Orientierung im Bußgeldkatalog 2026
Im deutschen Straßenverkehr gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen zu den häufigsten Verstößen. Ob durch stationäre Blitzer, Laserpistolen oder mobile Kamerasysteme – wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit Sanktionen rechnen. Die Höhe des Bußgeldes sowie mögliche Punkte in Flensburg oder Fahrverbote hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab.
Faktoren bei der Strafbemessung
Die Schwere des Verstoßes richtet sich primär nach dem Ausmaß der Überschreitung. Zudem spielt der Ort des Geschehens eine wesentliche Rolle: Innerorts sind die Strafen aufgrund des höheren Gefahrenpotenzials für andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich höher angesetzt als außerorts. Erschwerend wirken sich zudem Wiederholungstaten oder ein Status als Fahranfänger in der Probezeit aus.
Geschwindigkeitsverstöße im Überblick
Bereits bei einer geringen Überschreitung drohen finanzielle Einbußen. Während bis zu 10 km/h innerorts mit 30 Euro und außerorts mit 20 Euro geahndet werden, steigen die Sätze bei höheren Geschwindigkeiten deutlich an. Ab einer Überschreitung von 21 km/h erfolgt zusätzlich ein Eintrag in das Fahreignungsregister. Wer innerorts 31 km/h oder außerorts 41 km/h zu schnell fährt, muss zudem mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
| Überschreitung | Innerorts | Außerorts |
| :--- | :--- | :--- |
| bis 10 km/h | 30 Euro | 20 Euro |
| 11 bis 15 km/h | 50 Euro | 40 Euro |
| 16 bis 20 km/h | 70 Euro | 60 Euro |
| 21 bis 25 km/h | 115 Euro | 100 Euro |
| 26 bis 30 km/h | 180 Euro | 150 Euro |
| 31 bis 40 km/h | 260 Euro | 200 Euro |
| 41 bis 50 km/h | 400 Euro | 320 Euro |
| 51 bis 60 km/h | 560 Euro | 480 Euro |
| 61 bis 70 km/h | 700 Euro | 600 Euro |
| über 70 km/h | 800 Euro | 700 Euro |
Toleranzabzug bei Messungen
Bei der Ermittlung der Geschwindigkeit ziehen die Behörden einen Toleranzwert ab. Bei Messungen unter 100 km/h beträgt dieser in der Regel 3 km/h, bei darüber liegenden Geschwindigkeiten drei Prozent. Bei bestimmten, als fehleranfälliger geltenden Verfahren, wie etwa Kamerasystemen in Polizeifahrzeugen, kann dieser Abzug auf 5 km/h beziehungsweise fünf Prozent ansteigen.
Sonderregeln für Fahranfänger
Wer sich noch in der Probezeit befindet, unterliegt strengeren Auflagen. Bei einem Tempoverstoß von mindestens 21 km/h droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sowie die Verpflichtung zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
Weitere Verkehrsverstöße und ihre Folgen
Neben der Geschwindigkeit ahndet der Gesetzgeber auch Verstöße gegen Abstandsregeln und das Überfahren roter Ampeln.
Rotlichtverstöße
Bei einer Missachtung einer roten Ampel wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß unterschieden. Letzterer liegt vor, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot zeigte. Hierbei drohen neben einem erhöhten Bußgeld auch zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot. Ein einfacher Verstoß wird mit mindestens 90 Euro und einem Punkt geahndet.
Abstandsverstöße
Die Einhaltung des Sicherheitsabstands ist essenziell. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h staffeln sich die Strafen je nach Unterschreitung des Sicherheitsabstands. Bei einer extremen Unterschreitung von weniger als einem Zehntel des halben Tachowertes drohen bei über 100 km/h 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h steigen diese Strafen auf bis zu 400 Euro an.
Alkohol am Steuer
Die allgemeine Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5. Bereits ab 0,3 Promille können jedoch Strafen drohen, sofern eine Gefährdung des Verkehrs oder eine auffällige Fahrweise vorliegt. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot (0,0 Promille). Wer wiederholt mit Alkohol am Steuer auffällt, muss mit drastisch steigenden Bußgeldern und längeren Fahrverboten rechnen.
Tilgung von Punkten
Die Löschung von Punkten im Fahreignungsregister erfolgt zeitlich gestaffelt: Ein einzelner Punkt verfällt nach zweieinhalb Jahren, zwei gleichzeitig erteilte Punkte nach fünf Jahren. Bei Straftaten, die mit einem Führerscheinentzug einhergehen, beträgt die Frist zehn Jahre.
In der Regel erhalten Betroffene innerhalb von sechs Wochen nach dem Verstoß einen Bescheid, wobei die Behörden eine Frist von bis zu drei Monaten für die Zustellung haben.