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Lebenslange Haft nach Auto-Anschlag auf ver.di-Demo in München
Schlagzeilen · 06.08.2026 12:28

Lebenslange Haft nach Auto-Anschlag auf ver.di-Demo in München

Kurz: Das Oberlandesgericht München hat den Täter des tödlichen Auto-Anschlags auf eine ver.di-Demonstration zu lebenslanger Haft verurteilt.

Urteil im Prozess um den Anschlag in München

Das Oberlandesgericht München hat ein wegweisendes Urteil im Fall des tödlichen Auto-Anschlags auf eine Demonstration der Gewerkschaft ver.di gefällt. Der 25-jährige Angeklagte Farhad N. wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Februar 2025 vorsätzlich mit seinem Fahrzeug in eine Menschenmenge gefahren war, um gezielt Menschen zu töten. Neben der lebenslangen Haft stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren deutlich erschwert.

Hintergründe der Tat und juristische Einordnung

Die Ermittlungen und die Beweisaufnahme führten zu einer Verurteilung wegen zweifachen Mordes sowie wegen versuchten Mordes in 23 Fällen. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne beschrieb das Ausmaß der Zerstörung am Tatort als „ein einziges Trümmerfeld“. Die Fahrtstrecke des Angeklagten erstreckte sich über eine Fläche von zwölf Metern Breite und 23 Metern Länge.

Bei der Attacke kamen eine Frau und ihre zweijährige Tochter ums Leben, nachdem sie von dem Fahrzeug erfasst worden waren. Zahlreiche weitere Demonstrationsteilnehmer erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer betont, dass die Tathandlung explizit auf die Vernichtung von Menschenleben ausgerichtet war.

Religiöse Motivation und psychische Verfassung

Die Urteilsbegründung stützt sich maßgeblich auf die Annahme einer religiös motivierten Tat. Laut den Ausführungen des Gerichts wollte der aus Afghanistan stammende Täter durch den Anschlag eine „gottgefällige Tat“ begehen. Der Angeklagte habe sich in einer Reaktion auf die politische Lage in islamischen Ländern dazu entschlossen, willkürlich Menschen in Deutschland anzugreifen. Ziel sei es gewesen, sich vor Allah, seiner Familie und sich selbst als „guter Muslim“ zu profilieren.

Die Verteidigung hatte im Prozess eine abweichende Einschätzung der psychischen Verfassung ihres Mandanten vorgetragen. Sie plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Als Begründung führten die Anwälte an, dass bei Farhad N. Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie vorlägen – eine Form der Erkrankung, die durch ein instabiles Gefühlsleben und unvorhersehbares Verhalten gekennzeichnet ist. Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht und schloss sich stattdessen der Argumentation der Bundesanwaltschaft an, die neben der religiösen Ideologie auch persönliche Faktoren wie Wut und Verbitterung als Motive identifizierte.

Gesellschaftliche Folgen und Aufarbeitung

Der Anschlag hat weit über München hinaus Entsetzen ausgelöst. Bereits kurz nach der Tat im Februar 2025 hatten sich Hinterbliebene der getöteten Frau und ihres Kindes öffentlich zu Wort gemeldet. Sie warnten eindringlich vor einer Instrumentalisierung des Anschlags und dem Schüren von Hass. Diese Mahnung unterstreicht die angespannte gesellschaftliche Stimmung, die durch solche Taten provoziert wird. Mit dem nun gefällten Urteil ist ein zentraler Abschnitt der juristischen Aufarbeitung abgeschlossen, wenngleich die traumatischen Erlebnisse für die zahlreichen Verletzten und die Angehörigen der Opfer fortbestehen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/freiluftinterview-mit-einem-fernsehteam-im-park-38623491/ · Foto: Hert Niks
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/urteil-anschlag-verdi-demonstration-100.html