Ein überholtes Regelwerk im digitalen Zeitalter
Das deutsche Medienkonzentrationsrecht, ein zentraler Bestandteil des Medienstaatsvertrags, steht seit Jahren in der Kritik. Obwohl es dazu dienen soll, Meinungsvielfalt zu schützen und eine zu starke Machtkonzentration zu verhindern, greift es in der Praxis kaum noch. Der Grund: Das geltende Recht ist stark auf den klassischen Fernsehmarkt fokussiert. Während sich die Mediennutzung längst in den digitalen Raum verlagert hat, bleibt die Regulierung in einer Ära verhaftet, in der das Fernsehen das dominierende Leitmedium war.
Heute prägen globale Digitalplattformen die öffentliche Meinungsbildung. Die aktuelle regulatorische Lage wird dabei oft als „krumm und schief“ beschrieben. Es herrscht kein fairer Wettbewerb, sondern ein ungleiches Kräfteverhältnis. Während für den linearen Rundfunk strenge Genehmigungs- und Werbevorgaben gelten, unterliegen Onlineplattformen deutlich weniger Auflagen – obwohl beide Medientypen um dieselben Werbekunden und die Aufmerksamkeit des Publikums konkurrieren.
Vielfalt als neue Pflichtaufgabe
Das bestehende Medienrecht enthält jedoch bereits Mechanismen, die als Vorbild dienen könnten. So müssen reichweitenstarke TV-Sender beispielsweise Regionalfenster oder Drittsendezeiten einräumen, um die Vielfalt zu fördern. Experten regen an, dieses Prinzip auf große Plattformen zu übertragen. Da diese Unternehmen durch Skalen- und Netzwerkeffekte eine enorme Macht auf den Meinungsbildungsprozess ausüben, könnten ihnen ähnliche Pflichten auferlegt werden.
Die entscheidende Frage ist dabei, wer von solchen Maßnahmen profitieren soll. Im Fokus stehen journalistische Angebote, die durch ihre Arbeit zur demokratischen Meinungsbildung beitragen und selbst strengen Sorgfaltspflichten unterliegen. Um diese zu unterstützen, werden zwei komplementäre Ansätze diskutiert:
* **Nicht-monetäre Maßnahmen:** Plattformen könnten verpflichtet werden, ihre Algorithmen so anzupassen, dass journalistische Inhalte mit hohem gesellschaftlichem Mehrwert („Public Value“) besser auffindbar sind. Dies könnte durch verbindliche Zusagen der Unternehmen geregelt werden.
* **Monetäre Maßnahmen:** Da Auffindbarkeit allein oft nicht ausreicht, wird eine finanzielle Beteiligung der Plattformen ins Spiel gebracht. Unternehmen, die journalistische Inhalte nutzen, um ihre Newsfeeds zu füllen oder KI-Systeme zu trainieren, könnten zur Kasse gebeten werden.
Die „medienrechtliche Digitalabgabe“ als Instrument
Ein konkreter Vorschlag zur Umsetzung ist die Einführung einer medienrechtlichen Digitalabgabe. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische Steuer, sondern um ein Instrument der präventiven Vielfaltssicherung innerhalb des Medienstaatsvertrags. Die Logik dahinter: Wer von journalistischen Inhalten profitiert, um die eigene Plattform attraktiver zu machen oder Werbeeinnahmen zu generieren, trägt eine Mitverantwortung für das System. Sollten Plattformen ihrer Pflicht zur algorithmischen Vielfaltssicherung nicht nachkommen, müssten sie einen Beitrag zum Erhalt des Journalismus leisten.
Rechtliche Hürden und europäischer Kontext
Oft wird eingewandt, dass europäische Gesetze wie der Digital Services Act (DSA) solche nationalen Alleingänge verhindern könnten. Diese Sorge halten Experten jedoch für unbegründet. Der DSA fungiert als „digitales Grundgesetz“, das primär den Verbraucherschutz und systemische Risiken im Blick hat. Eine spezifische Abgabe zur Sicherung der Medienvielfalt fällt nicht in diesen Bereich und kann daher parallel existieren.
Auch das oft angeführte Herkunftslandprinzip, das Plattformen bei einer Ansiedlung im EU-Ausland (etwa in Irland) Schutz vor nationalen Regulierungen bietet, ist kein unüberwindbares Hindernis. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2025 verdeutlicht, dass die Sicherung der Medienvielfalt dem Herkunftslandprinzip Grenzen setzen kann. Wenn die Meinungsvielfalt auf dem deutschen Markt gefährdet ist, können sich Plattformbetreiber nicht allein auf ihren ausländischen Firmensitz berufen.
Ausblick auf die Gesetzgebung
Die Diskussion um eine Neugestaltung des Medienkonzentrationsrechts ist in vollem Gange. Im Rahmen des European Media Freedom Act werden derzeit verschiedene Wege geprüft, um den veränderten Marktgegebenheiten gerecht zu werden. Die medienrechtliche Digitalabgabe ist dabei eine von mehreren Optionen, die auf dem Tisch liegen. Für den Gesetzgeber besteht nun die Aufgabe, effektive Instrumente zu schaffen, die den Schutz demokratischer Vielfalt auch im digitalen Zeitalter gewährleisten.