News aus aller Welt
Start
Haftstrafen bis fünf Jahre im Prozess gegen rechtsextreme "Letzte Verteidigungswelle"
Regional · 05.08.2026 13:40

Haftstrafen bis fünf Jahre im Prozess gegen rechtsextreme "Letzte Verteidigungswelle"

Kurz: Das Oberlandesgericht Hamburg hat sieben Mitglieder der rechtsextremen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Urteil gegen rechtsextreme Terrorzelle

Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein wegweisendes Urteil im Verfahren gegen die als terroristisch eingestufte Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ gefällt. Insgesamt sieben Angeklagte wurden für ihre Beteiligung an einer Reihe von Straftaten zu Haftstrafen verurteilt, die zwischen eineinhalb und fünf Jahren liegen. Das Verfahren, das aufgrund des Alters der Beteiligten weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wirft ein Schlaglicht auf die Radikalisierung junger Menschen in rechtsextremen Strukturen.

Beteiligung aus Hessen

Unter den Verurteilten befindet sich ein 15-jähriger Jugendlicher aus der Nähe von Haiger im Lahn-Dill-Kreis. Er ist das jüngste Mitglied der Gruppe. Das Gericht verhängte gegen ihn eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Jugendlichen unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem versuchten Mord zur Last gelegt.

Taten und Hintergründe

Nach Überzeugung der Richter war die „Letzte Verteidigungswelle“ für eine Serie schwerer Straftaten verantwortlich. Das Spektrum der Delikte reichte von Brandstiftungen und Sprengstoffanschlägen bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. Zu den Zielen der Gruppe zählten gezielt Asylunterkünfte sowie politische Einrichtungen des linken Spektrums.

Besonders schwer wiegen folgende Vorfälle:

* **Brandanschlag in Altdöbern:** Im Oktober 2024 wurde ein bewohntes Kulturhaus in Brandenburg durch ein Feuer vollständig zerstört. Nur glücklichen Umständen war es zu verdanken, dass die Bewohner unverletzt blieben.

* **Anschlag in Schmölln:** Anfang 2025 versuchten zwei Mitglieder, eine Unterkunft für Geflüchtete mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade hinterließen die Täter Hakenkreuze und rechtsextreme Parolen.

* **Geplante Anschläge:** Weitere geplante Attacken, unter anderem auf eine Asylunterkunft in Senftenberg, konnten durch das Einschreiten der Behörden verhindert werden.

Neben den politisch motivierten Anschlägen trat die Gruppe durch sogenannte „Pädo-Hunting“-Aktionen in Erscheinung. Dabei machten die Mitglieder eigenmächtig Jagd auf Personen, denen sie Pädophilie unterstellten.

Prozess und rechtliche Einordnung

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft führten bereits im Mai des Vorjahres zu einer breit angelegten Razzia, bei der mehrere Verdächtige, darunter auch Personen aus Hessen, festgenommen wurden. Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten wurde das Verfahren nach Jugendstrafrecht geführt. Dies erklärt auch die Entscheidung des Gerichts, den Prozess über Monate hinweg unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen. Lediglich die finale Verkündung der Urteile war für die Öffentlichkeit zugänglich.

Die verhängten Strafen spiegeln die Schwere der Vorwürfe wider, die von der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung bis hin zu versuchtem Mord reichen. Da das Urteil zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig ist, bleibt abzuwarten, ob die Verteidigung oder die Bundesanwaltschaft Rechtsmittel einlegen werden. Die juristische Aufarbeitung markiert jedoch einen wichtigen Schritt im Umgang mit rechtsextremistischen Bestrebungen, die zunehmend auf gewaltsame Eskalation setzen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/luxus-polizeiauto-in-istanbul-ausgestellt-28674693/ · Foto: Cihan Çimen
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-rechtsextremismus-haftstrafen-im-prozess-gegen-letzte-verteidigungswelle-100.html