Umfassende Befugniserweiterungen für Geheimdienste
Die Bundesregierung plant eine tiefgreifende Reform der deutschen Geheimdienste. Ein Gesetzesentwurf, der einen Umfang von nahezu 700 Seiten umfasst, sieht für den Bundesnachrichtendienst (BND) sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) signifikante Erweiterungen ihrer Kompetenzen vor. Diese Maßnahmen zielen insbesondere auf Szenarien ab, die als Verteidigungs-, Spannungs- oder Zustimmungsfall definiert sind. Kritiker aus der Zivilgesellschaft und Fachkreisen bewerten den Entwurf als rechtlich äußerst bedenklich und teilweise als verfassungswidrig.
Eingriffe in die Privatwirtschaft und IT-Infrastruktur
Besonders der BND soll im Ernstfall eine zentrale Rolle in der aktiven Verteidigung der Bundesrepublik einnehmen. Der Entwurf sieht vor, dass der Auslandsgeheimdienst öffentliche und private Stellen zur Unterstützung verpflichten kann. Dies umfasst unter anderem:
* Die Anforderung von Personal aus der Privatwirtschaft, etwa IT-Spezialisten oder Sprachmittler.
* Die Nutzung von IT-Systemen und Datenströmen privater Tech-Unternehmen.
* Die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten privater Firmen.
* Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), beispielsweise bei der Umleitung von Telekommunikationsverkehren.
Auch der Verfassungsschutz soll neue Befugnisse erhalten, etwa das Recht, Minderjährige als V-Personen zu rekrutieren, und zunehmend polizeiähnliche Aufgaben übernehmen.
Wegfall von Kontrollmechanismen
Ein zentraler Kritikpunkt ist die geplante Aufhebung wesentlicher Kontrollinstanzen. In den genannten Krisenfällen sollen Dokumentations- und Protokollierungspflichten weitgehend entfallen. Selbst der Unabhängige Kontrollrat soll im Verteidigungsfall von Mitteilungs- und Vorabkontrollpflichten entbunden werden.
Experten wie der Politikwissenschaftler Hendrik Hegemann und der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnen vor den Konsequenzen. Ohne verlässliche Aufzeichnungen wird eine nachträgliche Überprüfung durch Parlamente, Gerichte oder Untersuchungsausschüsse faktisch unmöglich gemacht. Dies entzieht staatliches Handeln im Ernstfall der demokratischen Rechenschaftspflicht.
Problematik der Krisendefinitionen
Die rechtliche Grundlage für diese Befugnisse bilden die Konzepte des Verteidigungs-, Spannungs- und Zustimmungsfalls. Während der Verteidigungsfall bei einem bewaffneten Angriff greift, ist der Spannungsfall als Vorstufe definiert, deren genaue Voraussetzungen jedoch vage bleiben.
Besonders umstritten ist die geplante Neuregelung des sogenannten Zustimmungsfalls für den BND. Anstatt das Plenum des Bundestages einzubeziehen, soll ein Vorschlag der Bundesregierung genügen, dem lediglich das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmen müsste. Kritiker wie der frühere Ministerialdirektor Peter Schantz sehen darin eine verfassungswidrige Machtverschiebung, da das Parlament als Ganzes umgangen wird und die Öffentlichkeit über die Aktivierung dieser Befugnisse nicht informiert würde.
Herausforderungen hybrider Bedrohungen
In der Fachwelt wird diskutiert, ob klassische Notstandsgesetze überhaupt auf moderne Bedrohungslagen anwendbar sind. Hybride Angriffe, wie Sabotage oder Desinformationskampagnen, zeichnen sich durch fließende Übergänge aus und folgen nicht dem klassischen Muster eines klar begrenzten Konflikts. Forscher wie Hegemann betonen, dass die Nutzung von Notstandsregelungen für diese hybriden Szenarien problematisch ist und plädieren stattdessen für Lösungen, die auch unterhalb der Schwelle des Notstands eine geregelte Kontrolle und Dokumentation sicherstellen.
Der aktuelle Referentenentwurf befindet sich in der regierungsinternen Abstimmung. Ein Kabinettsbeschluss ist für Mitte August terminiert, woraufhin das parlamentarische Verfahren nach der Sommerpause folgen soll.