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digitale souveränität: Washington setzt italienisches Webkollektiv auf die Terrorliste
Kultur · 02.09.2026 17:55

digitale souveränität: Washington setzt italienisches Webkollektiv auf die Terrorliste

Kurz: Die US-Regierung hat das italienische Tech-Kollektiv A/I auf eine Terrorliste gesetzt. Washington wirft den Aktivisten Unterstützung für Linksextremisten vor.

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump hat in einer beispiellosen Entscheidung das italienische Technologiekollektiv Autistici/Inventati (A/I) auf ihre offizielle Terrorliste gesetzt. Diese Maßnahme, die von US-Außenminister Marco Rubio unterzeichnet wurde, markiert eine signifikante Verschärfung im Kampf gegen den internationalen Linksextremismus. Washington wirft dem Kollektiv vor, als Infrastrukturdienstleister für gewalttätige antifaschistische Zellen sowie für international agierende Terrororganisationen zu fungieren. Die Listung basiert auf einer präsidialen Verfügung, die ursprünglich nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erlassen wurde, um die finanzielle und technologische Unterstützung von Terrorismus zu unterbinden. Mit diesem Schritt geht die US-Administration erstmals gezielt gegen eine Organisation vor, die nicht selbst als ausführende Kraft von Anschlägen gilt, sondern die digitale Kommunikationsarchitektur für Akteure bereitstellt, die von den USA als terroristisch eingestuft werden. Die Auswirkungen sind gravierend: Mitglieder des Kollektivs dürfen nicht mehr in die USA einreisen, und sämtliche Finanzbeziehungen zu A/I müssen von Partnern weltweit unter Androhung von Sanktionen beendet werden.

Die Einzelheiten der Sanktionen und Vorwürfe

Die Entscheidung stützt sich auf die Präsidentenverfügung 13224, die George W. Bush nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 unterzeichnete. Außenminister Marco Rubio begründete den Schritt damit, dass A/I ein „bedeutendes linksextremes Technologiekollektiv“ sei, dessen verschlüsselte Dienste von den aktivsten und gewalttätigsten Antifa-Zellen weltweit genutzt würden. Konkret wird dem Kollektiv vorgeworfen, dass eine Medienorganisation, die A/I-Infrastruktur nutzt, Material von Gruppierungen wie der Hamas, der Hizbullah und der iranischen Revolutionsgarde verbreitet habe. Zudem soll A/I Plattformen gehostet haben, auf denen Anleitungen für Sabotageakte – etwa gegen Stromleitungen oder Bahnanlagen – kursierten. Auch Bekennerschreiben zu solchen Anschlägen seien über die Dienste des Kollektivs veröffentlicht worden. Die Konsequenzen sind unmittelbar: Zahlungsdienstleister wie Paypal sowie eine italienische Genossenschaftsbank haben die Zusammenarbeit mit A/I bereits beendet. Da sich das Kollektiv primär über Spenden finanziert, erschwert dieser Ausschluss vom Finanzsystem die weitere Arbeit massiv. Die Frist für die Kappung aller Geschäftsbeziehungen zu A/I läuft bis zum 25. September. Wer diese Frist missachtet, riskiert ein Verbot der eigenen Geschäftstätigkeit auf dem US-Markt.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die Listung von A/I ist kein isolierter Vorfall, sondern das Ergebnis einer systematischen Verschärfung der US-Sicherheitspolitik gegenüber linksextremen Strukturen in Europa. Bereits im September des vergangenen Jahres wurden Antifa-Gruppen in den USA als Terrororganisationen eingestuft. Im November folgten die deutsche „Antifa-Ost“, auch bekannt als Hammerbande, sowie weitere anarchistische Gruppen aus Italien und Griechenland. Der politische Kontext ist geprägt von einer tiefen Skepsis der US-Regierung gegenüber europäischen Verbündeten, denen Washington vorwirft, auf dem „linken Auge blind“ zu sein. Außenminister Rubio verwies in diesem Zusammenhang auf den Brandanschlag vom 3. Januar auf ein Stromkabel in Berlin, der zu einem tagelangen Stromausfall im Südwesten der Stadt führte und 100.000 Menschen bei extremer Kälte traf. Die Vulkangruppe, die für diesen Anschlag verantwortlich gemacht wird, gilt als flüchtig. Diese Ereignisse dienten als Grundlage für ein Gipfeltreffen in Washington Mitte Juli, bei dem Regierungsvertreter aus 60 Staaten über den Kampf gegen den „politischen Terrorismus der extremen Linken“ berieten. A/I selbst entstand im Jahr 2001, in einer Zeit globalisierungskritischer Proteste gegen den G-8-Gipfel in Genua, und hat sich seitdem als fester Bestandteil des digitalen Autonomismus etabliert.

Die Beteiligten und ihre Positionen

Auf der Seite der US-Administration treiben Außenminister Marco Rubio und die engsten Berater des Präsidenten die Strategie voran. Sie betrachten die digitale Infrastruktur als legitimes Ziel, wenn diese von als terroristisch eingestuften Gruppen wie der PKK, der Hamas oder der Hizbullah genutzt wird. Auf der anderen Seite steht das Kollektiv Autistici/Inventati, das sich als Verfechter digitaler Selbstverteidigung begreift. Das Kollektiv lehnt die Vorwürfe kategorisch ab und betont auf der Plattform „No Blogs“, dass Antifaschismus und Antikapitalismus keinen Terrorismus darstellten. Sie bezeichnen ihre Dienste als notwendige Werkzeuge zur Wahrung der Privatsphäre und zur digitalen Selbstbehauptung. In Italien ist die politische Reaktion gespalten: Während die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni bisher offiziell schweigt, wird in Beobachterkreisen von einer stillen Zustimmung ausgegangen, da Rom selbst hart gegen anarchistische Ausschreitungen, etwa bei den Protesten gegen die Schnellbahnstrecke Turin-Lyon, vorgeht. Auf der anderen Seite fordert der sozialdemokratische Europaabgeordnete Brando Benifei ein Eingreifen der EU-Kommission, um das Kollektiv vor einseitigen US-Sanktionen zu schützen.

Einordnung der Entwicklung

Einzuordnen ist der Schritt Washingtons als eine neue Qualität der internationalen Medienpolitik. Erstmals werden nicht nur die Akteure selbst, sondern auch die Anbieter der technischen Infrastruktur sanktioniert. Den Berichten zufolge zielt die US-Regierung darauf ab, den digitalen Raum für linksextreme Gruppen unbrauchbar zu machen, indem sie den Zugang zu Finanzmitteln und Kommunikationswerkzeugen kappt. Kritiker sehen darin einen massiven Angriff auf die digitale Souveränität Europas. Die Argumentation der USA, dass die Bereitstellung von Verschlüsselungstechnologien und anonymem Webhosting eine Beihilfe zum Terrorismus darstelle, stellt eine direkte Herausforderung für europäische Datenschutzstandards und die Netzneutralität dar. Es zeigt sich ein tiefer Graben in der Sicherheitsphilosophie: Während Washington auf eine konsequente Austrocknung von Infrastrukturen setzt, warnen europäische Stimmen vor einer Aushöhlung der Meinungsfreiheit und der digitalen Grundrechte. Die Einordnung der A/I-Dienste als Terror-Infrastruktur durch die USA zwingt europäische Banken und IT-Dienstleister dazu, sich zwischen den US-Sanktionsvorgaben und den eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen zu entscheiden.

Offene Fragen zur weiteren Entwicklung

Der Quelltext lässt eine Reihe zentraler Fragen unbeantwortet, die für die zukünftige Entwicklung von Bedeutung sind. Unklar bleibt, wie die Europäische Union auf die Forderung des Abgeordneten Benifei reagieren wird, das Kollektiv unter dem Schutz des Gesetzes über digitale Dienste zu stellen. Es ist nicht absehbar, ob Brüssel tatsächlich bereit ist, in einen direkten regulatorischen Konflikt mit Washington zu treten, um ein privates Technologiekollektiv zu schützen. Ebenso bleibt offen, welche konkreten rechtlichen Schritte A/I gegen die Listung einleiten kann und ob es innerhalb der EU einen Konsens gibt, das Kollektiv ebenfalls als Sicherheitsrisiko einzustufen. Auch die Frage, wie die betroffenen Finanzdienstleister in Europa langfristig mit dem Druck aus den USA umgehen werden, ist nicht geklärt. Es bleibt zudem unklar, ob die US-Behörden weitere ähnliche Kollektive oder Plattformen in Europa ins Visier nehmen werden. Die tatsächliche Reichweite der Sanktionen auf die tägliche Arbeit von A/I, insbesondere im Hinblick auf die Aufrechterhaltung ihrer Serverinfrastruktur, wird erst in den kommenden Wochen und Monaten deutlich werden.

Wie es weitergeht – Termine und Schritte

Die unmittelbare Zukunft des Kollektivs Autistici/Inventati hängt von der Fristsetzung des US-Außenministeriums ab. Bis zum 25. September müssen alle Finanzpartner und Geschäftspartner weltweit ihre Beziehungen zu A/I beendet haben, um den drohenden Sanktionen auf dem US-Markt zu entgehen. Dies setzt das Kollektiv unter erheblichen Zeitdruck, da die bargeldlose Finanzierung durch Spenden faktisch unterbunden wird. Auf politischer Ebene ist zu erwarten, dass die Debatte über die digitale Souveränität in den kommenden Wochen an Schärfe gewinnen wird, insbesondere wenn die EU-Kommission dazu aufgefordert wird, sich offiziell zu positionieren. Ob es zu einem Treffen oder einer diplomatischen Konsultation zwischen Washington und Rom oder Brüssel bezüglich dieses speziellen Falls kommen wird, ist derzeit noch nicht terminiert. Das Kollektiv hat angekündigt, trotz der Sanktionen weiterhin „Werkzeuge zur digitalen Selbstverteidigung“ bereitstellen zu wollen, was auf eine Konfrontation mit den US-Behörden hindeutet, die über die bloße Listung hinausgehen könnte. Die Entwicklung bleibt eng mit der allgemeinen Sicherheitslage in Europa und den weiteren Schritten der US-Regierung im Kampf gegen den Linksextremismus verknüpft.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/uberflug-der-us-luftwaffe-uber-das-kapitolgebaude-38466101/ · Foto: Ben Kelsey
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/usa-setzen-italienisches-webkollektiv-auf-terrorliste-201183064.html