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Keine Infos zum Netzwerk des Abdul B.: Das Schweigen des BND 
Schlagzeilen · 06.08.2026 17:19

Keine Infos zum Netzwerk des Abdul B.: Das Schweigen des BND 

Kurz: Berliner Ermittler wollten den CSD-Attentäter Abdul B. wegen Terrorismus anklagen. Doch der BND verweigerte monatelang die erbetene Unterstützung.

Sicherheitsbehörden vor dem Anschlag in Sorge

Der Anschlag im Umfeld der Berliner CSD-Parade am 25. Juli 2026 hat eine Debatte über die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ausgelöst. Bereits im Vorfeld war die Radikalisierung des mutmaßlichen Täters, Abdul B., den Berliner Behörden bekannt und Anlass für große Besorgnis. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin versuchte im Frühjahr 2026, das juristische Vorgehen gegen den Mann auf eine breitere Basis zu stellen, um eine mögliche terroristische Komponente stärker zu gewichten.

Strategie der Generalstaatsanwaltschaft

Das Ziel der Ermittler war es, den Fall an den Generalbundesanwalt zu übergeben. Ein solches Verfahren vor dem Berliner Kammergericht hätte nach Einschätzung der Berliner Justiz eine höhere Aufmerksamkeit und eine gründlichere Aufarbeitung der IS-Kontakte des Beschuldigten ermöglicht. Um dies zu erreichen, benötigte die Generalstaatsanwaltschaft belastbare Informationen über die Verbindungen des jungen Mannes zur Terrororganisation IS.

Im Januar 2026 wandten sich die Berliner Ermittler daher an den Bundesnachrichtendienst (BND). Die zentrale Frage lautete, ob der Auslandsgeheimdienst Erkenntnisse über die Kontakte von Abdul B. zu IS-Funktionären liefern könne. Die Hoffnung der Ermittler basierte darauf, dass der BND bereits im November 2025 – nach der Rückkehr des Mannes aus dem Libanon – wertvolle Unterlagen, darunter libanesische Gerichtsdokumente und Handy-Auswertungen, zur Verfügung gestellt hatte.

Vier Monate Funkstille

Auf die erneute Anfrage im Januar 2026 reagierte der BND jedoch nicht. Erst nach einer Wartezeit von vier Monaten, nur wenige Tage vor der Urteilsverkündung durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten, meldete sich der Nachrichtendienst zurück. Die Mitteilung an die Generalstaatsanwaltschaft war ernüchternd: Es lägen derzeit keine Informationen vor, die in Form einer Behördenerklärung übermittelt werden könnten. Der BND lehnte zudem eine Stellungnahme zu dem Vorgang ab.

Die Folgen für das Gerichtsverfahren

Ohne die erhofften Erkenntnisse des BND blieb das Verfahren vor dem Amtsgericht. Am 12. Mai 2026 verurteilte das Jugendschöffengericht Abdul B. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und hob den Haftbefehl auf. Das Gericht sprach dabei von einer „Vorbewährung“ und äußerte deutliche Zweifel an der Abkehr des Angeklagten von seiner radikalen Einstellung. Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) betonte im Nachgang, dass eine nachgewiesene Verbindung zu führenden IS-Funktionären den Strafvorwurf und damit den Verlauf des Verfahrens maßgeblich hätte verändern können.

Offene Fragen zur Informationslage

Ob der BND tatsächlich über Informationen zu den IS-Kontakten von Abdul B. verfügte, diese aber nicht teilen wollte oder konnte, bleibt unklar. Ebenso lässt sich im Nachhinein nicht zweifelsfrei klären, ob die Kontakte für eine Übernahme durch den Generalbundesanwalt ausgereicht hätten oder wie ein Terrorprozess geendet wäre. Fest steht lediglich, dass der entscheidende Zeitpunkt für eine solche juristische Weichenstellung durch das lange Schweigen des Nachrichtendienstes verstrichen war.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/freiluftinterview-mit-einem-fernsehteam-im-park-38623491/ · Foto: Hert Niks
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/csd-anschlag-bnd-100.html