News aus aller Welt
Start
Stellungnahmen zur Geheimdienstreform: „Ein erheblicher Überwachungsdruck für die Gesellschaft“
Technik · 24.07.2026 11:49

Stellungnahmen zur Geheimdienstreform: „Ein erheblicher Überwachungsdruck für die Gesellschaft“

Kurz: Ein Gesetzentwurf zur Geheimdienstreform stößt auf massive Kritik. Experten und Datenschützer warnen vor einer Aushöhlung von Grundrechten und IT-Sicherheit.

Umfassende Kritik an geplanter Geheimdienstreform

Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur „Reform des Nachrichtendienstrechts“ sorgt für heftigen Widerstand bei zivilgesellschaftlichen Verbänden und der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI). Das rund 700 Seiten umfassende Vorhaben, das den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Verfassungsschutz (BfV) neu strukturieren soll, wird von Kritikern als unverhältnismäßig und in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Besonders negativ bewertet wird zudem die extrem kurze Beteiligungsfrist von lediglich sieben Werktagen, die das Ministerium für die Stellungnahme der Verbände angesetzt hat.

Aufweichung des Trennungsgebots

Ein zentraler Kritikpunkt ist die drohende Aufhebung des verfassungsrechtlich verankerten Trennungsgebots zwischen Geheimdiensten und Polizei. Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) führt der Entwurf zu einer „Verpolizeilichung“ der Nachrichtendienste. Durch die Zuweisung operativer Befugnisse – etwa das Eindringen in IT-Systeme oder das Durchführen von „Hackbacks“ bei Cyberangriffen – verschwimmen die Grenzen zwischen nachrichtendienstlicher Aufklärung und polizeilicher Gefahrenabwehr.

Zudem soll der BND künftig beschränkte Befugnisse im Inland erhalten, etwa um Überwachungsmaßnahmen bei der Einreise einer Zielperson für bis zu 72 Stunden fortzusetzen. Experten wie der Rechtsanwalt Peter Schantz mahnen, dass die weiten Spielräume des BND bisher gerade dadurch gerechtfertigt waren, dass er über keine operativen Anschlussbefugnisse verfügte. Diese neue Struktur erschwere eine klare Aufgabenabgrenzung und erhöhe das Risiko für rechtswidrige, additive Grundrechtseingriffe.

Niedrige Eingriffsschwellen und weitreichende Überwachung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bereits Bagatellstraftaten – etwa das Abreißen von Plakaten oder das Anbringen von Stickern – eine „erhebliche Beobachtungsbedürftigkeit“ auslösen können. Kritiker sehen darin einen gefährlichen Automatismus, der Grundrechtseingriffe gegen Aktivisten oder Journalisten legitimieren könnte. Besonders problematisch erscheint, dass auch Maßnahmen zur IT-Sicherheit, wie die Verschlüsselung von Festplatten oder E-Mails, als „planmäßig verschleiernd“ gewertet werden könnten.

Weitere Befugniserweiterungen umfassen:

* **Automatisierte Datenanalyse:** Die Dienste sollen personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen, was die Erstellung umfassender Personenprofile ermöglicht.

* **KI-gestützte Maßnahmen:** Es ist vorgesehen, dass KI-Systeme autonom operative Eingriffe, wie etwa Hackbacks, einleiten können. Fachleute halten die Delegation der Täter-Zuweisung (Attribution) an autonome Systeme für unverantwortlich.

* **Zugriff auf Videoüberwachung:** BND und BfV sollen in Echtzeit auf öffentliche und private Kameras zugreifen können, was laut GFF zu einer lückenlosen Überwachung des öffentlichen Raums führen könnte.

* **Biometrischer Abgleich:** Die Nutzung biometrischer Daten aus dem Internet soll massenhaft möglich werden, was Bedenken hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Flächendeckungsverbots aufwirft.

Gefahren für die IT-Sicherheit

Besonders umstritten ist die geplante Verpflichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), erkannte Schwachstellen an den BND zu übermitteln. Kritiker wie die AG Kritis warnen, dass dies die IT-Sicherheit in Deutschland schwäche, anstatt sie zu stärken. Das Vertrauensverhältnis zwischen Wirtschaft, Betreibern kritischer Infrastrukturen und dem BSI könnte dadurch nachhaltig beschädigt werden.

Darüber hinaus wird kritisiert, dass der Begriff „Staatstrojaner“ und die damit verbundene Online-Durchsuchung in den Entwürfen nicht hinreichend präzise geregelt sind. Die Online-Durchsuchung gilt als einer der eingriffsintensivsten Akte, da sie den Zugriff auf sämtliche Daten eines IT-Systems ermöglicht. Die BfDI betont, dass bereits das bloße Eindringen in ein System einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, der den Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme verletzt.

Hintergrund und Ausblick

Die Bundesregierung begründet die Reform mit einer notwendigen „Zeitenwende bei Geheimdiensten“. Die Kritiker hingegen sehen in den Plänen eine maßlose Ausweitung staatlicher Befugnisse bei gleichzeitiger Beschränkung der Kontrollmöglichkeiten. Ob und wie das Ministerium auf die scharfe Kritik der Verbände und der Datenschutzbeauftragten reagiert, bleibt abzuwarten. Die Debatte verdeutlicht den grundsätzlichen Konflikt zwischen dem Wunsch nach erweiterten Sicherheitsbefugnissen und dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung in einer digitalen Gesellschaft.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/tippen-studio-drinnen-digital-8721342/ · Foto: cottonbro studio
Quelle: https://netzpolitik.org/2026/stellungnahmen-zur-geheimdienstreform-ein-erheblicher-ueberwachungsdruck-fuer-die-gesellschaft/