News aus aller Welt
Start
Gesetzentwurf - Iranisches Parlament will Interviews mit als feindlich eingestuften Medien verbieten
Schlagzeilen · 16.08.2026 16:59

Gesetzentwurf - Iranisches Parlament will Interviews mit als feindlich eingestuften Medien verbieten

Kurz: Das iranische Parlament verschärft den Druck auf die Pressefreiheit: Ein neuer Gesetzentwurf sieht Haftstrafen für Interviews mit als feindlich eingestuften Med

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Das iranische Parlament in Teheran hat einen weitreichenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Kommunikation von Bürgern und Amtsträgern mit ausländischen Medien massiv einschränkt. Wie am 16. August 2026 bekannt wurde, haben die Abgeordneten ein Verbot für Interviews mit Medienhäusern gebilligt, die von der Islamischen Republik als feindlich eingestuft werden. Diese gesetzgeberische Initiative stellt eine weitere Eskalationsstufe in der ohnehin restriktiven Medienpolitik des Landes dar. Das Gesetz zielt darauf ab, den Informationsfluss aus dem Iran in die Weltöffentlichkeit zu unterbinden und die Deutungshoheit über innenpolitische Ereignisse vollständig in den Händen staatlicher Stellen zu konzentrieren. Wer sich über diese neuen Regelungen hinwegsetzt, muss mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, die bis hin zu mehrjährigen Gefängnisstrafen reichen können. Die Entscheidung unterstreicht den anhaltenden Kurs der iranischen Führung, jegliche Form der kritischen Berichterstattung durch internationale Akteure konsequent zu unterbinden und jeden Kontakt zu als feindlich geltenden Institutionen unter Strafe zu stellen.

Die Einzelheiten des Gesetzesvorhabens

Die Details des Entwurfs verdeutlichen die Härte der geplanten Maßnahmen. Als feindlich eingestufte Medien umfassen nach derzeitigem Kenntnisstand insbesondere Zeitungen und Fernsehsender aus den Vereinigten Staaten von Amerika sowie aus Israel. Die Sanktionen bei Zuwiderhandlungen sind drastisch: Laut Berichten einer iranischen Zeitung drohen den Betroffenen Haftstrafen, die sich in einem Rahmen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bewegen. Doch das Gesetz beschränkt sich nicht nur auf die explizit als feindlich markierten Medien. Auch für den Kontakt mit anderen ausländischen Medienhäusern, die nicht zwingend unter die Kategorie „feindlich“ fallen, wurden neue bürokratische Hürden errichtet. Zukünftig sollen sämtliche Gespräche mit solchen internationalen Medien zwingend dem Geheimdienstministerium gemeldet werden. Damit wird eine Meldepflicht eingeführt, die es den Sicherheitsbehörden ermöglicht, jeden Kontakt zu ausländischen Journalisten lückenlos zu überwachen und bei Bedarf frühzeitig einzugreifen. Diese Regelungen betreffen nicht nur Journalisten, sondern potenziell jeden Bürger, der sich öffentlich zu politischen oder gesellschaftlichen Themen äußert.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die aktuelle Gesetzesinitiative ist kein isoliertes Ereignis, sondern fügt sich in eine längere Reihe von Maßnahmen ein, mit denen Teheran den Spielraum für unabhängige Berichterstattung verengt. Bereits im vergangenen Jahr hatte die iranische Führung die Strafen für eine Zusammenarbeit mit sogenannten feindlichen Staaten signifikant verschärft. Diese rechtliche Verschärfung bildete die Grundlage für eine Reihe von juristischen Verfahren gegen Medienschaffende und Aktivisten. Die Strategie der Behörden ist es, durch die Kriminalisierung von Kontakten zu ausländischen Medien eine Atmosphäre der Angst zu schaffen, die potenzielle Interviewpartner davon abhält, Informationen über die Lage im Land nach außen zu tragen. Die nun beschlossene Gesetzesänderung ist somit die logische Konsequenz einer Politik, die den Informationsaustausch mit dem Ausland als Bedrohung für die nationale Sicherheit betrachtet und diesen systematisch unterbindet. Die Entwicklung zeigt, dass die staatlichen Repressionen nicht abnehmen, sondern durch eine immer engmaschigere Gesetzgebung weiter institutionalisiert werden, um die Kontrolle über die öffentliche Meinung im In- und Ausland zu sichern.

Die Beteiligten und Betroffenen

Die Hauptakteure in diesem Prozess sind das iranische Parlament, das die gesetzliche Grundlage schafft, sowie das Geheimdienstministerium, das durch die neue Meldepflicht eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Kommunikation einnimmt. Zu den unmittelbar Betroffenen gehören Journalisten, insbesondere Fotojournalisten, die durch ihre Arbeit in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten. Ein prominentes Beispiel für die Anwendung der bereits bestehenden, strengen Gesetze ist die Fotojournalistin Jalda Moajeri. Sie wurde in diesem Monat zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Die Anklage gegen sie basierte unter anderem auf dem Vorwurf, Interviews mit als feindlich eingestuften Medien geführt zu haben. Dieser Fall verdeutlicht das Schicksal, das jenen droht, die sich nicht an die restriktiven Vorgaben halten. Die iranische Führung, vertreten durch die parlamentarischen Entscheidungsträger, agiert hierbei als treibende Kraft, während die betroffenen Medienschaffenden zunehmend in die Illegalität gedrängt werden, sofern sie ihre Arbeit fortsetzen wollen.

Einordnung der Maßnahmen

Einzuordnen ist das Vorgehen des iranischen Parlaments als Versuch der totalen Informationskontrolle. Den Berichten zufolge dient das Gesetz dazu, die internationale Berichterstattung über den Iran zu neutralisieren. Durch die Koppelung von Interviews an Haftstrafen wird die Schwelle für den Dialog mit der Außenwelt so hoch gelegt, dass eine freie Berichterstattung nahezu unmöglich gemacht wird. Die Einstufung von US-amerikanischen und israelischen Medien als „feindlich“ folgt dabei einer langjährigen politischen Rhetorik, die außenpolitische Spannungen nutzt, um innenpolitische Repressionen zu legitimieren. Die drastische Strafe für Jalda Moajeri zeigt zudem, dass die Justiz bereit ist, die Gesetze mit maximaler Härte anzuwenden, um ein Exempel zu statuieren. Es ist davon auszugehen, dass die Meldepflicht für andere ausländische Medien dazu dienen soll, ein umfassendes Dossier über alle Akteure zu erstellen, die mit der internationalen Presse in Kontakt stehen, um so ein engmaschiges Überwachungsnetz zu etablieren.

Offene Fragen und Ausblick

Der vorliegende Quelltext lässt einige Fragen offen, die für die praktische Anwendung des Gesetzes von Bedeutung wären. So bleibt unklar, nach welchen exakten Kriterien Medien als „feindlich“ eingestuft werden und ob diese Liste dynamisch erweitert werden kann. Auch die Frage, wie das Geheimdienstministerium die Meldepflicht für „andere“ ausländische Medien in der Praxis umsetzen will und welche Konsequenzen eine unterlassene Meldung hat, wird nicht im Detail beantwortet. Ebenso bleibt offen, ob das Gesetz auch rückwirkend auf bereits geführte Interviews angewendet werden kann oder ob es ausschließlich für zukünftige Kontakte gilt. Bezüglich der weiteren Schritte ist festzuhalten, dass das Parlament den Gesetzentwurf bereits gebilligt hat. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Umsetzung in die Praxis erfolgt und ob es weitere flankierende Maßnahmen geben wird, um die Kontrolle über die Kommunikation mit ausländischen Medien weiter zu verschärfen. Die juristische Praxis, wie sie am Beispiel von Jalda Moajeri sichtbar wurde, lässt jedoch darauf schließen, dass die Behörden die neuen Befugnisse zügig und konsequent nutzen werden.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/luftaufnahme-der-stadtlandschaft-teherans-in-der-abenddammerung-31468386/ · Foto: Mehdi Salehi
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/iranisches-parlament-will-interviews-mit-als-feindlich-eingestuften-medien-verbieten-104.html