News aus aller Welt
Start
In eigener Sache: Warum wir unsere Berichte über Umut Sönmez wieder online stellen
Regional · 03.09.2026 15:34

In eigener Sache: Warum wir unsere Berichte über Umut Sönmez wieder online stellen

Kurz: Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln darf der Hessische Rundfunk seine Berichte über den ehemaligen Staatssekretär Umut Sönmez wieder veröff

Was geschehen ist: Die Rückkehr der Berichterstattung

Der Hessische Rundfunk (hr) hat seine Berichterstattung über den ehemaligen Staatssekretär Umut Sönmez wieder vollständig für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies folgt auf eine juristische Auseinandersetzung, die den Sender dazu gezwungen hatte, zahlreiche Beiträge, Videos und Audios vorübergehend aus seinem Online-Angebot zu entfernen. Ursprung der Maßnahme war eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht Köln im April 2026 gegen den hr erlassen hatte. Nach einer mündlichen Verhandlung am 2. September 2026 zog Sönmez seinen Antrag auf Unterlassung jedoch zurück. Damit ist der Weg für den Sender frei, die ursprünglichen Berichte, die sich mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung gegen den ehemaligen hochrangigen Beamten befassten, wieder online zu stellen. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Punkt in der journalistischen Aufarbeitung eines Falls, der sowohl das hessische Wirtschaftsministerium als auch die medienrechtliche Praxis im Umgang mit Verdachtsberichterstattungen maßgeblich beschäftigt hat.

Die Einzelheiten: Chronologie und juristische Hintergründe

Der Fall nahm seinen Anfang an Karfreitag 2026, als der hr erstmals über interne Untersuchungen im hessischen Wirtschaftsministerium berichtete. Im Zentrum stand der Vorwurf einer Mitarbeiterin, Sönmez habe sie während einer Fastnachtsfeier im Ministerium am 11. Februar 2026 beim Tanzen bedrängt, eng umfasst und unsittlich berührt. Diese Anschuldigung löste ein Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus. Nachdem der hr über diese Vorgänge berichtete, erwirkte Sönmez am 20. April 2026 die besagte Verfügung, da das Landgericht Köln die Beweislage als unzureichend ansah. Es fehlten Zeugen, die das Geschehen unmittelbar wahrgenommen hatten. Der hr legte Widerspruch ein und legte schließlich eidesstattliche Versicherungen von Augenzeugen vor, die zuvor aus Gründen des Zeugenschutzes zurückgehalten worden waren. Nach Vorlage dieser neuen Belege in der Verhandlung am 2. September signalisierte das Gericht eine geänderte Bewertung, woraufhin Sönmez seinen Unterlassungsantrag zurückzog.

Hintergrund: Ein Ministerium im Ausnahmezustand

Die Berichterstattung des hr fiel in eine Zeit großer Unruhe innerhalb der hessischen Landesregierung. Das Wirtschaftsministerium, zuständig für zentrale Bereiche wie Verkehr, Bauen, Wohnen, Energie und Wirtschaft, war bereits durch die umstrittene Entlassung der Staatssekretärin Lamia Messari-Becker belastet. Ein daraufhin eingerichteter Untersuchungsausschuss hatte zudem Spannungen zwischen den beiden Staatssekretären des Hauses offengelegt. In dieses ohnehin angespannte Klima platzten die Vorwürfe gegen Umut Sönmez. Der hr bewertete die Situation als von hohem öffentlichem Interesse, da es sich bei Sönmez um eine Person in einer herausgehobenen Funktion handelte. Die Entscheidung zur Veröffentlichung war das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und dem Schutz des Betroffenen. Der Sender betonte dabei stets, dass es sich um eine Verdachtsberichterstattung handelte, bei der keine Vorverurteilung stattfinden durfte, sondern lediglich über das laufende Verfahren berichtet wurde.

Die Beteiligten: Akteure und Institutionen

Neben dem ehemaligen Staatssekretär Umut Sönmez, der die Vorwürfe stets entschieden zurückgewiesen hat, sind mehrere Institutionen und Personen in den Fall involviert. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori sah sich gezwungen, zehn Tage nach der ersten Berichterstattung des hr die Entlassung von Sönmez zu vollziehen. Mansoori musste sich anschließend vor dem Landtag für die personelle Instabilität an der Spitze seines Ministeriums rechtfertigen. Auf juristischer Ebene agierte das Landgericht Köln als entscheidende Instanz, das zunächst die Unterlassung verfügte und später nach Vorlage neuer Beweise die Sachlage neu bewertete. Die betroffene Mitarbeiterin, die das AGG-Verfahren initiierte, hat zudem Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden erstattet. Auch das Landeskriminalamt ist in die laufenden Ermittlungen eingebunden. Der Hessische Rundfunk als Medienhaus sah sich in der Verantwortung, die Öffentlichkeit über die Vorgänge zu informieren, während der Medienanwalt von Sönmez frühzeitig versuchte, die Veröffentlichung mittels presserechtlicher Schreiben zu unterbinden.

Einordnung: Die journalistische Sorgfaltspflicht

Die Berichterstattung über Verdachtsfälle ist journalistisch ein hochsensibles Feld. Einzuordnen ist das Vorgehen des hr so, dass der Sender die strengen Anforderungen an eine Verdachtsberichterstattung stets im Blick behielt. Dazu gehört zwingend das berechtigte öffentliche Interesse, das bei einem Staatssekretär als Amtschef eines Ministeriums zweifellos gegeben ist. Ein weiterer Pfeiler ist die Anhörung des Betroffenen. Sönmez wurde vor der Veröffentlichung um Stellungnahme gebeten, reagierte jedoch lediglich durch seinen Anwalt mit einer Warnung. Der hr legte Wert darauf, keine eigenen Wertungen abzugeben, sondern den Stand des Verfahrens im Ministerium sachlich wiederzugeben. Die zwischenzeitliche Depublizierung war eine direkte Folge der gerichtlichen Einschätzung, dass der "Mindestbestand an Beweistatsachen" zum damaligen Zeitpunkt nicht ausreichend dokumentiert war. Die spätere Vorlage eidesstattlicher Versicherungen zeigt, wie komplex die Beweisführung bei Vorfällen ist, die sich in einem geschlossenen beruflichen Umfeld abspielen.

Offene Fragen: Was bisher ungeklärt bleibt

Obwohl der juristische Streit um die Berichterstattung beigelegt ist, bleiben zentrale Fragen des Falls weiterhin unbeantwortet. Der Rückzug des Eilantrags durch Sönmez bedeutet keineswegs, dass die Vorwürfe der sexuellen Belästigung als bewiesen gelten oder entkräftet sind. Die inhaltliche Wahrheit über die Ereignisse während der Karnevalsfeier am 11. Februar 2026 ist weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Auch die Frage, warum es im Ministerium zu derartigen Spannungen kommen konnte, die in einer Serie von Personalentscheidungen gipfelten, ist politisch noch nicht vollständig aufgearbeitet. Zudem ist unklar, wie lange die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiesbaden noch andauern werden. Der hr stellt klar, dass er mit der Wiederveröffentlichung seiner Beiträge keine Bewertung der Schuldfrage vornimmt, sondern lediglich seine journalistische Arbeit fortsetzt, die durch die vorübergehende gerichtliche Entscheidung unterbrochen worden war.

Wie es weitergeht: Ermittlungen und offene Verfahren

Die juristische Aufarbeitung des Falls ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden und das Landeskriminalamt führen ihre Ermittlungen zur Strafanzeige gegen Umut Sönmez fort. Solange diese behördlichen Verfahren laufen, ruhen die internen Prozesse im Ministerium sowohl nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als auch beamtenrechtliche Schritte. Der Hessische Rundfunk wird die weiteren Entwicklungen in diesem Fall engmaschig beobachten und darüber berichten, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. Für die Landesregierung bleibt der Fall eine Belastungsprobe, da die personelle Stabilität des Wirtschaftsministeriums weiterhin im Fokus der politischen Debatte steht. Termine für den Abschluss der strafrechtlichen Untersuchungen wurden bisher nicht kommuniziert. Die Öffentlichkeit ist somit weiterhin auf die Berichterstattung angewiesen, um den Fortgang der Ermittlungen zu verfolgen, während die juristischen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit der Berichterstattung durch den Rückzug des Antrags vorerst beendet sind.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/elegante-europaische-strasse-mit-historischer-architektur-28769901/ · Foto: Krzysztof Jaworski Fotografia Toruń
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-in-eigener-sache-warum-wir-unsere-berichte-ueber-umut-soenmez-wieder-online-stellen-102.html