Neue Handelsbarrieren durch die US-Regierung
Die US-Regierung hat eine weitreichende Neuausrichtung ihrer Zollpolitik vollzogen. Gegen rund 60 Handelspartner wurden neue Importzölle verhängt, die sich auf zehn beziehungsweise 12,5 Prozent belaufen. Diese Maßnahme betrifft eine Vielzahl von Nationen, darunter auch die Europäische Union, Japan, die Schweiz und Taiwan. Die neuen Gebühren treten kurzfristig in Kraft.
Begründung und rechtlicher Rahmen
Offiziell rechtfertigt das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer die Zölle mit einer angeblich unzureichenden Bekämpfung von Zwangsarbeit in den betroffenen Ländern. Den Staaten wird vorgeworfen, Importverbote für Produkte, die unter solchen Bedingungen hergestellt wurden, nicht konsequent genug durchzusetzen oder zu überprüfen.
Rechtlich stützt sich die Regierung von Präsident Donald Trump dabei auf Paragraf 301 des Handelsgesetzes von 1974. Dieser ermöglicht es der Exekutive, bei als „ungerechtfertigt“ oder „diskriminierend“ eingestuften Handelspraktiken eigenständig zu reagieren. Die Wahl dieses Paragrafen gilt als strategischer Schachzug: Nachdem der Supreme Court frühere Zollmaßnahmen auf Basis eines Notstandsgesetzes als rechtswidrig eingestuft hatte und die gesetzliche Frist für globale Zölle auslief, schafft die Regierung damit eine neue Basis für ihre protektionistische Politik.
Details zu den Zollbestimmungen
Die neuen Importgebühren gelten ab dem kommenden Freitagmorgen. Dabei gibt es jedoch spezifische Ausnahmeregelungen:
* Waren, die bereits anderen Zollregimen unterliegen, wie etwa Stahl oder Aluminium, sind von der neuen Maßnahme ausgenommen.
* Produkte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits auf dem Transportweg (auf einem Schiff) geladen waren, genießen ebenfalls eine Ausnahmeregelung.
Ob ein Handelspartner mit einem Zollsatz von zehn oder 12,5 Prozent belegt wird, hängt laut US-Angaben von der Effektivität der jeweiligen nationalen Verbote gegen Zwangsarbeit ab. Die USA sehen hierbei insbesondere bei der EU, Kanada und Mexiko deutlichen Nachholbedarf.
Hintergrund: Der Handelsstreit und der „Turnberry-Deal“
Die aktuelle Entwicklung ist eingebettet in einen langjährigen Handelskonflikt. Bisher galt für viele Importe aus der EU ein Zoll von bis zu 15 Prozent, basierend auf dem sogenannten „Turnberry-Deal“. Dieses bilaterale Abkommen war im August 2025 zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Präsident Trump geschlossen worden, um einen drohenden Handelskrieg abzuwenden.
Die nun verhängten Zölle könnten das fragile Gleichgewicht der transatlantischen Handelsbeziehungen erneut belasten. Während die EU-Vertreter zuletzt einer Umsetzung des Zollabkommens zugestimmt hatten, das den Wegfall von Zöllen auf amerikanische Industriegüter vorsah, setzt die US-Regierung mit der aktuellen Entscheidung auf eine deutlich konfrontativere Linie.
Ausblick und politische Folgen
Die rechtliche Grundlage für die neuen Zölle ist umstritten. Da die Regierung das Handelsgesetz von 1974 nutzt, ist die zeitliche Befristung ein kritischer Faktor. Eine Abgabe von maximal 15 Prozent ist für einen Zeitraum von 150 Tagen zulässig. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus würde die Zustimmung des US-Parlaments erfordern, was angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der hohen Inflation als äußerst unwahrscheinlich gilt.
Zudem bleibt die juristische Aufarbeitung abzuwarten. Da bereits frühere Zollentscheidungen von US-Bundesgerichten als rechtswidrig verworfen wurden, ist auch bei den aktuellen Maßnahmen mit rechtlichen Anfechtungen zu rechnen. Die US-Regierung bereitet sich auf mögliche Berufungsverfahren vor, während die betroffenen Handelspartner die neuen Vorgaben prüfen.