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Hamburger Datenschutzbeauftragter: Verbot von Meta Glasses möglich
Schlagzeilen · 30.07.2026 19:24

Hamburger Datenschutzbeauftragter: Verbot von Meta Glasses möglich

Kurz: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs warnt vor den Meta Smart Glasses. Aufgrund des Risikos heimlicher Aufnahmen droht ein mögliches Verbot.

Datenschutzrechtliche Bedenken bei Smart Glasses

Die zunehmende Verbreitung von Smart Glasses, insbesondere der aktuellen Modelle von Meta, sorgt bei deutschen Datenschützern für erhebliche Besorgnis. Thomas Fuchs, der Hamburger Datenschutzbeauftragte, der für die Aufsicht über Meta-Dienste in Deutschland zuständig ist, hat die Geräte einer intensiven Prüfung unterzogen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist kritisch: Die Brillen ermöglichen es Nutzern, in der Öffentlichkeit unbemerkt Bild- und Videoaufnahmen anzufertigen, was nach Einschätzung der Behörde einen klaren Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht darstellt.

Die Problematik der Unauffälligkeit

Das Kernproblem liegt in der Bauweise der modernen Smart Glasses. Diese sind optisch kaum noch von herkömmlichen Brillen zu unterscheiden. Während die Geräte zwar über eine kleine Leuchtanzeige verfügen, die eine aktive Aufnahme signalisieren soll, wird diese in der Praxis oft nicht wahrgenommen oder als unzureichend erachtet. Dies führt dazu, dass Mitmenschen in der Öffentlichkeit oder gar in privaten Räumen ohne ihr Wissen gefilmt werden können.

Bereits im Mai 2026 wurde im Rahmen einer Analyse zu digitaler Gewalt thematisiert, dass derartige Technologien verstärkt dazu genutzt werden, Personen in intimen oder privaten Situationen heimlich aufzuzeichnen. Diese Entwicklung stellt eine neue Qualität der Verletzung der Privatsphäre dar.

Mögliche Konsequenzen und behördliches Vorgehen

Die Hamburger Datenschutzbehörde reagiert bereits aktiv auf diese Missstände. Neben der Verhängung von Bußgeldern gegen Nutzer, die gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen, zieht Thomas Fuchs weitergehende Maßnahmen in Betracht. Er hält ein vollständiges Verbot der Meta-Brillen in Deutschland für durchaus möglich.

Die rechtliche Argumentation hierfür stützt sich auf das Verbot von Aufnahmegeräten, die als Alltagsgegenstände getarnt sind. Nach Auffassung von Fuchs erfüllen die Meta-Produkte genau dieses Kriterium einer getarnten Kamera. Sollte diese Einschätzung Bestand haben, könnte dies weitreichende Folgen für den Vertrieb der Technologie in Deutschland haben.

Nächste Schritte und Zuständigkeiten

Ob es tatsächlich zu einem bundesweiten Verbot kommt, liegt nicht allein in der Hand der Hamburger Datenschutzbehörde. Die Zuständigkeit für eine solche regulatorische Entscheidung liegt bei der Bundesnetzagentur. Berichten zufolge prüft die Behörde derzeit das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit.

Sollte die Bundesnetzagentur ein Verbot aussprechen, wäre es dem Unternehmen Meta untersagt, die entsprechenden Brillenmodelle weiterhin auf dem deutschen Markt anzubieten. Dies würde einen signifikanten Einschnitt in die Verfügbarkeit dieser Technologie bedeuten und die Debatte über den Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter weiter verschärfen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/wahrzeichen-gebaude-architektur-historisch-27425111/ · Foto: Wolfgang Weiser
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/smart-glasses-verbot-100.html