Ein Geständnis mit Signalwirkung
Im laufenden Prozess gegen das mutmaßliche Reichsbürger-Netzwerk um Heinrich XIII. Prinz Reuß vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gibt es neue Erkenntnisse. Erstmals hat einer der Angeklagten, ein ehemaliger Soldat namens Peter W., bestätigt, dass die Gruppierung versucht hat, in großem Stil Waffen zu erwerben. Diese Aussage markiert einen wichtigen Punkt in der Beweisaufnahme, da sie den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft in einem zentralen Punkt Gewicht verleiht.
Die Spur führt in die Schweiz
Nach den Schilderungen von Peter W. war ein kriminelles Brüderpaar in der Schweiz damit beauftragt worden, das militärische Arsenal für die Gruppe zu beschaffen. Der Angeklagte beruft sich dabei auf Informationen seines ehemaligen Vorgesetzten, des mitangeklagten ehemaligen Oberstleutnants Rüdiger von P. Insgesamt sollen 30.000 Euro an die Schweizer Mittelsmänner geflossen sein, um den militärischen Arm der Verschwörer auszustatten.
Die Ermittlungen deuten jedoch darauf hin, dass die Gruppe Opfer eines Betrugs geworden sein könnte. Trotz der hohen Geldzahlungen – laut Anklage soll insgesamt ein sechsstelliger Betrag an die Brüder geflossen sein – wurden die versprochenen Waffen oder Ergebnisse nie geliefert.
Abweichende Motive: Reichstag oder Verliese?
Ein interessanter Aspekt der Aussage von Peter W. ist die Differenzierung hinsichtlich des Verwendungszwecks der Waffen. Während die Anklage davon ausgeht, dass die Ausrüstung für einen gewaltsamen Umsturz und den Sturm auf das Reichstagsgebäude in Berlin vorgesehen war, behauptet Peter W., die Waffen seien für einen anderen Zweck gedacht gewesen. Seinen Angaben zufolge sollten sie dazu dienen, Kinder aus unterirdischen Verliesen zu befreien, deren Existenz die Gruppierung in Verschwörungsmythen verortete.
Diese Einlassung steht im Widerspruch zu den Aussagen anderer Angeklagter. So hatte etwa der ehemalige KSK-Soldat Maximilian E. zuvor beteuert, die Gruppe habe zwar Ausrüstung, aber keinesfalls Waffen beschaffen wollen.
Widersprüche im Prozessverlauf
Peter W. nimmt in dem Verfahren eine prominente Rolle ein. Er ist nicht nur als einer der mutmaßlichen Gründungsmitglieder der Verschwörung angeklagt, sondern hat bereits in den vergangenen Prozesstagen die Strategie der Verteidigung durchbrochen. Bereits zuvor hatte er eingeräumt, das Reichstagsgebäude für eine militärische Aktion ausgekundschaftet zu haben. Damit widersprach er direkt der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann, die ihn 2021 durch das Parlament geführt hatte.
Die Beweislast gegen den 58-Jährigen scheint durch Chatprotokolle und Zeugenaussagen, die ihn als gewaltbereit charakterisieren, stetig zu wachsen. Die Verteidigungslinie, die auf eine bloße Vorbereitung ohne konkrete Waffenbeschaffung abzielte, gerät durch seine jüngsten Aussagen zunehmend unter Druck.
Hintergrund und Kontext des Verfahrens
Seit dem 21. Mai 2024 müssen sich in Frankfurt neun Personen wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verantworten. Die Gruppe soll davon ausgegangen sein, dass sie bei ihrem Umsturzversuch Unterstützung durch eine überlegene „Allianz“ erhalten würde.
Der Frankfurter Prozess ist dabei nur ein Teil eines größeren juristischen Komplexes. Parallel dazu laufen in München und Stuttgart weitere Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder des Netzwerks. Die kommenden Verhandlungstage werden zeigen, inwieweit die Aussagen von Peter W. die Strategien der anderen Angeklagten weiter destabilisieren und welche Auswirkungen dies auf das Gesamturteil haben wird.