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Streit über Bewertungen: Wenn Google kritische Rezensionen löscht
Regional · 22.08.2026 12:44

Streit über Bewertungen: Wenn Google kritische Rezensionen löscht

Kurz: Google-Bewertungen werden häufig gelöscht, wenn Unternehmen Beschwerde einlegen. Nutzer müssen oft ihre Identität beweisen, was Experten kritisch sehen.

Was geschehen ist: Die Praxis der Löschungen bei Google

Immer häufiger sehen sich Nutzer von Google-Rezensionen mit der Situation konfrontiert, dass ihre kritischen Bewertungen von der Plattform entfernt werden. Dies geschieht in der Regel dann, wenn ein betroffenes Unternehmen bei Google Beschwerde einlegt und behauptet, die Rezension sei rechtlich unzulässig, etwa weil sie diffamierend sei. Ein aktueller Fall verdeutlicht das Vorgehen: Eine Nutzerin namens Mareike wollte eine private Rentenberatung bewerten, mit deren Leistung sie unzufrieden war. Nachdem sie ihre Kritik auf ein Minimum reduziert hatte, wurde die Rezension zunächst veröffentlicht. Zwei Monate später erhielt die 52-Jährige jedoch eine Nachricht von Google, in der die Entfernung der Bewertung mit dem Hinweis auf eine Beschwerde wegen angeblicher Diffamierung begründet wurde. Um ihre Rezension wiederherstellen zu lassen, sah sich die Nutzerin gezwungen, den Nachweis einer tatsächlichen Geschäftsbeziehung zu erbringen. Diese Hürde, die von vielen weiteren Nutzern bestätigt wird, wirft grundlegende Fragen zur Glaubwürdigkeit und Transparenz von Online-Bewertungen auf. Die Praxis führt dazu, dass kritische Stimmen systematisch unter Druck gesetzt werden, was die Aussagekraft der Sternebewertungen im Internet erheblich beeinflussen kann.

Die Einzelheiten: Beweise und bürokratische Hürden

Die Dokumentation der betroffenen Nutzerin Mareike zeigt, welche Anforderungen Google im Einzelfall stellt. Um die Wiederherstellung ihrer gelöschten Bewertung zu erwirken, musste sie umfangreiche Unterlagen einreichen, die ihre Interaktion mit der Rentenberatung belegen. Dazu gehörten unter anderem eine Honorarabrechnung, der E-Mail-Verkehr mit dem Dienstleister sowie ein konkreter Überweisungsbeleg. Erst nach der Einreichung dieser Dokumente wurde die Rezension einen Tag später wieder für die Öffentlichkeit sichtbar geschaltet. Ähnliche Erfahrungen schilderten zahlreiche weitere Nutzer in den Kommentarspalten der hessenschau. Während einige erfolgreich ihre Identität und den Kundenkontakt nachweisen konnten, berichteten andere von gescheiterten Versuchen. Besonders problematisch ist dies für Kunden, die nach längerer Zeit keine Rechnungen oder Belege mehr besitzen. Die Stichprobe der dpa, die mehr als 850 Gastbetriebe in Hessen untersuchte, liefert zudem erste Anhaltspunkte für das Ausmaß: Bei etwa 17 Prozent der untersuchten Profile waren Rezensionen aufgrund von Beschwerden entfernt worden. In Frankfurt am Main lag dieser Wert sogar bei rund 30 Prozent, was die Relevanz des Themas für den lokalen Wettbewerb unterstreicht.

Hintergrund: Der wirtschaftliche Druck auf Unternehmen

Online-Bewertungen sind für viele Unternehmen ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor. In Städten mit einer hohen Dichte an konkurrierenden Betrieben können die Sternebewertungen bei Google Maps maßgeblich beeinflussen, ob sich potenzielle Kunden für ein Restaurant, ein Hotel oder eine Dienstleistung entscheiden. Für die Betriebe stellen falsche oder gar erfundene Rezensionen, die sogenannten Fake-Bewertungen, eine reale Bedrohung dar. Der hessische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga betont in diesem Zusammenhang, dass Unternehmen sich gegen Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen und gekaufte positive Bewertungen wehren müssen, um den fairen Wettbewerb zu schützen. Die Löschung von Rezensionen ist somit oft ein Versuch der Unternehmen, ihren Ruf im digitalen Raum zu verteidigen. Auf der anderen Seite steht der Anspruch der Plattform Google, dass Rezensionen tatsächliche Erfahrungen widerspiegeln sollen. Das Unternehmen gibt an, weltweit täglich Millionen von Bewertungen zu verarbeiten und im Jahr 2024 über 240 Millionen Rezensionen blockiert oder entfernt zu haben, die gegen die eigenen Richtlinien verstießen. Die meisten dieser Löschungen erfolgen automatisiert, bevor die Texte für Nutzer überhaupt sichtbar werden.

Die Beteiligten: Wer entscheidet und wer leidet

Im Zentrum dieses Konflikts stehen drei Akteure: die bewertenden Verbraucher, die Unternehmen und der Plattformbetreiber Google. Die Verbraucher, wie im Fall der Nutzerin Mareike, fühlen sich zunehmend in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt, wenn sie für jede kritische Äußerung Beweise vorlegen müssen. Auf der anderen Seite stehen die Unternehmen, die sich durch den Dehoga vertreten sehen und die Löschung von diffamierenden Inhalten als notwendiges Instrument zum Schutz ihrer geschäftlichen Integrität betrachten. Google agiert hierbei als Richter und Plattformbetreiber zugleich. Das Unternehmen hat ein eigenes Verfahren für Einsprüche etabliert, bei dem Nutzer gegen die Entfernung einer Bewertung einmalig Widerspruch einlegen können. Die Verbraucherzentrale Hessen beobachtet die Situation, gibt jedoch an, bislang keine spezifischen Beschwerden zu diesem Thema erhalten zu haben. Auch der Verbraucherforscher Jörn Lamla von der Universität Kassel ist als Experte involviert. Er analysiert die Auswirkungen dieser Praxis auf die sogenannte Verbrauchermacht und warnt vor einer einseitigen Benachteiligung der Nutzer, die durch die Beweispflichten abgeschreckt werden könnten.

Einordnung: Die Gefahr der verzerrten Wahrnehmung

Einzuordnen ist das Vorgehen von Google als eine Gratwanderung zwischen dem Schutz vor Verleumdung und der Wahrung der Meinungsfreiheit. Den Berichten zufolge entsteht durch die Löschpraxis eine gewisse Willkür, da negative Bewertungen unter einen Generalverdacht gestellt werden. Der Verbraucherforscher Jörn Lamla weist darauf hin, dass die Anforderung, eine tatsächliche Kundenerfahrung nachzuweisen, systemisch für alle Bewertungen gelten müsste, um fair zu sein. Da dies jedoch nicht der Fall ist, droht eine Schieflage. Wenn Verbraucher aus Sorge vor einer späteren Löschung oder einer rechtlichen Auseinandersetzung von vornherein auf kritische Rezensionen verzichten, schwindet die kritische Verbrauchermacht. Dies könnte langfristig zu einer Reduktion von Qualitätsstandards führen, da Unternehmen weniger Anreize haben, auf berechtigte Kritik einzugehen, wenn sie diese einfach durch eine Beschwerde bei Google entfernen lassen können. Die Transparenz, die Google seit April durch den Hinweis auf gelöschte Bewertungen unter der Rezensionsübersicht schaffen will, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reicht nach Ansicht von Experten jedoch kaum aus, um das Vertrauen in die Sternebewertungen vollständig zu sichern.

Offene Fragen: Was bleibt ungeklärt

Trotz der Stellungnahmen von Google bleiben zahlreiche Fragen offen, die für die Beurteilung des Ausmaßes des Problems entscheidend wären. Google hat auf Nachfrage keine konkreten Zahlen dazu genannt, wie häufig Einsprüche von Nutzern erfolgreich sind und wie oft eine Löschung nach einer Beschwerde tatsächlich rückgängig gemacht wird. Ebenso fehlen belastbare Daten darüber, wie viele Rezensionen in Deutschland jährlich aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt werden. Eine besonders kritische Lücke besteht bei der Frage, wie mit Nutzern verfahren wird, die ihre Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen nicht mehr durch Dokumente belegen können, weil der Besuch oder die Transaktion bereits Jahre zurückliegt. Hier bietet das aktuelle System keine klare Lösung. Auch die Frage, ob negative Bewertungen systematisch häufiger gelöscht werden als positive, konnte nicht beantwortet werden. Da keine empirischen Studien zum sogenannten Overblocking – dem Löschen von Inhalten, die eigentlich zulässig wären – vorliegen, bleibt das tatsächliche Ausmaß der Problematik weitgehend im Dunkeln.

Wie es weitergeht: Transparenz und Skepsis

Die Entwicklung deutet darauf hin, dass der Kampf um die Deutungshoheit bei Online-Rezensionen anhalten wird. Google hat angekündigt, durch Hinweise auf gelöschte Bewertungen mehr Transparenz zu schaffen, was für Verbraucher ein erster Anhaltspunkt bei der Bewertung eines Unternehmens sein kann. Dennoch raten Experten wie Jörn Lamla dazu, bei der Nutzung von Online-Bewertungsportalen generell skeptisch zu bleiben. Der Aussagewert von bloßen Sternebewertungen ist begrenzt. Stattdessen sollten Verbraucher ausführliche Rezensionen bevorzugen, die konkrete Erfahrungen schildern. Auch die Art und Weise, wie ein Unternehmen auf negative Kritik reagiert, kann bei der Einschätzung der Seriosität helfen. Ob sich die Praxis der Beweispflichten bei Google in Zukunft ändern wird oder ob weitere regulatorische Schritte notwendig sind, bleibt abzuwarten. Solange keine umfassenden Daten zur Verfügung stehen, liegt es in der Verantwortung der Nutzer, die Qualität der verfügbaren Informationen kritisch zu hinterfragen und sich nicht allein auf die aggregierten Sterne-Werte zu verlassen, die durch die Löschpraxis verzerrt sein könnten.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/stadt-menschen-wahrzeichen-gebaude-27911665/ · Foto: Anh Nguyen
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-streit-um-bewertungen-wenn-google-kritische-rezensionen-loescht-100.html