Transparenz durch neue Vorgaben
Ab dem 2. August tritt die europäische KI-Verordnung in Kraft, die eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte, Bilder und Videos einführt. Ziel der Europäischen Kommission ist es, für Nutzer klar ersichtlich zu machen, ob Inhalte von einer Maschine oder von Menschen erstellt wurden. Damit soll das Risiko von Täuschung und Manipulation minimiert werden. Insbesondere bei Deepfakes, interaktiven Chatbots und KI-Inhalten, die Themen von öffentlichem Interesse behandeln, greift die neue Regelung.
Die Grenzen der Kennzeichnungspflicht
Obwohl die Absicht hinter der Verordnung auf Transparenz abzielt, gibt es zahlreiche Ausnahmen. Inhalte, die als erkennbar fiktiv eingestuft werden, sind von der Kennzeichnung befreit. Dies betrifft vor allem Bereiche wie Kunst und Satire. Auch bei journalistischen oder informativen Texten gibt es Spielraum: Wenn ein Text von Menschen lektoriert und redigiert wurde, entfällt die Pflicht zur Kennzeichnung. Eine rein formale Korrektur von Rechtschreibung oder Grammatik genügt hierfür laut EU-Kommission jedoch nicht; es bedarf einer inhaltlichen Prüfung durch eine verantwortliche Redaktion.
Schlupflöcher in der Praxis
Kritiker, darunter Rechtsexperten, weisen darauf hin, dass die Definitionen der Kommission viel Raum für Interpretationen lassen. Die Grenze zwischen redaktioneller Kontrolle und einer bloßen Überarbeitung durch KI ist fließend. Es steht zu befürchten, dass Autoren, die KI-Textbausteine verwenden, durch minimale manuelle Eingriffe die Kennzeichnungspflicht umgehen können.
Zudem bleibt unklar, wie die Kennzeichnungspflicht bei Inhalten gehandhabt wird, die in sozialen Netzwerken verbreitet, gekürzt oder neu zusammengeschnitten werden. Die Abgrenzung zwischen Faktenwiedergabe und werblichen, KI-gestützten Inhalten stellt eine weitere Herausforderung dar.
Die Rolle der Aufsichtsbehörden
In Deutschland wird die Bundesnetzagentur die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen. Sie agiert dabei als „Digital Services Coordinator“ und ist bereits mit der Umsetzung bestehender digitaler Gesetze wie dem Digital Markets Act (DMA) und dem Digital Services Act (DSA) betraut. Beobachter bezweifeln, ob die Behörde angesichts der komplexen und teils vagen Formulierungen der KI-Verordnung in der Lage sein wird, eine effektive Aufsicht zu gewährleisten.
Die EU-Kommission betont, dass das Gesetz in einem langwierigen Prozess unter Einbeziehung zahlreicher Experten entwickelt wurde. Dennoch bleibt die Sorge, dass die bürokratischen Regelungen in der Realität kaum greifen werden. Da der Mensch als letzte Instanz bei der inhaltlichen Kontrolle fungiert, könnte sich die Verordnung in der Praxis als ein Gummiparagraph erweisen, der den Einsatz von KI eher verschleiert als transparent macht.