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Interview: „Die Geheimdienstreform untergräbt das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten“
Technik · 31.08.2026 10:48

Interview: „Die Geheimdienstreform untergräbt das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten“

Kurz: Die Bundesärztekammer warnt vor einer Geheimdienstreform, die das Arztgeheimnis aushöhlen und das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten gefährden k

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der deutschen Geheimdienste, die derzeit für erhebliche Unruhe in der Ärzteschaft sorgt. Im Zentrum der Kritik stehen die geplanten Neuregelungen in Paragraf 22 des BND-Gesetzes sowie Paragraf 32 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Diese Vorschriften legen fest, aus welchen vertraulichen beruflichen Beziehungen heraus Nachrichtendienste keine Informationen gezielt beschaffen dürfen. Während für Berufsgruppen wie Geistliche, Rechtsanwälte und Bundestagsabgeordnete ein besonderer Schutz vorgesehen ist, finden sich Ärztinnen und Ärzte in diesem Katalog nicht in gleicher Weise wieder. Die Bundesärztekammer, vertreten durch den Leiter ihrer Rechtsabteilung, Dr. jur. Carsten Dochow, warnt eindringlich vor den Folgen dieser Gesetzgebung. Die geplante Reform gefährde das essenzielle Patientengeheimnis und damit die Grundlage der medizinischen Versorgung in Deutschland. Die Ärzteschaft sieht in den Eingriffsbefugnissen der Nachrichtendienste einen Angriff auf das seit dem Hippokratischen Eid verankerte Vertrauensverhältnis zwischen Behandelnden und Patienten. Sollten die Pläne in der vorliegenden Form verabschiedet werden, befürchten die Mediziner eine nachhaltige Störung der Gesundheitsversorgung, da Patienten aus Sorge vor Überwachung intime Informationen zurückhalten oder Behandlungen gänzlich meiden könnten.

Die Einzelheiten der geplanten Reform

Die Kritik der Bundesärztekammer richtet sich explizit gegen die Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen für die Nachrichtendienste. Laut Carsten Dochow, der die Rechtsabteilung der Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung mit Sitz in Berlin leitet, ist die Ungleichbehandlung zwischen Anwälten und Ärzten nicht zu rechtfertigen. Während der Entwurf für Rechtsanwälte einen absoluten Schutz vorsieht, bleibt dieser für die Ärzteschaft in der aktuellen Fassung des Gesetzes aus. Zwar sieht der Entwurf für den Verfassungsschutz einen sogenannten relativen Schutz vor, doch dies reicht der Ärztekammer bei weitem nicht aus. Dr. Dochow betont, dass gerade bei sensiblen medizinischen Themen, etwa im Bereich psychischer Erkrankungen oder Suchterkrankungen, ein absoluter Schutz zwingend erforderlich sei. Die Befürchtung geht so weit, dass auch das Praxispersonal in den Schutzbereich einbezogen werden müsste, da dieses durch die Dokumentation und die bloße Anwesenheit bei Behandlungen ebenfalls tiefen Einblick in intime Patientendaten erhält. Zudem fordern die Mediziner einen klaren Beschlagnahmeschutz für die elektronische Patientenakte (ePA) sowie ein gesetzliches Verbot für das Hacken und Infiltrieren von Praxis-IT-Systemen, in denen die Primärdokumentation der Versichertendaten gespeichert ist.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die Debatte um das Arztgeheimnis im Kontext der Geheimdienstarbeit ist kein neues Phänomen, hat jedoch durch das aktuelle Reformvorhaben der Bundesregierung eine neue Dringlichkeit erhalten. Historisch betrachtet hat bereits das Bundesverfassungsgericht in den 1970er-Jahren die Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient unterstrichen. Damals wurde klargestellt, dass Patienten darauf vertrauen können müssen, dass ihnen anvertraute Informationen nicht an Dritte gelangen. Auch in Bezug auf das frühere BKA-Gesetz hatte das Gericht bereits die Notwendigkeit betont, keine unsachgemäßen Unterscheidungen zwischen verschiedenen Berufsgruppen zu treffen. Die aktuelle Kritik der Bundesärztekammer knüpft direkt an diese verfassungsrechtliche Tradition an. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützen die Forderungen der Bundesärztekammer und ziehen in dieser Frage an einem Strang. Unabhängig vom aktuellen Gesetzgebungsvorhaben fordert die Ärzteschaft bereits seit längerem einen rechtsklaren Schutz für die elektronische Patientenakte, ein Versprechen, das Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bereits vor Monaten gegeben hatte, ohne dass bisher ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wurde.

Die Beteiligten und ihre Positionen

Die wesentlichen Akteure in dieser Auseinandersetzung sind auf der einen Seite die Bundesregierung, die die Reform mit einer verschärften Bedrohungslage begründet, und auf der anderen Seite die ärztliche Selbstverwaltung. Dr. jur. Carsten Dochow fungiert hierbei als Sprachrohr der Bundesärztekammer. Er vertritt die Auffassung, dass die Politik bei Sicherheitsdiskussionen zu oft in den Reflex verfalle, Grund- und Persönlichkeitsrechte einseitig zugunsten der Sicherheit zu beschneiden. Neben der Bundesärztekammer sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände als wichtige Interessenvertreter der Heilberufe involviert. Auf politischer Ebene steht insbesondere Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in der Pflicht, da sie in der Vergangenheit Zusagen bezüglich des Schutzes der elektronischen Patientenakte gemacht hat. Die Ärzteschaft betont dabei, dass sie sich keineswegs als „Bremser“ in der Sicherheitspolitik versteht, sondern vielmehr als Anwalt der Patienteninteressen agiert. Sie argumentiert, dass eine funktionierende Gesundheitsversorgung nur in einem geschützten Raum möglich ist, in dem Patienten sich rückhaltlos offenbaren können, ohne eine staatliche Überwachung fürchten zu müssen.

Einordnung der Argumentation

Einzuordnen ist die Kritik der Ärzteschaft als ein grundsätzlicher Konflikt zwischen dem staatlichen Sicherheitsbedürfnis und dem Schutz der Privatsphäre. Den Berichten zufolge argumentiert die Ärzteschaft, dass die Schweigepflicht kein bloßes Privileg der Mediziner darstellt, sondern ein notwendiges Gemeinwohlinteresse. Wenn Patienten aus Angst vor Geheimdiensten Informationen zurückhalten, leide die Qualität der medizinischen Behandlung direkt. Die Argumentation der Ärztekammer zielt darauf ab, dass die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs zweifelhaft ist, da eine Differenzierung zwischen Anwälten und Ärzten ohne sachlichen Grund vorgenommen wird. Dies wird als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Die Sorge der Ärzteschaft ist dabei weniger die tatsächliche Anzahl der überwachten Personen, sondern die Breitenwirkung auf die gesellschaftliche Wahrnehmung. Wenn das Vertrauen in den Geheimnisschutz schwindet, so die Befürchtung, verliere das Arzt-Patienten-Verhältnis seine Basis. Die Ärzteschaft warnt vor einem Denkfehler in der Politik, der dazu führt, dass in Krisenzeiten die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu Lasten der Grundrechte verschoben wird.

Offene Fragen und Lücken im Quelltext

Der vorliegende Quelltext lässt einige Fragen unbeantwortet, die für eine vollständige Bewertung der Situation relevant wären. So bleibt unklar, wie die Bundesregierung konkret auf die spezifischen Einwände der Bundesärztekammer reagieren will oder ob bereits ein Dialog zwischen den Ministerien und der Ärzteschaft stattgefunden hat. Auch die genauen Zahlen der Überwachungsmaßnahmen, die die Geheimdienste derzeit im medizinischen Kontext durchführen, sind nicht bekannt; Dr. Dochow räumt selbst ein, keine Kenntnis über das Ausmaß der Überwachung zu haben. Es bleibt zudem offen, warum die Bundesregierung im Gesetzentwurf eine explizite Unterscheidung zwischen der anwaltlichen Verschwiegenheit und der ärztlichen Schweigepflicht vorgenommen hat, obwohl das Bundesverfassungsgericht hierzu in der Vergangenheit klare Linien gezogen hat. Ebenfalls ungeklärt bleibt der Verbleib des von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig versprochenen Gesetzentwurfs zum Beschlagnahmeschutz der elektronischen Patientenakte. Es wird nicht deutlich, welche konkreten Hürden einer Umsetzung dieses Schutzes im Wege stehen oder ob es sich um eine bewusste Verzögerung handelt.

Wie es weitergeht

Die Ärzteschaft fordert weiterhin eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs, insbesondere die Gleichstellung der Heilberufe mit den Rechtsanwälten im Hinblick auf den Schutz vor geheimdienstlicher Informationsbeschaffung. Die Forderungen nach einem absoluten Schutz der Arzt-Patienten-Beziehung sowie der Einbeziehung des Praxispersonals in den Schutzbereich bleiben auf der Agenda der Bundesärztekammer. Ebenso wird die Forderung nach einem gesetzlichen Schutz gegen das Infiltrieren von Praxis-IT-Systemen aufrechterhalten. Ob und wann die Politik auf diese Forderungen eingehen wird, bleibt abzuwarten. Da die Bundesärztekammer die aktuelle Regelung als verfassungsrechtlich bedenklich einstuft, ist bei einer Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Form mit weiteren juristischen Auseinandersetzungen zu rechnen. Die Ärzteschaft sieht sich in der Pflicht, weiterhin für die Interessen der gesamten Gesellschaft einzutreten, um die Integrität der Gesundheitsversorgung zu wahren. Ein konkreter Zeitplan für die weiteren parlamentarischen Schritte oder eine mögliche Anhörung der Ärzteschaft im Bundestag geht aus dem vorliegenden Text nicht hervor, doch die Fronten zwischen den Beteiligten sind klar abgesteckt.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-in-der-schwarzen-anzugjacke-die-neben-frau-im-weissen-langarmhemd-steht-6129654/ · Foto: RDNE Stock project
Quelle: https://netzpolitik.org/2026/die-geheimdienstreform-untergraebt-das-vertrauen-zwischen-aerzten-und-patienten/