Festhalten am Zeitplan trotz Kritik
Die Einführung der digitalen Identitätslösung EUDI-Wallet bleibt ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung. Trotz öffentlicher Diskussionen über mögliche Verzögerungen und strukturelle Schwierigkeiten im Projektmanagement bekräftigte das Bundesdigitalministerium den geplanten Starttermin. Wie aus einer offiziellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervorgeht, soll die staatliche Wallet am 2. Januar 2027 für die Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt werden.
Der Hintergrund dieser Klarstellung waren Medienberichte, die auf erhebliche Herausforderungen bei der Umsetzung hindeuteten. Kritiker und Beobachter hatten unter anderem auf Unsicherheiten bei der technischen Standardisierung, der Projektsteuerung sowie bei der Auftragsvergabe hingewiesen. Für Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) ist das Projekt von hoher politischer Bedeutung; ein Scheitern oder eine deutliche Verspätung des Projekts würde unmittelbar mit seiner Amtsführung verknüpft werden.
Eingeschränkter Funktionsumfang zum Start
Das Ministerium räumte ein, dass die EUDI-Wallet zum Starttermin nicht in ihrem vollen, ursprünglich angedachten Umfang zur Verfügung stehen wird. In einer detaillierten Stellungnahme wurde bestätigt, dass das System zunächst mit einer reduzierten Funktionalität an den Start geht. Zu den Kernfunktionen, die ab Januar 2027 verfügbar sein sollen, gehören:
* **Digitale Identitätsdaten (PID):** Die Nutzung des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels in digitaler Form.
* **Digitale Nachweise (EAAs):** Die Integration von Dokumenten wie dem digitalen Führerschein.
* **EUDI Hub:** Ein zentrales Portal zur Verwaltung von Akzeptanzstellen und Nachweisausstellern.
Zudem ist die Integration von Passfotos in die Anwendung vorgesehen, um die Identitätsprüfung weiter zu digitalisieren.
Herausforderungen bei Datenschutz und Technik
Ein wesentlicher Aspekt der EUDI-Wallet ist die Wahrung der Privatsphäre. Ein sogenannter Zero-Knowledge-Proof, der es ermöglichen würde, Altersnachweise zu erbringen, ohne dabei persönliche Daten preiszugeben, wird zum Starttermin jedoch noch nicht implementiert sein. Nach Angaben der Bundesregierung sind hierfür noch weiterführende Abstimmungen auf europäischer Ebene notwendig.
Auch die Spezifikationen für eine Pseudonymfunktion sowie für die direkte Kommunikation zwischen verschiedenen Wallets (Wallet-zu-Wallet) stehen derzeit noch aus. Erst wenn diese technischen Vorgaben final vorliegen, könne eine vollständig eIDAS-konforme Umsetzung der EUDI-Wallet auf nationaler Ebene realisiert werden. Diese Abhängigkeit von EU-weiten Standards zeigt die Komplexität des Vorhabens, das eine enge Verzahnung zwischen nationalen und europäischen Vorgaben erfordert.
Ausblick auf das Gesundheitswesen
Ein weiterer Baustein der digitalen Brieftasche ist die Gesundheits-ID. Zum Start der Wallet soll es Nutzern möglich sein, diese ID über ihr Smartphone anzulegen. Eine vollständige Ablösung der klassischen elektronischen Gesundheitskarte durch die EUDI-Wallet ist jedoch erst für einen späteren Zeitpunkt geplant. Laut dem Entwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, der im Juli 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, soll dieser Schritt ab Dezember 2028 erfolgen. Die Umsetzung dieses Zeitplans hängt jedoch noch von der finalen parlamentarischen Zustimmung durch den Bundestag ab.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Bundesregierung die technischen Spezifikationen rechtzeitig finalisieren kann, um den anvisierten Starttermin im Januar 2027 ohne weitere Abstriche einzuhalten.