Ein milliardenschwerer Schlussstrich unter jahrelange Rechtsstreitigkeiten
Der US-Pharmakonzern Johnson & Johnson (J&J) hat angekündigt, einen langjährigen juristischen Konflikt um seine talkumbasierten Babypuder-Produkte beizulegen. Nach über einem Jahrzehnt gerichtlicher Auseinandersetzungen strebt das Unternehmen einen Vergleich an, der rund 76.000 Klagen umfassen soll. Den Berichten zufolge beläuft sich die Summe auf mindestens 5,5 Milliarden Dollar. Mit dieser Einigung sollen nahezu alle noch offenen Verfahren abgeschlossen werden, in denen Klägerinnen dem Konzern vorwarfen, durch die Verwendung des Puders an Eierstockkrebs erkrankt zu sein.
Details zur finanziellen Abwicklung
Die finanzielle Struktur des Vergleichs ist komplex. Während das Unternehmen von einer Basis von 5,5 Milliarden Dollar ausgeht, betonen Klägeranwälte, dass die tatsächliche Gesamtsumme deutlich höher ausfallen könnte. Da der Vergleich keine feste Obergrenze definiert, könnten die Zahlungen – abhängig von der finalen Anzahl der teilnehmenden Klägerinnen – auf sieben Milliarden Dollar oder mehr ansteigen. Der Konzern plant, die Auszahlungen in Tranchen zu leisten: Drei Milliarden Dollar sollen im Jahr 2027 fließen, weitere Zahlungen sind für 2028 vorgesehen. Damit die Einigung rechtlich bindend wird, ist eine Zustimmung von 95 Prozent der betroffenen Klägerinnen erforderlich.
Standpunkt des Unternehmens und Kontext
Trotz der hohen Vergleichssumme hält Johnson & Johnson an seiner bisherigen Linie fest. Unternehmensanwalt Erik Haas betonte, dass die Vorwürfe weiterhin als unbegründet betrachtet werden. Der Konzern weist seit Jahren vehement zurück, dass das verwendete Talkum Asbest enthalte oder für Krebserkrankungen verantwortlich sei. Dennoch scheint der Wunsch nach einer Beendigung der langjährigen Belastung durch die Prozesse den Ausschlag für den Vergleich gegeben zu haben. Bereits im Jahr 2020 hatte J&J den Verkauf von talkumbasiertem Babypuder in den USA eingestellt und durch ein Produkt auf Maisstärkebasis ersetzt.
Der Weg zum Vergleich
Die Einigung folgt auf eine turbulente juristische Phase. Zuvor hatte der Pharmariese mehrfach versucht, die Klagewelle über die Insolvenz einer eigens dafür gegründeten Tochtergesellschaft abzuwickeln – ein Vorgehen, das vor Gericht jedoch scheiterte. Zudem gab es zuletzt juristische Erfolge für das Unternehmen, etwa durch einen US-Bundesrichter, der Zweifel an der Kausalität zwischen der Talkum-Nutzung und den Krebserkrankungen äußerte. Im Gegensatz zu den gescheiterten Insolvenzplänen bietet der nun erzielte Vergleich den Vorteil, dass er keine künftigen Klagen abdeckt, was laut Klägeranwalt Chris Seeger zu einer schnelleren und direkteren Entschädigung der Betroffenen innerhalb von 18 Monaten führen soll.
Ausblick und Bedeutung für Betroffene
Die juristische Bilanz von Johnson & Johnson in diesen Fällen war über die Jahre hinweg stark schwankend. Während es in der Vergangenheit zu milliardenschweren Urteilen zugunsten von Klägerinnen kam, konnte das Unternehmen in anderen Verfahren Siege erringen oder Schadensersatzsummen in der Berufung reduzieren. Mit dem aktuellen Vergleich zeichnet sich nun eine Lösung ab, die den jahrelangen Rechtsweg für die Mehrheit der Betroffenen verkürzt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die erforderliche Zustimmungsquote erreicht wird, um das Kapitel der Talkum-Klagen für den Konzern endgültig zu schließen.