Was geschehen ist – die Kernmeldung
Die politischen Auseinandersetzungen um die Befugnisse der Berliner Polizei haben eine neue juristische Dimension erreicht. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus haben offiziell einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingereicht. Ziel dieses Schrittes ist es, die im Dezember 2025 von der Koalition aus CDU und SPD beschlossenen Verschärfungen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) einer grundlegenden verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Die Antragsteller sehen in den neuen Regelungen eine massive Ausweitung polizeilicher Befugnisse, die sie für unvereinbar mit der Landesverfassung halten. Der Prozessbevollmächtigte David Werdermann von der Kanzlei KM8 reichte das umfangreiche Dokument am Freitagmorgen ein. Die innenpolitischen Sprecher der beiden Fraktionen, Vasili Franco (Grüne) und Niklas Schrader (Linke), stellten das Vorhaben im Anschluss im Abgeordnetenhaus vor. Der Kern der Kritik richtet sich gegen fünf spezifische Bereiche, die den Einsatz moderner Überwachungstechnologien und automatisierter Datenverarbeitung betreffen. Das Gesetz, das vor rund einem Jahr noch als eines der liberalsten in Deutschland galt, hat sich nach Ansicht der Kläger durch die Novelle grundlegend gewandelt. Die Opposition spricht von einem gesetzgeberischen Aktionismus, der primär der Inszenierung von Handlungsfähigkeit diene, dabei jedoch fundamentale Grundrechte der Berliner Bevölkerung gefährde.
Die Einzelheiten der strittigen Befugnisse
Der 155-seitige Antrag umfasst eine detaillierte Auseinandersetzung mit fünf zentralen Punkten, die durch die Gesetzesänderung neu geregelt oder ausgeweitet wurden. Erstens kritisieren die Kläger den präventiven Einsatz von Staatstrojanern. Diese erlauben laut Werdermann die Online-Durchsuchung und das heimliche Abgreifen verschlüsselter Kommunikation von Endgeräten, noch bevor eine konkrete Straftat begangen wurde. Dabei nutze die Polizei IT-Sicherheitslücken aus, was den Anreiz schaffe, diese Schwachstellen nicht an Hersteller zu melden, sondern für eigene Zwecke offenzuhalten. Zweitens steht die KI-gestützte Videoüberwachung im Fokus, wie sie bereits am Kottbusser Tor praktiziert wird. Die Software soll „atypisches“ Verhalten erkennen, was laut Kritikern zu einem Generalverdacht führt und insbesondere marginalisierte Gruppen wie Wohnungslose diskriminiert. Drittens wird der biometrische Massenabgleich mit Daten aus dem Netz angegriffen. Dies ermögliche es der Polizei, jedes hochgeladene Foto in die Fahndung einzubeziehen, ähnlich wie bei kommerziellen Diensten wie PimEyes, deren Nutzung die Kläger als problematisch einstufen. Viertens betrifft die Kritik das Training von KI-Systemen mit Polizeidaten und deren Weitergabe an Dritte. Selbst sensible Informationen könnten so in Trainingsprozesse einfließen. Fünftens wird die automatisierte Datenanalyse kritisiert, die zur Schaffung einer sogenannten „Superdatenbank“ führe, in der Datenbestände zusammengeführt und KI-gestützt ausgewertet werden können.
Hintergrund und bisheriger Verlauf
Die Entwicklung hin zur aktuellen Klage ist das Ergebnis eines längeren Prozesses, der mit der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im Dezember 2025 seinen vorläufigen Höhepunkt fand. Über Jahre hinweg galt das Berliner Sicherheits- und Ordnungsgesetz als ein Beispiel für eine grundrechtsfreundliche Gesetzgebung im Bereich der Polizeibefugnisse. Mit der Entscheidung von CDU und SPD, diese Linie zu verlassen, änderte sich das politische Klima in der Hauptstadt maßgeblich. Die Opposition sah in der Gesetzesänderung eine unnötige und gefährliche Ausweitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten. Ein zentraler Punkt in der Argumentation der Kritiker ist die Sicherheitslage, wie sie sich etwa durch den jüngsten Cyber-Angriff auf die Berliner Verwaltung manifestierte. Die Kläger führen an, dass das bewusste Offenhalten von Sicherheitslücken für Staatstrojaner eine Gefahr für die IT-Sicherheit insgesamt darstelle, da auch Kriminelle diese Lücken für ihre Zwecke nutzen könnten. Die Debatte wird zudem durch den Vergleich mit anderen Großstädten wie Mannheim und Hamburg befeuert, die bereits ähnliche Technologien einsetzen. Die Berliner Opposition betont jedoch, dass die bloße Orientierung an anderen Bundesländern keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die eigenen Maßnahmen darstelle, da diese in anderen Regionen ebenfalls noch nicht abschließend durch Verfassungsgerichte geprüft wurden.
Die Akteure und ihre Standpunkte
Auf der Seite der Kläger stehen die Fraktionen der Grünen und der Linken, vertreten durch ihre innenpolitischen Sprecher Vasili Franco und Niklas Schrader. Sie stützen sich auf die juristische Expertise von David Werdermann von der Kanzlei KM8. Die beiden Fraktionen verfügen zusammen über 53 der 159 Sitze im Berliner Abgeordnetenhaus, was für die Einreichung einer abstrakten Normenkontrolle ausreichte, da hierfür ein Viertel der Abgeordneten notwendig ist. Auf der Gegenseite stehen die Regierungsparteien CDU und SPD, die die Gesetzesverschärfung im Dezember 2025 durchgesetzt haben. Der Senat hat sich in der Debatte unter anderem zur automatisierten Datenanalyse geäußert und betont, dass man nicht auf die umstrittene Software Palantirten Analysetools des Anbieters Palantir zurückgreifen wolle. Der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader merkte hierzu jedoch kritisch an, dass die gesetzliche Befugnis dennoch existiere und somit jede künftige politische Mehrheit diese Software einsetzen könnte. Die Akteure sind sich in der Bewertung der Tragweite des Gesetzes uneinig: Während die Regierung von einer notwendigen Modernisierung spricht, sehen Grüne und Linke darin eine gefährliche Abkehr von liberalen Standards, die eine bundesweite Signalwirkung entfalten könnte.
Einordnung der juristischen Auseinandersetzung
Einzuordnen ist das Vorgehen der Opposition als ein Versuch, die Grenzen staatlicher Überwachung in Zeiten digitaler Transformation neu zu definieren. Die Kläger argumentieren, dass der Gesetzgeber bei der Nutzung von KI-Technologien und Datenanalysen ein Maß erreicht habe, das die verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte der Bürger über Gebühr einschränke. Den Berichten zufolge ist die Kritik insbesondere darauf gerichtet, dass die Polizei durch die neuen Befugnisse in die Lage versetzt wird, Daten in einem Maße zu verknüpfen, das eine „Superdatenbank“ entstehen lässt. Dies habe zur Folge, dass auch unbescholtene Bürger, die lediglich eine Anzeige erstatten, in den Fokus der automatisierten Analyse geraten könnten. Die Einordnung der Kläger ist eindeutig: Sie sehen in den Maßnahmen eine Abkehr von einer grundrechtsfreundlichen Politik. Die juristische Herausforderung vor dem Verfassungsgerichtshof besteht darin, zu klären, ob die neuen Befugnisse verhältnismäßig sind oder ob sie den Kernbereich privater Lebensgestaltung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen. Die Bedeutung des Verfahrens geht dabei über Berlin hinaus, da die Entscheidung des Gerichts als Maßstab für ähnliche Gesetzesvorhaben in anderen Bundesländern dienen könnte.
Offene Fragen und Lücken im Sachverhalt
Der vorliegende Sachverhalt lässt einige Fragen offen, die für die weitere Entwicklung von Bedeutung sein könnten. So wird zwar kritisiert, dass die Polizei Daten zum Training von KI-Systemen nutzen darf, doch der Quelltext spezifiziert nicht, welche konkreten Schutzmechanismen oder Löschkonzepte der Senat für diese Daten vorgesehen hat oder ob es interne Richtlinien gibt, die eine Weitergabe an Dritte einschränken könnten. Zudem bleibt unklar, wie die Polizei konkret mit den „atypischen“ Verhaltensmustern umgeht, die von der Videoüberwachungssoftware identifiziert werden. Es wird nicht erläutert, welche Konsequenzen eine solche Meldung für die betroffenen Personen im Alltag hat und wie hoch die Fehlerrate dieser Systeme in der Praxis eingeschätzt wird. Ebenfalls nicht beantwortet wird die Frage, welche spezifischen Kriterien für den biometrischen Massenabgleich gelten und ob es eine strikte Trennung zwischen verschiedenen Datenbanken gibt, die über die bloße Zusammenführung hinausgeht. Auch die genaue technische Ausgestaltung der Staatstrojaner-Einsätze und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken für Dritte werden im vorliegenden Text nur in ihren Grundzügen skizziert, ohne auf technische Details der Schadsoftware einzugehen.
Wie es weitergeht
Das Gesetz bleibt trotz der eingereichten Klage vorerst in Kraft. Da die Fraktionen von Grünen und Linken keinen Eilantrag gestellt haben – begründet durch die hohen rechtlichen Hürden für ein solches Vorgehen –, wird die Anwendung der neuen Befugnisse durch die Polizei nicht unterbrochen. Der Prozessbevollmächtigte David Werdermann rechnet mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin nicht vor Ablauf von ein bis zwei Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Polizei die neuen Werkzeuge, wie etwa die bereits installierten Kameras am Kottbusser Tor, weiter nutzen können. Die politischen Akteure haben angekündigt, den Prozess eng zu begleiten. Auch die mögliche Konstellation nach einer kommenden Wahl, bei der Grüne und Linke möglicherweise wieder an der Regierung beteiligt sein könnten, wurde thematisiert. Die Abgeordneten betonten jedoch, dass ihre Klage unabhängig von künftigen Mehrheitsverhältnissen Bestand habe, da es um die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Befugnisse gehe. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob das Gericht weitere Stellungnahmen von den beteiligten Parteien anfordert oder ob es zunächst bei der Prüfung des eingereichten 155-seitigen Antrags bleibt.