Neue Beweise im Fall des CSD-Anschlags
Nach dem verheerenden Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin haben die Ermittlungsbehörden einen entscheidenden Fund gemacht. Auf dem Mobiltelefon des mutmaßlichen Täters Abdul B. wurde ein Bekennervideo entdeckt. Wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft gegenüber ZDFheute bestätigte, enthält die Aufnahme unter anderem einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS). Das Video soll am Tag der Tat entstanden sein.
Die Identifizierung der Person auf dem Video gestaltet sich jedoch schwierig. Da der Täter in der Aufnahme stark vermummt war, bleibt eine zweifelsfreie Zuordnung der Person bisher offen. Experten weisen darauf hin, dass selbst bei einem früheren Auffinden des Videos die Identifizierung für einen richterlichen Beschluss vermutlich nicht ausgereicht hätte.
Einstufung als Hochrisikoperson
Der Fall wirft drängende Fragen zur Arbeit der Sicherheitsbehörden auf. Laut Medienberichten von NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung wurde Abdul B. vom Bundeskriminalamt (BKA) zuletzt mittels eines Analysetools als „Hochrisikoperson“ eingestuft. Der Täter war den Behörden bereits im Vorfeld bekannt; er war bereits früher straffällig geworden und hatte in der Vergangenheit mehrfach versucht, sich dem IS anzuschließen.
Der Islamwissenschaftler Guido Steinberg übte in diesem Zusammenhang scharfe Kritik an den Berliner Behörden. Er betonte, dass bei einem bekannten Gefährder mit einer solchen Historie vor einer Großveranstaltung wie dem CSD alle Alarmglocken hätten schrillen müssen. Steinberg hinterfragt insbesondere, warum keine kurzfristige Überwachung oder eine Gefährderansprache in den Stunden vor dem Anschlag erfolgte. Er verwies dabei auch auf die besondere Gefährdungslage für die LGBTQ-Community, die in den vergangenen Jahren in den Fokus extremistischer Akteure gerückt ist.
Justiz und Sicherheitsbehörden in der Kritik
Die politische Debatte über die Konsequenzen aus dem Anschlag hat bereits begonnen. Während über eine mögliche Reform des Jugendstrafrechts diskutiert wird, verteidigen Juristen wie Matthias Jahn die damaligen Entscheidungen des Jugendgerichts als juristisch vertretbar. Dennoch bleibt der Vorwurf der Überforderung der Behörden im Raum, ähnlich wie es bereits im Fall des Attentäters vom Breitscheidplatz, Anis Amri, diskutiert wurde.
Der Täter Abdul B. wurde am Tag nach dem Anschlag bei einem Polizeieinsatz erschossen. Bei der Tat wurden 31 Menschen verletzt, eine Frau aus Polen kam ums Leben. Die Staatsanwaltschaft in Warschau hat aufgrund des Todes der polnischen Staatsbürgerin eigene Ermittlungen wegen eines Terroranschlags eingeleitet.
Ausblick und Aufarbeitung
Die Ermittlungen dauern an, während die Politik nach Wegen sucht, das Risiko durch islamistische Gefährder besser zu minimieren. Vertreter wie Alexander Dobrindt betonten zwar, dass ein Restrisiko nie vollständig ausgeschlossen werden könne, doch der öffentliche Druck auf die Sicherheitsarchitektur in Berlin wächst. Die Aufarbeitung des Falls wird zeigen, ob die bestehenden Präventionsmaßnahmen und Analysetools in Zukunft effektiver eingesetzt werden können, um ähnliche Anschläge zu verhindern.