Ermittlungsstand nach dem Anschlag
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin dauern die Untersuchungen des Generalbundesanwalts an. Ein zweiter, zunächst festgenommener Verdächtiger wurde wieder aus dem Gewahrsam entlassen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft hatte sich der Tatverdacht gegen den Mann nicht erhärtet. Der Hauptverdächtige, der 21-jährige Abdul B., war am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau von Beamten erschossen worden. Seine Leiche wurde in die Gerichtsmedizin überführt.
Bei dem Anschlag war ein Auto in eine Menschenmenge gesteuert worden. Dabei kam eine Frau ums Leben, 29 weitere Personen wurden verletzt. Die Berliner Polizei unterstützt die Betroffenen vor Ort mit einer mobilen Wache, um psychologische Betreuung und Gesprächsangebote anzubieten.
Politische Debatte über Strafrecht und Gefährder
Der Anschlag hat eine intensive Diskussion über den Umgang mit islamistischen Gefährdern ausgelöst. Besonders die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden steht in der Kritik. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) forderte eine Überprüfung der aktuellen gesetzlichen Maßstäbe. Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, plädierte dafür, bei Gefährdern künftig konsequent das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Eine angenommene „Reifeverzögerung“ dürfe bei radikalisierten Tätern nicht mehr als Argument für mildere Urteile dienen.
Der Hintergrund der Debatte ist eine frühere Verurteilung des 21-jährigen Tatverdächtigen. Er war im Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, wobei das Gericht Jugendstrafrecht anwandte. Diese Entscheidung stieß bei Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf scharfe Kritik; er bezeichnete das Ergebnis als „Katastrophe“ und mahnte die Justiz zu mehr Verantwortungsbewusstsein für die öffentliche Sicherheit.
Sicherheitsbehörden unter Druck
Experten und Politiker hinterfragen zudem die Überwachungsstrategien der Behörden. Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, bezeichnete mögliche Versäumnisse bei der Überwachung des Täters als „nicht hinnehmbar“. Zwar sei es laut dem ARD-Terrorismusexperten Michael Götschenberg unmöglich, alle Gefährder rund um die Uhr zu observieren, doch sei im aktuellen Fall davon ausgegangen worden, dass von dem Mann zuletzt keine konkrete Gefahr ausging.
Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network berichtete zudem von Versuchen, den späteren Täter zu deradikalisieren. Er beschrieb den 21-Jährigen als „angepasst und ausweichend“. Eine Arbeitsgrundlage für ein Deradikalisierungsprogramm habe sich nicht feststellen lassen.
Gesellschaftliche Reaktionen
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland verurteilte den Anschlag scharf. Der Verband betonte, dass Gewalt gegen Unschuldige im Islam keine Rechtfertigung finde und die Instrumentalisierung von Religion für menschenverachtende Ziele den ethischen Grundsätzen des Glaubens widerspreche.
Bundesweit gedenken Menschen der Opfer bei Mahnwachen. Von Mainz über Erfurt bis Dresden versammelten sich Bürgerinnen und Bürger, um Solidarität zu zeigen. Auch in Hamburg kamen Hunderte zusammen, um ein Zeichen gegen Einschüchterung zu setzen. Die Sicherheitslage und die politische Aufarbeitung des Attentats dürften nach Einschätzung von Beobachtern auch die anstehenden Landtagswahlen in Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern prägen.