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Urteil in Doppelmord-Prozess in Kassel nicht rechtskräftig
Regional · 12.08.2026 12:30

Urteil in Doppelmord-Prozess in Kassel nicht rechtskräftig

Kurz: Das Urteil im Kasseler Doppelmord-Prozess ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Hauptangeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt.

Die juristische Aufarbeitung des Doppelmords in Kassel geht weiter

Der aufsehenerregende Doppelmord-Prozess in Kassel findet vorerst keinen endgültigen Abschluss. Wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel am Mittwoch bestätigte, ist das erstinstanzliche Urteil noch nicht rechtskräftig. Sowohl der verurteilte Haupttäter als auch die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Damit wird sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen müssen. Die obersten Richter in Karlsruhe werden das Urteil des Landgerichts Kassel auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen. Dieser Schritt ist in einem Verfahren dieser Schwere keineswegs ungewöhnlich, unterstreicht jedoch die Komplexität und die unterschiedlichen Auffassungen der Prozessbeteiligten hinsichtlich der Schuldfrage und der strafrechtlichen Bewertung der Taten. Der Fall, der die Region erschüttert hat, bleibt somit ein Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung, bei dem die endgültige Feststellung der Schuld und das Strafmaß noch ausstehen.

Details zum Urteil und den Revisionsgründen

Im Zentrum des Verfahrens standen ein 38-jähriger Mann und seine 30-jährige Ex-Freundin. Das Landgericht Kassel hatte den 38-Jährigen am Montag der vergangenen Woche wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann seinen 44-jährigen besten Freund sowie einen 51-jährigen Bekannten mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet hatte. Während der Angeklagte im Prozessverlauf die Verantwortung für die Taten übernahm und angab, seine Ex-Freundin sei lediglich anwesend gewesen, bewertete die Staatsanwaltschaft die Rolle der Frau anders. Sie hatte für die 30-Jährige eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren wegen Beihilfe zum Mord und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Das Gericht folgte diesem Antrag jedoch nicht und sprach die Frau frei. Gegen diesen Freispruch richten sich nun die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, während der Haupttäter die Verurteilung selbst anfechtet.

Hintergrund und bisheriger Verlauf des Verfahrens

Die Vorgeschichte des Prozesses ist geprägt von den gegensätzlichen Einlassungen der beiden Beschuldigten. Der 38-jährige Hauptangeklagte hatte während der Verhandlung ein Geständnis abgelegt und erklärt, er allein sei für die tödlichen Messerangriffe verantwortlich. Er versuchte damit, seine Ex-Freundin von der direkten Tatbeteiligung zu entlasten, indem er ihre Anwesenheit am Tatort als passiv darstellte. Die Verteidigung des Mannes hatte im Prozessverlauf auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert, was ein deutlich geringeres Strafmaß bedeutet hätte als die nun verhängte lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft hingegen sah in der Beweisaufnahme eine klare Tatbeteiligung der 30-Jährigen, was zur Forderung nach einer mehrjährigen Haftstrafe für Beihilfe führte. Das Landgericht Kassel musste in seiner Urteilsfindung abwägen, inwieweit die Aussagen des Haupttäters glaubhaft waren und welche Rolle der Frau bei den Tötungsdelikten tatsächlich zuzumessen ist. Die nun eingelegten Revisionen zeigen, dass die juristische Bewertung dieser Beweislage zwischen den Parteien weiterhin strittig bleibt.

Die Akteure im Prozess

An dem Verfahren beteiligt waren neben dem 38-jährigen Hauptangeklagten und seiner 30-jährigen Ex-Freundin die zuständigen Richter des Landgerichts Kassel, die über das Strafmaß und die Schuld entschieden haben. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Anklage und forderte eine Verurteilung beider Personen, was durch die Revision gegen den Freispruch der Frau deutlich wird. Die Nebenklage, die die Interessen der Opfer oder deren Hinterbliebenen vertritt, schloss sich diesem Schritt an, was auf eine tiefe Unzufriedenheit mit dem erstinstanzlichen Freispruch der 30-Jährigen hindeutet. Die Verteidigung des Haupttäters versuchte während des Prozesses, das Strafmaß zu minimieren, indem sie auf Totschlag statt auf Mord plädierte. Nun liegt es an den Richtern des Bundesgerichtshofs, die Arbeit des Landgerichts Kassel zu prüfen. Die beteiligten Institutionen, insbesondere die Justizbehörden in Hessen, stehen nun unter Beobachtung, da der Fall durch die Revision in eine neue, entscheidende Phase tritt, in der die rechtliche Würdigung der Tatbeiträge erneut auf den Prüfstand gestellt wird.

Einordnung der juristischen Situation

Einzuordnen ist die Revision als ein regulärer Bestandteil des deutschen Strafprozessrechts, der sicherstellen soll, dass schwerwiegende Urteile auf einer soliden rechtlichen Basis stehen. Den Berichten zufolge ist es bemerkenswert, dass sowohl die Verteidigung des Haupttäters als auch die Anklagebehörde und die Nebenklage Rechtsmittel eingelegt haben. Dies deutet darauf hin, dass die erstinstanzliche Entscheidung in wesentlichen Punkten angefochten wird. Während der Haupttäter vermutlich versucht, das Urteil wegen Mordes und die Sicherungsverwahrung zu kippen, zielt die Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage darauf ab, den Freispruch der Mitangeklagten zu revidieren. Es ist davon auszugehen, dass die juristische Debatte vor dem Bundesgerichtshof sich vor allem auf die Frage konzentrieren wird, ob das Landgericht bei der Beweiswürdigung oder bei der Anwendung der Mordmerkmale Rechtsfehler begangen hat. Eine Aufhebung des Urteils könnte im schlimmsten Fall eine teilweise oder vollständige Neuverhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts bedeuten, was den Prozess erheblich verlängern würde.

Offene Fragen und Ausblick

Der vorliegende Sachstand lässt einige Fragen offen, die erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs geklärt werden können. Unklar bleibt beispielsweise, welche spezifischen Rechtsfehler die Staatsanwaltschaft in der Begründung des Freispruchs für die 30-Jährige sieht und welche Argumente die Verteidigung des 38-Jährigen gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vorbringt. Auch die genaue zeitliche Planung des Revisionsverfahrens ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Der Bundesgerichtshof wird nun die Akten prüfen und entscheiden, ob das Urteil Bestand hat oder ob das Verfahren in Teilen oder als Ganzes neu aufgerollt werden muss. Für die Angehörigen der Opfer bedeutet dieser Schritt eine weitere Phase der Ungewissheit, da ein rechtskräftiges Urteil noch in weiter Ferne liegt. Die Justiz wird sich in den kommenden Monaten intensiv mit der Revision befassen müssen, wobei Termine für eine Entscheidung oder eine etwaige mündliche Verhandlung in Karlsruhe noch nicht kommuniziert wurden. Der Fall bleibt damit ein offenes Kapitel der Kasseler Justizgeschichte.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/polizeiwagen-auf-dem-historischen-munsterplatz-37969450/ · Foto: Sergej *****
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-urteil-in-doppelmord-prozess-in-kassel-nicht-rechtskraeftig-100.html