Waffen- oder Führerscheinverzeichnissen zusammengeführt werden könnten.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisiert zudem das Fehlen klarer Regelungen zur Speicherdauer. Dies könne dazu führen, dass personenbezogene Daten unbegrenzt vorgehalten werden. Experten betonen, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 2023 hohe Hürden für solche Analysen definiert hat, die der aktuelle Entwurf nicht erfülle. Kristin Pfeffer von der Hochschule der Polizei Hamburg mahnt zudem an, dass der Entwurf keine Vorkehrungen gegen diskriminierende Algorithmen enthalte.
Risiken durch „selbsterfüllende Prophezeiungen“
Digitalcourage weist darauf hin, dass Polizeidaten keine objektive Realität abbilden, sondern bestehende Kontrollpraktiken widerspiegeln. Wenn Analysesoftware dort Gefahren vermutet, wo bereits verstärkt kontrolliert wird, entstehen „selbsterfüllende Prophezeiungen“. Dies könne bestehende Ungleichheiten algorithmisch verstärken. Zudem wird befürchtet, dass die Technik künftig dazu missbraucht werden könnte, politisch unliebsame Gruppen wie Klimaaktivisten oder Gewerkschafter unter Druck zu setzen.
Zweifel an der Wirksamkeit technischer Überwachung
Die automatisierte Verhaltensanalyse, die im Gesetz vorgesehen ist, wird von Fachleuten als wissenschaftlich nicht hinreichend belegt eingestuft. Der CCC und AlgorithmWatch verweisen darauf, dass es an unabhängigen Evaluationen fehle und die Technologie eher auf Marketing-Versprechen als auf nachgewiesener Wirksamkeit basiere. Felix Ruppert gibt zu bedenken, dass die permanente Überwachung des öffentlichen Raums das grundgesetzlich geschützte Recht beeinträchtige, sich nicht ständig beobachtet fühlen zu müssen.
Gefahren für die Versammlungsfreiheit
Die geplante Befugnis zur automatisierten Gesichtersuche im Internet wird als besonders kritisch bewertet. Da hierbei auch Aufnahmen von unbeteiligten Personen erfasst werden, die sich beispielsweise auf Demonstrationen oder in sozialen Medien befinden, sieht das Bündnis „Auf die Plätze“ eine direkte Gefahr für die Versammlungsfreiheit. Da der Entwurf keine Benachrichtigungspflicht für Betroffene vorsieht, haben diese kaum Möglichkeiten, sich gegen die biometrische Erfassung zur Wehr zu setzen.
Ausweitung der elektronischen Fußfessel
Neben der digitalen Überwachung soll auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel ausgeweitet werden. Diese soll künftig nicht mehr nur bei Tätern häuslicher Gewalt, sondern auch bei Personen eingesetzt werden, die eine Gefahr für Anlagen von „Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Der Landesfrauenrat Thüringen fordert hierzu präzisere Definitionen, um eine unkontrollierte Ausweitung präventiver polizeilicher Maßnahmen zu verhindern. Die weitere Entwicklung des Gesetzesvorhabens bleibt abzuwarten, während die Forderungen nach einer grundlegenden Überarbeitung der kritisierten Paragrafen anhalten.