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Verfassungsgericht kippt pauschalen Aufnahmestopp für Afghanen
Schlagzeilen · 24.07.2026 17:29

Verfassungsgericht kippt pauschalen Aufnahmestopp für Afghanen

Kurz: Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Widerruf von Aufnahmezusagen für Afghanen gestoppt. Behörden müssen nun Einzelfallprüfungen durchführen.

Karlsruhe setzt Grenzen bei der Migrationspolitik

Das Bundesverfassungsgericht hat eine weitreichende Entscheidung zur Aufnahme von schutzsuchenden Afghaninnen und Afghanen getroffen. Mit dem Urteil vom 24. Juli 2026 wurde der pauschale Widerruf von Aufnahmezusagen durch die Bundesregierung für rechtswidrig erklärt. Hintergrund ist eine Entwicklung, die ihren Ursprung im Jahr 2021 hat, als nach dem Abzug internationaler Truppen und der Machtübernahme durch die Taliban tausende Menschen, die sich für Demokratie, Frauenrechte oder als Ortskräfte für deutsche Institutionen engagiert hatten, in akute Lebensgefahr gerieten.

Hintergrund der Aufnahmeprogramme

Deutschland hatte in den vergangenen Jahren verschiedene Programme initiiert, um gefährdeten Personen aus Afghanistan Schutz zu bieten. Insgesamt konnten über 36.000 Menschen über diese Wege aufgenommen werden. Die politische Linie änderte sich jedoch unter der Regierung von Friedrich Merz: Im Mai 2025 wurden die Programme ausgesetzt, gefolgt von einem pauschalen Widerruf der Zusagen im Dezember 2025. Dies betraf insbesondere Personen, die auf der sogenannten Menschenrechtsliste standen. Aktuell harren noch etwa 400 Personen, die bereits eine Zusage erhalten hatten, unter schwierigen Bedingungen in Pakistan aus.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die Verfassungsbeschwerde einer afghanischen Frauenrechtsaktivistin, die stellvertretend für viele Betroffene klagte, führte nun zu einem Teilerfolg. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass der Staat zwar über weite politische Spielräume bei der Aufnahme von Flüchtlingen verfüge, diese jedoch nicht willkürlich ausüben dürfe. Eine pauschale Aufhebung von Zusagen ohne Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände sei unzulässig.

Das Gericht betonte:

  • Es besteht kein genereller Rechtsanspruch auf ein Visum aus der Schutzpflicht oder dem Vertrauensschutz.
  • Politische Entscheidungen dürfen nicht objektiv willkürlich getroffen werden.
  • Die Schicksale der Betroffenen müssen bei der Entscheidung über einen Widerruf zwingend in eine Einzelfallprüfung einfließen.

Folgen für die Betroffenen und Behörden

Für die Klägerin und ihre beiden Söhne bedeutet der Beschluss, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Fall erneut unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben bewerten muss. Zudem hat das Gericht Deutschland verpflichtet, sich während der laufenden Verfahren bei den pakistanischen Behörden gegen eine Abschiebung der Betroffenen nach Afghanistan einzusetzen – ein Vorgehen, das in der Vergangenheit bereits in über 200 Fällen nicht verhindert werden konnte.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die das Verfahren unterstützte, bewertet die Entscheidung als eine "letzte Chance" für die Schutzsuchenden. Gleichzeitig wird kritisiert, dass der Rechtsschutz durch die Einschränkung auf Einzelfallprüfungen in der Praxis weiterhin stark begrenzt bleibe, da die inhaltliche Entscheidung der Behörden oft kaum gerichtlich überprüfbar sei.

Reaktion der Bundesregierung

Das Bundesinnenministerium begrüßte das Urteil. Man sehe sich in der Auffassung bestätigt, dass der Politik ein weiter Spielraum bei der Steuerung der Aufnahme aus politischen Gründen zustehe. Wie genau die geforderten Einzelfallprüfungen in der administrativen Praxis umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Die Behörden müssen nun den Spagat zwischen den politischen Vorgaben und der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Einzelfallbetrachtung bewältigen.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie viele der in Pakistan festsitzenden Menschen durch die nun notwendigen Prüfungen tatsächlich eine Perspektive auf eine Einreise erhalten. Der Fall verdeutlicht den anhaltenden Konflikt zwischen staatlichem Ermessen in der Migrationspolitik und der individuellen Verantwortung gegenüber Menschen, denen Deutschland bereits Schutz zugesagt hatte.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/polizei-suv-neben-marineschiff-mit-f-805-kennzeichnung-33589248/ · Foto: Martijn Stoof
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bverfg-afghanistan-aufnahme-100.html