Intensivierte Prüfung der Raffineriepreise
Das Bundeskartellamt setzt seine Bemühungen fort, die Preisbildung auf dem deutschen Kraftstoffmarkt grundlegend zu durchleuchten. Im Zentrum der aktuellen Ermittlungen stehen sämtliche Raffineriebetreiber, die in Deutschland tätig sind. Behördenpräsident Andreas Mundt bestätigte, dass die Untersuchung planmäßig voranschreitet und bereits erste Antworten auf die offiziellen Auskunftsbeschlüsse bei der Wettbewerbsbehörde eingegangen sind.
Das primäre Ziel dieser Maßnahme ist eine detaillierte Kostenanalyse. Die Behörde möchte nachvollziehen, welche Aufwendungen den Unternehmen tatsächlich entstehen und wie diese innerhalb der verschiedenen Geschäftsbereiche verteilt werden. Auf dieser Grundlage soll geprüft werden, ob die an den Tankstellen aufgerufenen Preise ökonomisch gerechtfertigt sind oder ob ein Missbrauch vorliegt.
Rechtliche Auseinandersetzungen und Hürden
Der Prozess gestaltet sich jedoch komplex. Einige Mineralölunternehmen wehren sich aktiv gegen die Auskunftspflichten, was zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Besonders markant ist hierbei die Haltung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Während das Gericht zunächst eine Aussetzung der Auskunftspflicht ablehnte, äußerte es im Mai 2026 deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse und stoppte deren Vollzug in Teilen.
Das Bundeskartellamt betont in diesem Kontext, dass das Kartellrecht kein Instrument zur direkten staatlichen Preisregulierung darstellt. Es sei nicht möglich, Kraftstoffpreise per Anordnung unmittelbar zu senken. Die Aufgabe der Behörde beschränkt sich vielmehr darauf, wettbewerbswidriges Verhalten und missbräuchlich überhöhte Preise zu identifizieren und rechtssicher zu verfolgen. Da diese Prüfungen höchste juristische und wirtschaftliche Anforderungen erfüllen müssen, sind schnelle Ergebnisse kaum zu erwarten.
Die Rolle der 12-Uhr-Regel
Neben den Raffineriepreisen bleibt die sogenannte 12-Uhr-Regel ein zentraler Streitpunkt. Diese Vorschrift, die das Preisverhalten an Tankstellen steuern soll, steht zunehmend in der Kritik. Laut Angaben des Bundeskartellamtes ist die Zahl der Verstöße gegen diese Regelung weiterhin hoch; im Juli wurde sogar ein erneuter Anstieg verzeichnet.
Interessant ist dabei die zeitliche Verteilung der Unregelmäßigkeiten: Fast 88 Prozent der Verstöße ereigneten sich in einem engen Zeitfenster von jeweils zehn Minuten vor und nach der Mittagszeit. Nur ein kleiner Teil der Abweichungen erfolgte mehr als eine Stunde abseits der 12-Uhr-Marke.
Kritik an der Wirksamkeit
Die Sinnhaftigkeit der 12-Uhr-Regel wird von verschiedenen Seiten infrage gestellt. Sowohl Verbraucherschützer als auch Ökonomen sehen keine Anzeichen dafür, dass die Regelung preisdämpfend wirkt. Im Gegenteil: Es gibt Stimmen, die ihr sogar eine preistreibende Wirkung zuschreiben. Auch politische Akteure, darunter CSU-Chef Markus Söder, äußerten Zweifel an der Funktionalität des Instruments.
Der ADAC hat sich ebenfalls für eine kritische Überprüfung ausgesprochen. Der Automobilclub plant zudem, alternative Instrumente gegen überhöhte Kraftstoffpreise wissenschaftlich untersuchen zu lassen, um deren Wirksamkeit und praktische Umsetzbarkeit besser bewerten zu können. Ob und wie die 12-Uhr-Regel angepasst oder durch andere Maßnahmen ersetzt wird, bleibt abzuwarten, während die Ermittlungen des Kartellamtes gegen die Raffineriebetreiber im Hintergrund weiterlaufen.