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Verband reicht Klage gegen sogenannte Schienenmaut ein
Wirtschaft · 01.09.2026 15:25

Verband reicht Klage gegen sogenannte Schienenmaut ein

Kurz: Der Bundesverband SchienenNahverkehr und zahlreiche Bahnunternehmen klagen gegen die neuen Trassenpreise. Die Kostensteigerungen könnten den Nahverkehr gefährde

Die Klage gegen die neue Schienenmaut

Ein breites Bündnis aus zahlreichen Eisenbahnunternehmen und dem Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) hat offiziell Klage gegen die Neugestaltung der sogenannten Schienenmaut eingereicht. Dieser juristische Schritt richtet sich gegen die jüngsten Anpassungen der Trassenpreise im Personennahverkehr, die von der Bundesnetzagentur erst vor zwei Wochen veröffentlicht wurden. Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht Köln eingebracht. Der Vorstoß erfolgt in einer Zeit, in der die Finanzierung der Bahninfrastruktur ohnehin unter hohem Druck steht. Die Kläger sehen durch die neuen Gebührenstrukturen eine erhebliche finanzielle Belastung auf den Regionalverkehr zukommen, die in die Millionen gehen könnte. Neben den privaten und öffentlichen Bahnunternehmen unterstützt auch der Freistaat Bayern das Verfahren. Der BSN betonte, dass dieser Schritt in enger Abstimmung mit allen Bundesländern sowie den Mitgliedern des Verbandes erfolgt sei. Es handelt sich somit um eine konzertierte Aktion gegen eine regulatorische Neuausrichtung, die das Fundament der bisherigen Finanzierungslogik im deutschen Schienennetz grundlegend erschüttert.

Die finanziellen Auswirkungen im Detail

Die von der Bundesnetzagentur festgesetzten neuen Trassenpreise haben weitreichende Konsequenzen für die Verkehrsunternehmen. Laut den Berechnungen des Bundesverbandes SchienenNahverkehr (BSN) muss der Personennahverkehr auf der Schiene allein für das laufende Jahr 2026 mit Preissteigerungen von rund neun Prozent rechnen. Dies entspricht einer finanziellen Mehrbelastung von etwa 400 Millionen Euro, die von den Unternehmen nachgezahlt werden muss. Die Situation verschärft sich in den kommenden Jahren weiter, da aus dem aktuellen Antrag der DB InfraGo, die als Infrastrukturbetreiberin für die Schienenwege zuständig ist, weitere Steigerungsraten hervorgehen. Diese liegen im Durchschnitt bei 7,8 Prozent für den Schienenpersonennahverkehr. Die Trassenpreise fungieren dabei als eine Art Maut, die jedes Verkehrsunternehmen entrichten muss, um die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen zu dürfen. Bisher war dieser Kostenfaktor für den Regionalverkehr durch einen Preisdeckel begrenzt, was jedoch zu Lasten des Güter- und Fernverkehrs ging. Diese bisherige Praxis ist nun durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2026 für unzulässig erklärt worden, was den aktuellen Anpassungsdruck erst ausgelöst hat.

Der Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung

Die Vorgeschichte dieser Klage ist eng mit einer Entscheidung auf europäischer Ebene verknüpft. Im März 2026 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil, in dem er die deutsche Trassenpreisbremse für nicht mit europäischem Recht vereinbar erklärte. Über Jahre hinweg war der Regionalverkehr durch eine künstliche Deckelung der Trassenpreise privilegiert, während andere Bereiche wie der Güterverkehr oder der Fernverkehr diese Kostenstrukturen indirekt mitfinanzierten. Mit dem Wegfall dieser Preisbremse sah sich die Bundesnetzagentur gezwungen, die Gebührenordnung neu zu gestalten, um den Anforderungen des EuGH zu entsprechen. Die nun erfolgte Veröffentlichung der neuen Preise vor zwei Wochen ist das direkte Resultat dieses regulatorischen Zwangs. Die Verkehrsunternehmen und die Bundesländer, die für die Bestellung des Regionalverkehrs verantwortlich sind, sehen sich nun mit einer Situation konfrontiert, in der die bisherige Finanzierungssicherheit weggebrochen ist. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln ist der Versuch, diese Neuregelung anzufechten und die drohenden finanziellen Folgen für den Betrieb abzuwenden, da die bisherige Kalkulationsgrundlage für die Verkehrsverträge durch die plötzliche Kostensteigerung hinfällig geworden ist.

Die betroffenen Akteure und Institutionen

An der juristischen Auseinandersetzung sind zahlreiche Akteure beteiligt. Der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) tritt als zentrale Interessenvertretung auf und repräsentiert die insgesamt 26 Aufgabenträger, die bundesweit für die Bestellung des Regionalverkehrs zuständig sind. Diese Aufgabenträger sind die eigentlichen Auftraggeber der Verkehrsleistungen, die von den Eisenbahnunternehmen erbracht werden. Auf der Gegenseite steht die DB InfraGo, die als Infrastrukturbetreiberin für die Instandhaltung und den Ausbau der Schienenwege verantwortlich ist und deren Anträge auf Preisanpassungen die Basis für die neuen Gebühren bilden. Zudem ist der Freistaat Bayern explizit als Unterstützer der Klage genannt worden. Auch die Landesverkehrsminister der Bundesländer haben sich bereits seit einigen Wochen in die Debatte eingeschaltet und drohen mit weiteren rechtlichen Schritten. Sie fordern von der Bundesregierung eine vollständige finanzielle Kompensation für die gestiegenen Trassenpreise, da die Länder die Mehrkosten andernfalls nicht tragen können. Die Bundesnetzagentur nimmt hierbei die Rolle der Regulierungsbehörde ein, die die neuen Trassenpreise auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und des EuGH-Urteils festgesetzt hat.

Einordnung der aktuellen Lage

Einzuordnen ist die Situation als ein massiver Konflikt zwischen europäischem Wettbewerbsrecht und der nationalen Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. Den Berichten zufolge stellt die Entscheidung des EuGH das deutsche System vor eine Zerreißprobe. Während das Gericht auf eine diskriminierungsfreie und kostenbasierte Preisgestaltung pocht, sehen die Länder und Verkehrsunternehmen die Daseinsvorsorge gefährdet. Die Warnung der Landesverkehrsminister, dass die Preissteigerungen zur Abbestellung von Verkehr führen könnten, unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Lage. Es droht ein Szenario, in dem das Angebot im Schienenpersonennahverkehr aufgrund der explodierenden Trassenpreise reduziert werden muss, was die Attraktivität der Schiene als Verkehrsmittel mindern würde. Die Klage ist somit auch ein politisches Signal an die Bundesregierung, die Verantwortung für die Finanzierungslücke zu übernehmen. Die rechtliche Argumentation wird sich vermutlich darauf konzentrieren, ob die Neugestaltung der Preise durch die Bundesnetzagentur in der gewählten Form rechtmäßig ist oder ob es Spielräume gibt, die den Regionalverkehr weniger stark belasten, ohne gegen das EuGH-Urteil zu verstoßen.

Offene Fragen und ungeklärte Aspekte

Der vorliegende Sachverhalt lässt einige wesentliche Punkte unbeantwortet, die für den weiteren Verlauf der juristischen Auseinandersetzung von hoher Relevanz sind. So bleibt unklar, welche konkreten rechtlichen Argumente der BSN und die klagenden Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Köln vorbringen, um die Neugestaltung der Trassenpreise zu Fall zu bringen. Ebenso wird nicht spezifiziert, wie die Bundesregierung auf die Forderung nach einer vollständigen finanziellen Kompensation reagiert hat oder ob es bereits Verhandlungen zwischen den Ländern und dem Bund gibt. Auch bleibt offen, ob die Klage eine aufschiebende Wirkung auf die Anwendung der neuen Trassenpreise hat oder ob die Verkehrsunternehmen die Mehrkosten zunächst unter Vorbehalt zahlen müssen. Zudem fehlt eine detaillierte Aufschlüsselung, welche spezifischen Strecken oder Regionen von den drohenden Abbestellungen von Verkehr am stärksten betroffen wären, falls die Klage keinen Erfolg haben sollte. Die genaue juristische Strategie der Kläger, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem EuGH-Urteil, bleibt in den vorliegenden Informationen weitgehend im Dunkeln, was die Prognose über den Ausgang des Verfahrens erschwert.

Ausblick auf das weitere Vorgehen

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln steht erst am Anfang. Die Klage wurde eingereicht, und nun müssen die juristischen Instanzen über die Zulässigkeit und Begründetheit entscheiden. Parallel dazu bleibt der politische Druck auf die Bundesregierung bestehen, da die Landesverkehrsminister bereits mit weiteren rechtlichen Schritten gedroht haben, sollte keine Kompensation erfolgen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob eine außergerichtliche Einigung zwischen den Ländern, dem Bund und den Betreibern möglich ist oder ob der Rechtsstreit bis in die nächste Instanz geführt wird. Da die neuen Trassenpreise bereits veröffentlicht wurden, ist davon auszugehen, dass die finanziellen Belastungen für die Verkehrsunternehmen unmittelbar wirksam werden, sofern keine einstweilige Anordnung das Inkrafttreten verhindert. Die Branche wartet nun auf eine erste Reaktion des Gerichts und eine mögliche Stellungnahme der Bundesregierung zu den Forderungen der Länder. Die Entwicklung der Trassenpreise für die Folgejahre, die bereits jetzt mit Steigerungsraten von 7,8 Prozent prognostiziert werden, wird zudem ein zentrales Thema in den kommenden Haushaltsberatungen und verkehrspolitischen Debatten bleiben.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/hand-holzern-festhalten-halten-11618965/ · Foto: Ann H
Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/verband-klage-schienenmaut-100.html