Ein juristischer Erfolg für die Pressefreiheit
In einem bemerkenswerten Urteil hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Investigativjournalist Sascha Adamek der Organisation „Claim – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ weiterhin öffentlich vorwerfen darf, unsaubere und übertriebene Zahlen zu antimuslimischen Vorfällen in Deutschland zu verbreiten. Die NGO, die sich als gemeinnützige GmbH organisiert hat, war gegen den Journalisten mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung vorgegangen, um ihm diese Kritik zu untersagen. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch in weiten Teilen zurück. Der Kernpunkt der Auseinandersetzung liegt in der methodischen Aufarbeitung von Statistiken, die Claim in ihrem sogenannten „Lagebild antimuslimischer Rassismus“ veröffentlicht hatte. Während Adamek die Daten als sachlich nicht gestützt und teilweise als „glatte Fälschung“ bezeichnete, wertete das Gericht diese Äußerungen als zulässige Meinungsäußerungen. Es betonte, dass für diese Kritik ausreichende Anknüpfungstatsachen vorlägen, die es dem Journalisten erlauben, die Arbeitsweise der Organisation kritisch zu hinterfragen. Lediglich in einem spezifischen Punkt, der sich auf eine Äußerung in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz bezog, muss Adamek eine Unterlassung hinnehmen. Das Gericht untersagte ihm die Behauptung, die NGO habe seinen Vorwürfen in der Sendung „stillschweigend“ nicht widersprochen, da er die Organisation im Vorfeld nicht mit sämtlichen Kritikpunkten konfrontiert hatte.
Methodik und statistische Unstimmigkeiten
Die inhaltliche Debatte entzündete sich an den von Claim publizierten Steigerungsraten antimuslimischer Vorfälle. Die Organisation hatte für das Jahr 2023 einen Anstieg um 114 Prozent und für das Jahr 2024 eine weitere Zunahme um 60 Prozent vermeldet. Sascha Adamek setzte diese Zahlen in einen Kontext, der die Aussagekraft der NGO-Statistik infrage stellt. Er wies darauf hin, dass die Anzahl der Meldestellen, die für Claim antimuslimische Übergriffe erfassen, im Zeitraum zwischen 2022 und 2024 massiv von zehn auf 26 angewachsen ist. Adamek argumentierte, dass der statistische Anstieg maßgeblich durch diese Ausweitung der Erfassungsstellen bedingt sei und nicht zwangsläufig eine reale Zunahme der Vorfälle widerspiegele. Ein Vergleich mit der offiziellen Polizeistatistik, die für das Jahr 2023 lediglich einen Anstieg um 26 Prozent auswies, stützte seine These. Auf direkte Nachfrage des Journalisten räumte Claim zudem ein, dass der Anstieg bei einer gleichbleibenden Anzahl an Meldestellen im Jahr 2024 lediglich bei 34,58 Prozent gelegen hätte. Diese Diskrepanz zwischen der öffentlichen Kommunikation der NGO und den internen Berechnungen legte Adamek als „Unsauberkeit“ aus, was das Gericht als zulässige journalistische Bewertung einstufte.
Politische Relevanz und staatliche Finanzierung
Die von Claim veröffentlichten Zahlen fanden ein breites Echo im politischen Berlin und wurden als Grundlage für politische Debatten genutzt. Unter anderem rekurrierte die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, auf die von der NGO verbreiteten Daten. Auch die damalige Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen nutzte diese Statistiken in ihrer politischen Argumentation. Die Relevanz des Streits wird durch die Tatsache unterstrichen, dass die Claim gGmbH zu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Die finanzielle Abhängigkeit vom Staat ist erheblich: Das Bundesfamilienministerium förderte die Organisation im Rahmen des Programms „Demokratie leben“ im Jahr 2026 mit 625.000 Euro. Weitere Gelder flossen vom Bundesinnenministerium, das 2025 rund 373.000 Euro bereitstellte, sowie vom Flüchtlingsbeauftragten der Bundesregierung, der 2024 über 202.000 Euro und 2025 rund 230.450 Euro bewilligte. Diese enge Verflechtung zwischen staatlicher Förderung und der methodischen Qualität der NGO-Arbeit macht die Kritik von Sascha Adamek zu einem Thema von öffentlichem Interesse, da Steuergelder zur Finanzierung einer Organisation verwendet werden, deren statistische Grundlagen nun gerichtlich als diskussionswürdig eingestuft wurden.
Die Akteure im Fokus des Rechtsstreits
Der Journalist Sascha Adamek sieht in dem Urteil des Landgerichts Hamburg einen Erfolg für die journalistische Sorgfaltspflicht. Er betonte, dass der Versuch der NGO, öffentliche Kritik an ihrem Umgang mit Fakten zu behindern, gescheitert sei. Adamek äußerte sich kritisch darüber, dass eine Organisation, die maßgeblich durch Steuergelder finanziert wird, versucht habe, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Er forderte die zuständigen Bundesministerien dazu auf, eine mögliche Weiterförderung von Claim angesichts der als unseriös empfundenen Praktiken zu überdenken. Auf der Gegenseite steht die Claim gGmbH, die sich als Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit versteht und durch ihre Arbeit maßgeblichen Einfluss auf das politische Lagebild nimmt. Die juristische Auseinandersetzung wurde unter dem Aktenzeichen 324 O 305/26 geführt. Das Gericht fungierte hierbei als Schiedsrichter zwischen dem journalistischen Auftrag zur kritischen Berichterstattung und dem Schutz einer Organisation vor als falsch empfundenen Tatsachenbehauptungen. Die Entscheidung unterstreicht, dass öffentliche Institutionen, die staatlich finanziert werden, ein höheres Maß an öffentlicher Kritik hinnehmen müssen, solange diese auf nachvollziehbaren Anknüpfungstatsachen beruht.
Einordnung der gerichtlichen Entscheidung
Einzuordnen ist das Urteil als Stärkung der investigativen Medienarbeit. Das Gericht hat klargestellt, dass die Bezeichnung „unsauber“ in Bezug auf statistische Erhebungen von einer Organisation, die im öffentlichen Diskurs eine zentrale Rolle spielt, eine zulässige Wertung darstellt. Den Berichten zufolge ist die Entscheidung ein deutliches Signal, dass der Schutz vor Kritik nicht dazu genutzt werden darf, um unbequeme Fragen zur Methodik staatlich geförderter Projekte zu unterbinden. Dass das Gericht Adamek in den wesentlichen Punkten recht gab, zeigt, dass die journalistische Recherche – insbesondere der Abgleich von NGO-Zahlen mit polizeilichen Statistiken – als notwendiges Korrektiv in einer demokratischen Gesellschaft anerkannt wird. Die Einschränkung bezüglich der Behauptung über das „stillschweigende“ Nicht-Widersprechen ist dabei als prozessuale Feinheit zu werten, die den Kern der inhaltlichen Kritik an der Statistik von Claim nicht berührt. Es verdeutlicht jedoch, dass Journalisten bei der Konfrontation mit Kritikpunkten eine vollständige Transparenz gegenüber den Betroffenen wahren müssen, um sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Offene Fragen und der weitere Verlauf
Der vorliegende Quelltext lässt einige Fragen unbeantwortet, die für das Verständnis des Gesamtkontextes von Bedeutung sein könnten. So bleibt unklar, wie die NGO Claim intern auf das Urteil reagiert hat und ob sie beabsichtigt, ihre Erhebungsmethodik für zukünftige Lagebilder anzupassen. Ebenso wird nicht ausgeführt, welche konkreten Schritte die genannten Bundesministerien nach dem Urteil in Bezug auf die weitere Finanzierung der Organisation planen. Auch die genauen Details der Kommunikation zwischen Adamek und Claim vor der Talkshow bei Markus Lanz, die zur gerichtlichen Einschränkung führte, werden nicht weiter spezifiziert. Hinsichtlich des weiteren Verlaufs ist festzuhalten, dass gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg grundsätzlich die Möglichkeit einer Beschwerde besteht. Ob eine der Parteien diesen Schritt gehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Die Debatte um die methodische Qualität der NGO-Arbeit und deren staatliche Finanzierung dürfte jedoch auch ohne ein weiteres gerichtliches Nachspiel in der politischen Arena weitergeführt werden, zumal die Forderung nach einer Überprüfung der Fördergelder durch den Journalisten bereits im Raum steht.