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Technik · 28.09.2026 20:36

Digitalfunk: Bund schließt kritische Anbieter beim Umstieg auf Breitband aus

Kurz: Der Bund modernisiert den Behördenfunk auf 5G-Standard. Um die Sicherheit zu garantieren, werden kritische Anbieter aus Risikostaaten konsequent ausgeschlossen.

Was geschehen ist: Die Neuausrichtung des Behördenfunks

Die Bundesrepublik Deutschland steht vor einer grundlegenden technologischen Transformation ihrer sicherheitsrelevanten Kommunikationsinfrastruktur. Wie die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bekannt gab, wird der aktuelle Behördenfunk in den kommenden Jahren umfassend modernisiert. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 den Übergang zu einem breitbandigen Digitalfunk der nächsten Generation zu vollziehen. Diese Umstellung ist notwendig, um den gestiegenen Anforderungen an die Einsatzkommunikation von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten gerecht zu werden. Der neue Präsident der BDBOS, Christoph Hübner, betonte in diesem Zusammenhang, dass die digitale Souveränität des Staates bei diesem Vorhaben oberste Priorität genießt. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Bund auf eine Strategie, die den Ausschluss von Anbietern aus sogenannten Risikostaaten vorsieht. Damit reagiert die Behörde auf die zunehmenden Gefahren durch Spionage, Sabotage und die Unterbrechung kritischer Lieferketten in Krisenzeiten. Die technologische Aufrüstung markiert einen Wendepunkt, da der bisherige, auf proprietären Standards basierende Funk durch eine moderne, auf offenen internationalen Protokollen aufbauende Architektur ersetzt werden soll, um die staatliche Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.

Die Einzelheiten: Technik, Standards und Sicherheitsvorgaben

Die technische Basis der künftigen Infrastruktur bilden moderne LTE- und 5G-Standards. Im Gegensatz zum bisherigen Tetra-Standard, der auf proprietären Lösungen basiert, setzt die Bundesregierung nun auf offene internationale Standards der Organisationen ETSI und 3GPP. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu minimieren und durch einen verstärkten Wettbewerb sowie eine höhere Transparenz die Sicherheit zu erhöhen. Die BDBOS plant, dass Einsatzkräfte künftig nicht mehr nur auf die Übertragung von Sprache und kurzen Textnachrichten beschränkt sind. Stattdessen sollen hochauflösende Bilder, Live-Videos und umfangreiche Datenmengen in Echtzeit übermittelt werden können. Da der Aufbau dieses Netzes zunächst die Nutzung kommerzieller Mobilfunknetze von Anbietern wie der Deutschen Telekom, Vodafone und Telefónica erfordert, räumt die Behörde eine gewisse Bindung an diese Unternehmen ein. Dennoch soll ein eigenes, staatlich kontrolliertes Kernnetz errichtet werden, das exakt auf die hohen Sicherheitsanforderungen der Behörden zugeschnitten ist. Zudem wird das bestehende Tetra-Netz als robuste Rückfallebene bis mindestens in das Jahr 2040 erhalten bleiben, um die Ausfallsicherheit zu gewährleisten.

Hintergrund: Vom proprietären Standard zur Breitband-Zukunft

Der aktuelle Behördenfunk basiert auf dem Tetra-Standard, der über Jahre hinweg das Rückgrat der staatlichen Kommunikation bildete. Dieser Standard ist jedoch proprietär, was bedeutet, dass der Staat in hohem Maße von den spezifischen Schutzmechanismen und der Technologie weniger Hersteller abhängig ist. In der Vergangenheit hatte dieses System bereits mit verschiedenen Sicherheitsproblemen zu kämpfen. Die Erkenntnis, dass für die moderne Gefahrenabwehr eine deutlich höhere Bandbreite und eine flexiblere Systemarchitektur erforderlich sind, führte zu der Entscheidung, den Weg in die Breitband-Ära einzuschlagen. Die Bundesregierung bricht damit bewusst mit der technologischen Vergangenheit. Der Prozess der Umstellung ist jedoch komplex, da er nicht nur den reinen Austausch von Hardware erfordert, sondern auch eine grundlegende organisatorische Neuausrichtung. Die Lehre aus den Schwachstellen des alten Systems fließt direkt in die Planung der neuen Architektur ein. Dabei wird die Verschlüsselung nicht mehr als nachträgliches Add-on betrachtet, sondern als fester, von Grund auf integrierter Bestandteil der Systemarchitektur verankert, um die Sicherheit von Beginn an auf ein neues Niveau zu heben.

Die Beteiligten: Institutionen und Entscheidungsträger

Die Steuerung dieses Mammutprojekts verteilt sich auf mehrere Schultern innerhalb der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr trägt die Verantwortung für die übergeordnete Strategie der Cybersicherheit und die Verwaltung der Netze. Das Bundesinnenministerium hingegen ist für den spezifischen Bereich des Blaulichtfunks zuständig. In enger Zusammenarbeit mit der BDBOS, deren neuer Präsident Christoph Hübner die strategische Richtung vorgibt, sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden die verbindlichen Standards und Sicherheitsvorgaben definiert. Das BSI spielt dabei eine zentrale Rolle bei der Entwicklung der Verschlüsselungstechnologien. Auf der Anbieterseite ist die Situation durch die Kooperation mit den kommerziellen Mobilfunknetzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica geprägt. Gleichzeitig werden bestimmte internationale Akteure, wie etwa der chinesische Konzern Huawei, aufgrund der Einstufung als Risiko-Anbieter konsequent von der Lieferung aktiver Netzelemente ausgeschlossen. Diese klare Rollenverteilung zwischen staatlichen Akteuren und die bewusste Auswahl der Industriepartner sollen sicherstellen, dass die digitale Souveränität des Bundes jederzeit gewahrt bleibt.

Einordnung: Bewertung der Sicherheitsstrategie

Einzuordnen ist die Strategie der Bundesregierung als eine Reaktion auf die veränderte geopolitische Sicherheitslage. Den Berichten zufolge ist der Ausschluss von Anbietern aus Risikostaaten eine notwendige Maßnahme, um das Risiko von Hintertüren oder einer unkontrollierten Datenabflussproblematik zu minimieren. Die Entscheidung für offene Standards wird in Fachkreisen als Schritt zur Reduzierung von Vendor-Lock-in-Effekten gesehen, die in der Vergangenheit die Flexibilität des Staates einschränkten. Die Abhängigkeit von kommerziellen Mobilfunknetzen wird dabei als ein notwendiges, wenn auch risikobehaftetes Modell betrachtet, dessen Gefahren durch den Aufbau eines eigenen, staatlich kontrollierten Kernnetzes abgefedert werden sollen. Besonders kritisch bewertet die BDBOS zudem die Einbindung kommerzieller Satelliten-Dienste wie Starlink. Hier wird vor einer zu starken Kopplung gewarnt, da ein potenzieller „Kill Switch“ eines privaten Anbieters das gesamte System der Behördenkommunikation in einer Krisensituation lahmlegen könnte. Die gesamte Architektur ist somit auf eine maximale Risikominimierung ausgelegt, wobei die staatliche Kontrolle über die Kerninfrastruktur als unverzichtbar gilt.

Offene Fragen: Was der Quelltext nicht klärt

Obwohl die Pläne für den Umstieg auf den Breitband-Digitalfunk detailliert skizziert werden, bleiben einige Fragen im Quelltext unbeantwortet. So wird nicht konkret dargelegt, welche spezifischen Schwachstellen oder Vorfälle in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass der Tetra-Standard als unzureichend eingestuft wurde. Das Innenministerium verweigert unter Berufung auf das Staatswohl jegliche Auskunft zu den Ursachen großflächiger Störungen im aktuellen Netz. Es bleibt somit unklar, wie häufig und in welchem Ausmaß das System in der Vergangenheit tatsächlich von Ausfällen betroffen war. Ebenso fehlen Informationen über die genaue Finanzierung des Projekts und die Kosten, die für die Errichtung des staatlichen Kernnetzes anfallen werden. Auch die konkrete zeitliche Abfolge der Ausrollung in den einzelnen Bundesländern und die damit verbundenen organisatorischen Hürden für die lokalen Einsatzkräfte werden nicht näher erläutert. Die genauen technischen Spezifikationen der geplanten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung innerhalb der 5G-Architektur bleiben aufgrund der sicherheitssensiblen Natur des Themas ebenfalls weitgehend im Dunkeln.

Wie es weitergeht: Zeitplan und Ausblick

Der Fahrplan für die kommenden Jahre ist klar definiert: Bis 2030 soll der vollständige Einstieg in den breitbandigen Digitalfunk vollzogen sein. Dieser Prozess ist als langfristige Transformation angelegt, bei der das bestehende Tetra-Netz als bewährte Rückfallebene dient. Die nächsten Schritte beinhalten die weitere Spezifizierung der Sicherheitsvorgaben durch das BSI und die BDBOS, um den Übergang in die 5G-Welt technisch abzusichern. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der weiteren Planung kontinuierlich Audits durchgeführt werden, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Die Entscheidungsträger im Innen- und Digitalministerium werden weiterhin die Kooperation mit den kommerziellen Netzbetreibern koordinieren müssen, während gleichzeitig der Aufbau des dedizierten staatlichen Kernnetzes vorangetrieben wird. Die Entwicklung bleibt ein dynamischer Prozess, bei dem die technologischen Anforderungen mit der Sicherheitslage abgeglichen werden. Termine für die Inbetriebnahme einzelner Teilnetze oder konkrete Meilensteine für den Rollout in den Regionen wurden im aktuellen Kontext noch nicht explizit genannt, doch die Zielmarke 2030 setzt einen klaren Rahmen für alle beteiligten Institutionen und Partner.

Quelle: https://www.heise.de/news/Digitalfunk-Bund-schliesst-kritische-Anbieter-beim-Umstieg-auf-Breitband-aus-11468803.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag